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Finanzierungsplan

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Finanzierungsplan in Kürze:

  • Der Finanzierungsplan listet die Kosten eines Vorhabens auf und stellt die eigenen Mittel den fremden Mitteln gegenüber.
  • Mit dem Finanzierungsplan erhält man einen Überblick und Planungssicherheit für die Zukunft.
  • Er ist jedoch nur dann hilfreich, wenn die Kosten bzw. die finanziellen Mittel realistisch eingeschätzt werden.
Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 05.07.2024

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist ein Finanzierungsplan bei der Baufinanzierung

Ein Finanzierungsplan listet die Kosten eines Vorhabens auf und stellt ihnen die Finanzierung aus eigenen oder fremden Mitteln gegenüber. Jeder, der für den Erwerb einer Immobilie eine umfangreiche Finanzierung benötigt, sollte einen solchen Plan aufstellen.

Vor allem bei der Baufinanzierung bietet ein Finanzierungsplan dem Darlehensnehmer eine Übersicht über die Finanzen seines Projekts und damit Planungssicherheit. Zusätzlich schafft er dem Darlehensnehmer eine nachvollziehbare Transparenz.

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Wozu dient der Finanzierungsplan bei einer Immobilien­finan­zierung?

Mit einem allumfassenden und zielgerichteten Finanzierungsplan bei der Immobilien­finan­zierung legen Sie die Grundlage für ein erfolgreiches Bau- oder Kaufvorhaben.

Bauherren und künftige Immobilienbesitzer verschaffen sich mit einem gut ausgearbeiteten Finanzierungsplan einen Überblick über ihre finanziellen Möglichkeiten und gewinnen somit Planungssicherheit bei der Immobilien­finan­zierung.

Wer einem potentiellen Darlehensgeber einen ausführlichen Finanzierungsplan vorlegt, verbessert zudem die Chancen auf eine schnelle Darlehenszusage bei der Baufinanzierung.

Mit einem Finanzierungsplan werden die Chancen und Risiken der Immobilien­finan­zierung für den potentiellen Darlehensgeber transparent und kalkulierbar.

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Woraus besteht ein Finanzierungsplan bei der Baufinanzierung?

Ein Finanzierungsplan stellt Anschaffungskosten und Finanzierungsquellen gegenüber, um die Wirtschaftlichkeit einer Immobilien­finan­zierung aufzuzeigen.

Der Finanzierungsplan enthält in der Regel folgende Punkte:

  • Die Gesamtkosten einer Baufinanzierung oder Immobilien­finan­zierung setzen sich zusammen aus Kaufpreis bzw. Bau- oder Sanierungskosten einer Immobilie, inkl. der Kaufnebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer, Kosten für Makler, Notar und Grundbuchamt)
  • Die Eigenmittel (Kapitalbedarfsplan und Liquiditätsplan) zur Baufinanzierung errechnen sich aus erspartem Kapital, den monatlich möglichen Tilgungsraten der Immobilien­finan­zierung und realistischen handwerklichen Eigenleistungen bei Baumaßnahmen (Muskelhypothek)
  • Fremdmittel (Immobiliendarlehen fremder Darlehensgeber, Bauspardarlehen, sonstige Darlehen für die Immobilien­finan­zierung)

Beispiel für einen Finanzierungsplan für den Bau eines Einfamilienhauses:

  1. Kosten:
    Grundstück     100.000 €
    Baukosten       300.000 €
    Nebenkosten    45.000 €               Summe: 445.000 €
  2. Eigenkapital:
    Barvermögen       5.000 €
    Depots               100.000 €
    Eigenleistung     15.000 €
  3. Fremdkapital:
    Bankdarlehen  250.000 €
    Bausparkasse   125.000 €             Summe: 445.000 €

Das ist das grobe Gerüst. Zusätzlich sollte nun jeder einzelne Posten präzise und im Detail ermittelt und aufgeführt werden.

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Was kann sich der Bauherr leisten?

Zunächst jedoch sollte der Bauherr ermitteln, wie viel Haus und welche Immobilien­finan­zierung er sich leisten kann. 

