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ESIS Merkblatt

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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
bis
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 16.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 16.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

ESIS Merkblatt in Kürze:

  • Darlehensgeber erfüllen mit dem ESIS Merkblatt ihre gesetzlichen Informationspflichten bei Verbraucherdarlehen.
  • Aussehen und Aufbau muss gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Alle Seiten des ESIS Merkblatts müssen in einem einzigen Dokument zusammengefasst sein.
  • Das Merkblatt gehört zu den Vorvertraglichen Informationen (VVI) bei Verbraucherdarlehen.
  • Darlehensnehmer sollten sich das ESIS Merkblatt sorgfältig durchlesen.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 24.03.2023

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen

Was ist das ESIS Merkblatt?

„ESIS Merkblatt“ ist die Abkürzung für das Europäische Standardisierte Merkblatt.

Mit diesem Merkblatt erfüllen Darlehensgeber ihre gesetzlichen Informationspflichten bei Verbraucherdarlehen (gemäß 491a BGB), zu denen auch die Immobilien­finan­zierung und Baufinanzierung zählen.

Verpflichtende vorvertraglichen Informationen bei Baudarlehen

Im Jahr 2016 wurde in Deutschland mit Inkrafttreten der Wohnimmobilien­kreditrichtlinie das ESIS Merkblatt mit den vorvertraglichen Informationen Pflicht.

Seitdem bestehen auch gesetzliche Vorgaben, wie das zehnseitige Informationsblatt auszusehen hat. So ist es vorgeschrieben, dass alle Seiten des ESIS Merkblatts in einem einzigen Dokument zusammengefasst sind. Für eine verbraucherfreundliche Optik ist eine gut lesbare Schriftgröße zu wählen. Alle Warnhinweise müssen und weitere wichtige Inhalte sollen mit Fettdruck, Schattierungen oder einem vergrößerten Schriftgrad hervorgehoben werden.

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Unverbindlich informieren
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ESIS Merkblatt beinhaltet alle relevanten Punkte zur Immobilien­finan­zierung

Das ESIS Merkblatt enthält neben Informationen über den Darlehensgeber und Baugeldvermittler die Beschreibung der Hauptmerkmale der Baufinanzierung.

Als Darlehensnehmer einer Baufinanzierung sollte man das ESIS Merkblatt daher aufmerksam durchlesen.

Denn in ihm müssen alle relevanten Punkte zum Baudarlehen aufgeführt sein. Dazu zählt etwa die Kredithöhe und die Laufzeit. Zinssatz, effektiver Jahreszins und andere Kosten der Immobilien­finan­zierung müssen ebenso dargelegt sein wie alle Details zur Ratenzahlung von der Häufigkeit der Ratenzahlung bis zur Höhe der einzelnen Raten.

Im Merkblatt findet der Darlehensnehmer auch einen Tilgungsplan sowie Angaben über seine Optionen zu Sondertilgungen sowie Tilgungssatzwechseln.

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Erläuterungen bis ins Detail für den Darlehensnehmer bei der Baufinanzierung

Für den Darlehensnehmer ist es auch wichtig, dass die Kosten bei einer gegebenenfalls gewünschten vorzeitigen Tilgung des Baudarlehens im ESIS Merkblatt mitgeteilt werden müssen.

Dies hat in Form der maximalen Höhe einer etwaigen Vorfälligkeits­entschädigung zu erfolgen.

Zusätzlich werden im Dokument Angaben zu Versicherungen und eventuellen Bausparverträgen aufgeführt. Darüber hinaus ist der Darlehensgeber verpflichtet, im Merkblatt alle weiteren Auflagen, flexible Merkmale des Baudarlehens und sonstige Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers zu erläutern.

Das bedeutet, dass auch die Konsequenzen für den Darlehensnehmer beschrieben sind, wenn er seinen vertraglichen Verpflichtung zum Beispiel zur Ratenrückzahlung der Immobilien­finan­zierung nicht nachkommen sollte.

Muster für ein ESIS Merkblatt

Die Informationen im ESIS Merkblatt müssen in einem einzigen Dokument enthalten sein. Das folgende Muster ist im selben Wortlaut in das Merkblatt zu übernehmen. Der Text in eckigen Klammern ist durch die entsprechende Angabe zu ersetzen.

ESIS Merkblatt Muster zum Download

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