Was ist die Eigennutzung?
Von Eigennutzung spricht man, wenn der Eigentümer einer Immobilie diese selbst zu Wohnzwecken nutzt. Möchte er sein Haus oder seine Wohnung gewerblich nutzen oder sie als Geldanlage an Dritte vermieten, liegt keine Eigennutzung vor.
Für den Darlehensnehmer einer Immobilienfinanzierung spielt die Nutzungsart der Immobilie durchaus eine wichtige Rolle. Denn es gibt Arten der Baufinanzierung und spezielle Vertragsvereinbarungen, welche eine bestimmte Nutzungsform der zu finanzierenden Immobilie zur Voraussetzung machen.
Fördergelder bei der Immobilienfinanzierung bei Eigennutzung
Heute haben Darlehensnehmer zahlreiche Möglichkeiten Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Die Fördergelder stehen oftmals den Bauherren oder Immobilienkäufern zu, die planen Ihre Immobilie selbst zu nutzen. So bietet zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen.
Die KfW vergibt Ihre KfW Darlehen allerdings nur bis zu einer begrenzten Darlehenssumme, die für den Erwerb oder die Modernisierung einer vom Eigentümer bewohnten Immobilie gedacht sind.
Bis 2006 hatte die Eigennutzung vor allem wegen der gesetzlichen Eigenheimzulage große Bedeutung. Damals förderte der Staat den Kauf oder Bau einer Immobilie, wenn sie vom Eigentümer selbst bewohnt wurde. Inzwischen hat der Bund diese Subvention wieder abgeschafft.
Ebenfalls an die Eigennutzung gebunden ist die staatliche Unterstützung durch die Eigenheimrente, die allgemein unter dem Begriff „Wohn-Riester“ bekannt ist. Hierbei fördert der Bund die Altersvorsorge durch die Aussicht auf mietfreies Wohnen im Rentenalter.
Daher ist neben der Eigennutzung auch die vollständige Tilgung des Darlehens bis zum Renteneintritt Bedingung für die Gewährung von Wohn-Riester. Und auch das Baukindergeld schreibt für Familien die Eigennutzung des Neubaus oder der gekauften Immobilie vor (ausgelaufen zum 31.03.2021).
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Die Nutzungsart einer Immobilie ist ebenfalls bei der Immobilienfinanzierung relevant. Nicht selten sind Angebote zur Baufinanzierung für selbst genutzte Immobilien günstiger als für Objekte zur Kapitalanlage.
Außerdem legen viele Darlehensnehmer an Käufer und Bauherren, die eine Immobilie gewerblich oder als Geldanlage nutzen möchten, höhere Maßstäbe an die Bonität an. Umgekehrt bedeutet das, dass man gegebenenfalls leichter eine Immobilienfinanzierung erhält, wenn man sich dazu entschieden hat, die Immobilie selbst zu bewohnen.
Allerdings kann der Darlehensnehmer im Gegensatz zum Kapitalanleger die Zinszahlungen bei der Baufinanzierung nicht steuerlich geltend machen.
Ebenso wenig werden Abschreibungen der Anschaffungskosten beziehungsweise der Investitionskosten in ein Objekt vom Finanzamt bei selbst bewohnten Immobilien akzeptiert.
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Den Nachweis der Eigennutzung einer Wohnung oder eines Hauses muss man übrigens immer über eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts erbringen. Auf dieser muss die konkrete Immobilie als Hauptwohnsitz des Eigentümers ausgewiesen ist.