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Herstellungs­kosten

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Herstellungs­kosten in Kürze:

  • Herstellungs­kosten ist ein handelsrechtlicher sowie steuerrechtlicher Begriff in der Immobilien­finanzierung, welcher der Bewertung von Wirtschaftsgütern und Vermögenswerten dient.
  • Sie sind eine wichtige Rechnungsgröße bei der Ermittlung des Beleihungswerts für eine Baufinanzierung.
  • Eigenleistungen fallen beim Bau des Eigenheims nicht unter die Herstellungs­kosten.
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 11.07.2024

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was sind Herstellungs­kosten?

„Herstellungs­kosten“ ist ein handelsrechtlicher sowie steuerrechtlicher Begriff in der Immobilien­finan­zierung, welcher der Bewertung von Wirtschaftsgütern und Vermögenswerten dient.

Bei Immobilien fallen unter diesen alle entstehenden Kosten für den Bau eines Gebäudes, eine bauliche Erweiterung oder eine Sanierung, wenn dadurch eine deutliche Wertsteigerung des Objekts erzielt wird. Die Herstellungs­kosten sind daher auch eine wichtige Rechnungsgröße bei der Ermittlung des Beleihungswerts für eine Immobilien­finan­zierung.

Allgemeine Definition von Herstellungs­kosten im Handelsrecht für die Immobilien­finan­zierung

Im deutschen Recht sind Herstellungs­kosten im Allgemeinen exakt definiert.

In § 255 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) heißt es: "Herstellungs­kosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.“

Sie dürfen nicht mit Anschaffungskosten für ein fertiges Wirtschaftsgut gleichgesetzt werden. Das Handels- und Steuerrecht ziehen hier klare Grenzlinien.

Unterschied von Anschaffungs- und Herstellungs­kosten bei Immobilien

Die Anschaffungskosten einer Immobilie sind alle jene, die der Käufer für den Erwerb einer Bestandsimmobilie leisten muss, also der Kaufpreis und die Kaufnebenkosten.

Zu der Kategorie der Herstellungs­kosten bei neuen Gebäuden zählen zunächst einmal

  • die Baukosten für den Rohbau und Innenausbau der Immobilie. Das beinhaltet sowohl die Materialkosten als auch die Arbeitslöhne von Maurern, Zimmerleuten, Sanitär- und Heizungsbauer, Elektriker, Schreiner und dergleichen.
  • Die Aufwendungen für den Erwerb des Baugrundstückes und dessen Erschließung gehören ebenfalls zu den Kosten der Herstellung.
  • Auch das Architektenhonorar fällt darunter,
  • ebenso wie Kosten für die Baugenehmigung und für die Bauplanung.

Anschaffungen wie eine Spül- oder Waschmaschine für das neue Eigenheim gehören nicht dazu. Denn diese gelten als eigenständig nutzbare Wirtschaftsgüter.

Prinzipiell kann man sich merken: Neben den Aufwendungen für die Gebäudeerrichtung kann man für die Grundausstattung und Einbauten zur Wertverbesserung der Immobilie Herstellungs­kosten geltend machen. Alles andere sind Anschaffungskosten.

Am Beispiel einer Klimaanlage lässt sich der Unterschied gut veranschaulichen. Im ersten Fall wird sie im Gebäude als fester wertsteigender Bestandteil baulich integriert. Im zweiten Fall handelt es sich beispielsweise um ein mobiles Klimagerät. Dieses könnte sein Besitzer auch in einem anderen Gebäude einsetzen.

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Bewertungsgrundlage bei der Baufinanzierung

Wichtig zu wissen ist, auch im Hinblick auf eine Immobilien­finan­zierung, dass Eigenleistungen beim Bau des Eigenheims nicht unter die Herstellungs­kosten fallen.

Für Bauherren, die auf der Suche nach einer Baufinanzierung sind, ist zudem zu beachten, dass die Darlehensgeber in der Regel nicht die tatsächlichen Herstellungs­kosten bei ihren Finanzierungsangeboten berücksichtigen.

Denn sie möchten vermeiden, dass der Objektwert der Immobilie durch eventuell überteuerte Baukosten zu hoch angesetzt wird. Daher werden für die Ermittlung des Beleihungswerts stattdessen angemessene Herstellungs­kosten herangezogen, die sich an den Bauaufwendungen für vergleichbare Immobilien orientieren.

Wenn hierbei vom „Indexverfahren“ die Rede ist, handelt es sich üblicherweise um ein Prüfungsvorgehen, bei dem sich der Darlehensgeber für die Baufinanzierung auf den Baupreisindex des Statistischen Bundesamts beruft.

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