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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 22.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 24.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prĂĽfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. fĂĽr das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches SonderkĂĽndigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstĂĽckForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrĂĽcklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt fĂĽr WiederaufbauKreditbedarfKreditwĂĽrdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrĂĽcktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRĂĽckauflassungsvormerkungRĂĽckzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 23.09.2021

Eigenleistung

Beim Neubau einer Immobilie kann der Bauherr eine Eigenleistung erbringen, die bei der Immobilien­finan­zierung wie Eigenkapital bewertet werden kann. Die Eigenleistung ist die persönliche Arbeitsleistung des Bauherrn und weiterer privater Bauhelfer, die man bei einer Baufinanzierung zu professionellen Arbeitslöhnen ansetzen darf. Der Wert der Eigenleistung ist allerdings nicht wie andere Herstellungs­kosten steuermindernd absetzbar.

Eigenleistung als Muskelhypothek bei der Baufinanzierung

Da Banken bei der Immobilien­finan­zierung Eigenleistungen des Darlehensnehmers als Ersatz oder Ergänzung von Eigenkapital akzeptieren, nennt man sie umgangssprachlich auch „Muskelhypothek“. Allerdings ist dabei einiges zu beachten. Zunächst einmal sollte man als Bauherr seine eigenen Möglichkeiten, beim Bau selbst Hand anzulegen, nicht überschätzen. Denn es macht nur Sinn, wenn man die handwerklichen Fähigkeiten besitzt, um die entsprechenden Arbeiten ordentlich und in einer angemessenen Zeit ausführen zu können. Zeitverzögerungen und etwaige nötige Nachbesserungen kosten Geld und verteuern das gesamte Bauvorhaben.

Ob sich die Muskelhypothek für den Darlehensnehmer letztlich auszahlt, ist also sehr von seinem handwerklichen Können abhängig.  Sollte man als angehender Häuslebauer jedoch über wenig Eigenkapital für das Baudarlehen verfügen, eröffnet sie oftmals die einzige Chance, die Baufinanzierung zu realisieren. Denn generell gilt, dass sich durch den Einsatz von Eigenkapital und/oder Eigenleistung die Zinskonditionen bei der Immobilien­finan­zierung verbessern.

Grenzen der Eigenleistung bei der Immobilien­finan­zierung

Der Darlehensnehmer kann seine Bauleistungen in Eigenregie jedoch nicht beliebig hoch bei der Baufinanzierung ansetzen. In der Regel erkennen einige Kreditinstitute maximal 15 - 25 Prozent der Bausumme oder bis zu 30.000 Euro als Eigenleistung an. Außerdem verlangen sie eine fachkundige Qualitätsüberprüfung der privaten Bauausführung, welche kontinuierlich durch Baustandkontrollen nachgewiesen werden muss. Bei Zweifeln der Banken, dass die Bauamateure die vorgesehenen Arbeiten realisieren werden, können sie vorab auch auf das Vorhandensein finanzieller Reserven für eine gegebenenfalls nötige Nachfinanzierung bestehen. Sprechen Sie in jedem Fall das Thema Eigenleistung an bei Ihrem Finanzierungsberater. Dieser kann den für Sie passenden Darlehensgeber finden, der Ihre Eigenleistungen am besten berücksichtigt.

Die Kalkulation der Eigenleistung zur Vorlage beim Kreditinstitut

Die Höhe der gesamten Eigenleistung berechnet man, indem man für die einzelnen Bereiche die Lohnkosten heranzieht, die ein Bauunternehmen oder ein Handwerksbetrieb in Rechnung stellen würde. Materialkosten können nicht einkalkuliert werden, da sie sowohl bei privater als auch professioneller Ausführung anfallen. Anhand von Kostenvoranschlägen von Handwerkern oder einer Aufstellung der einzelnen Baukosten eines Bauleiters, in welchen die Gesamtbaukosten in Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt sind, kann der Bauherr eine nachvollziehbare Übersicht der geplanten Eigenleistung mit den entsprechenden Wertangaben erstellen. Diese ist anschließend der Bank vorzulegen, um alle Details der Muskelhypothek in der Baufinanzierung zu verankern.

Wichtige rechtliche Konsequenzen bei Eigenleistungen

Bauleistungen in Eigenregie zu erbringen, bieten für viele Bauherren bei der Immobilien­finan­zierung Vorteile. Bei Arbeiten wie das Tapezieren oder das Anlegen des Gartens bestehen auch wenig finanziellen Risiken bei unsachgemäßer Ausführung. Bei komplizierteren Arbeiten kann das schnell ganz anders aussehen. Denn bei Eigenleistungen besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch. Die eigenen Fehler muss man selbst ausbügeln und das kann sehr teuer werden. Es können sogar Schadensersatzkosten anfallen, wenn etwa durch sie der geplante Bauablauf verzögert und nachfolgende Fachbetriebe ihre anderen Fertigstellungstermine bei weiteren Auftraggebern nicht einhalten können. Eine Bauherren­haftpflicht­versicherung kann hier Abhilfe schaffen. Bei einem Abschluss, der Schadensersatzansprüche auch für die Eigenleistungen abdeckt, sind die Versicherungsbeiträge allerdings teurer.

Versichern sollte man allerdings in jedem Fall alle seine privaten Bauhelfer. Diese müssen sowieso immer bei Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) angemeldet werden. Dort kann man zugleich die sogenannte Bauhelferversicherung, die bei Unfällen auf der Baustelle greift, abschließen.

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewĂĽnschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie ĂĽber die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

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Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, mĂĽssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

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Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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