Was ist das ESIS Merkblatt?
„ESIS Merkblatt“ ist die Abkürzung für das Europäische Standardisierte Merkblatt.
Mit diesem Merkblatt erfüllen Darlehensgeber ihre gesetzlichen Informationspflichten bei Verbraucherdarlehen (gemäß 491a BGB), zu denen auch die Immobilienfinanzierung und Baufinanzierung zählen.
Verpflichtende vorvertraglichen Informationen bei Baudarlehen
Im Jahr 2016 wurde in Deutschland mit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie das ESIS Merkblatt mit den vorvertraglichen Informationen Pflicht.
Seitdem bestehen auch gesetzliche Vorgaben, wie das zehnseitige Informationsblatt auszusehen hat. So ist es vorgeschrieben, dass alle Seiten des ESIS Merkblatts in einem einzigen Dokument zusammengefasst sind. Für eine verbraucherfreundliche Optik ist eine gut lesbare Schriftgröße zu wählen. Alle Warnhinweise müssen und weitere wichtige Inhalte sollen mit Fettdruck, Schattierungen oder einem vergrößerten Schriftgrad hervorgehoben werden.
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ESIS Merkblatt beinhaltet alle relevanten Punkte zur Immobilienfinanzierung
Das ESIS Merkblatt enthält neben Informationen über den Darlehensgeber und Baugeldvermittler die Beschreibung der Hauptmerkmale der Baufinanzierung.
Als Darlehensnehmer einer Baufinanzierung sollte man das ESIS Merkblatt daher aufmerksam durchlesen.
Denn in ihm müssen alle relevanten Punkte zum Baudarlehen aufgeführt sein. Dazu zählt etwa die Kredithöhe und die Laufzeit. Zinssatz, effektiver Jahreszins und andere Kosten der Immobilienfinanzierung müssen ebenso dargelegt sein wie alle Details zur Ratenzahlung von der Häufigkeit der Ratenzahlung bis zur Höhe der einzelnen Raten.
Im Merkblatt findet der Darlehensnehmer auch einen Tilgungsplan sowie Angaben über seine Optionen zu Sondertilgungen sowie Tilgungssatzwechseln.
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Für den Darlehensnehmer ist es auch wichtig, dass die Kosten bei einer gegebenenfalls gewünschten vorzeitigen Tilgung des Baudarlehens im ESIS Merkblatt mitgeteilt werden müssen.
Dies hat in Form der maximalen Höhe einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung zu erfolgen.
Zusätzlich werden im Dokument Angaben zu Versicherungen und eventuellen Bausparverträgen aufgeführt. Darüber hinaus ist der Darlehensgeber verpflichtet, im Merkblatt alle weiteren Auflagen, flexible Merkmale des Baudarlehens und sonstige Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers zu erläutern.
Das bedeutet, dass auch die Konsequenzen für den Darlehensnehmer beschrieben sind, wenn er seinen vertraglichen Verpflichtung zum Beispiel zur Ratenrückzahlung der Immobilienfinanzierung nicht nachkommen sollte.
Muster für ein ESIS Merkblatt
Die Informationen im ESIS Merkblatt müssen in einem einzigen Dokument enthalten sein. Das folgende Muster ist im selben Wortlaut in das Merkblatt zu übernehmen. Der Text in eckigen Klammern ist durch die entsprechende Angabe zu ersetzen.
ESIS Merkblatt Muster zum Download