Und vor allem sollte er sich vor dem Immobilienkauf und vor dem Erstellen des Finanzierungsplan errechnen,

  • welche monatliche Darlehensrate er sich leisten kann,
  • wie hoch folglich die Darlehenssumme sein kann, die er aufnehmen kann,
  • welche Laufzeit und
  • Tilgung er wählen sollte,
  • welche Rolle Sondertilgungen spielen und
  • welche Situation er bei der Anschluss­finanzierung vorfindet.

Die einzelnen Posten des Finanzierungsplans sollten so realistisch wie möglich zusammengetragen werden.

Zudem sollte der Finanzierungsplan so früh wie möglich aufgestellt werden, falls nötig vorerst mit hypothetischen Zahlen.

Der Finanzierungsplan stellt ein Konzept einer Immobilien­finan­zierung dar. Die drei Grundelemente eines solchen Finanzierungsplans sind die Gesamtkosten, die eingesetzten und vorhandenen Eigenmittel und der daraus resultierende Kreditbedarf.

Zum DTW | Budgetrechner

Finanzierungsplan für eine optimale Immobilien­finan­zierung frühzeitig erstellen

Ein umfangreicher Finanzierungsplan für die Immobilien­finan­zierung bedarf einer sorgsamen Vorbereitung, um die monatliche Rate der Baufinanzierung an die finanziellen Möglichkeiten der Darlehensnehmer optimal anzupassen.

Daher sollten Darlehensinteressenten möglichst frühzeitig mit einer realistischen Einschätzung ihrer finanziellen Situation zur Planung ihres Bauvorhabens beginnen.

Ein individuell angepasster Finanzierungsplan schafft auf dieser Grundlage eine bestmögliche Gestaltung einer Finanzierungsstrategie (z.B. Wahl der Tilgungsvarianten).

Ein Haushaltsplan dient im ersten Schritt dazu, sich einen Überblick über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen.

Ergibt sich eine positive Differenz, kann daraus eine mögliche monatliche Tilgungsrate errechnet werden. Dabei sollten die Tilgungsraten der Immobilien­finan­zierung immer in einer Höhe gewählt werden, die für den Darlehensnehmer langfristig auch bequem aufzubringen sind.

Zum DTW | Haushaltsrechner

Eigenkapital für eine günstige Immobilien­finan­zierung

Bei einer Immobilien­finan­zierung gibt es vielfältige Arten von Eigenkapital, die zum Einsatz kommen können:

  • Bausparverträge,
  • erspartes Geldvermögen (Aktien, etc.),
  • private Darlehen der Familie sowie
  • handwerkliche Eigenleistungen.

Je mehr Eigenkapital für eine Baufinanzierung zur Verfügung steht, umso vorteilhafter und sicherer kann diese gestaltet werden und umso günstiger werden auch die Zinsen für die Immobilien­finan­zierung angeboten.

Zahlreiche Experten empfehlen dem Darlehensnehmer mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital für eine Immobilien­finan­zierung bereitstellen zu können.

Unter gewissen Voraussetzungen, wie beispielsweise ein hohes garantiertes monatliches Einkommen, ist eine Baufinanzierung jedoch auch mit weniger Eigenkapital möglich.

Selbstredend sollten sämtliche Vereinbarungen und Konditionen auch bei Darlehen innerhalb der Familie vertraglich festgehalten werden. Solch ein Darlehensvertrag dient der Vorbeugung von Missverständnissen und als Beweisgrundlage bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.

DTW Blog: Gut vorbereitet ins Eigenheim

Die Darlehenshöhe der Immobilien­finan­zierung richtig berechnen

Hat der Darlehensinteressent sein Eigenkapital berechnet, welches er in die Immobilien­finan­zierung mit einbringen möchte, kann im nächsten Schritt die Darlehenshöhe ermittelt werden.

Darlehenshöhe = Gesamtkosten abzüglich des eingesetzten Eigenkapitals

Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Baukosten bzw. dem Kaufpreis der Wunschimmobilie und den daraus eventuell entstehenden Kaufnebenkosten:

  • Kosten für Baugenehmigung
  • Grunderwerbsteuer
  • Notargebühren
  • Grundbuchkosten
  • Erschließungs­kosten
  • Bauwesenversicherung
  • Bauherren­haftpflicht­versicherung
  • Kosten für Strom, Wasser und Abfallentsorgung
Zum DTW | Notar- und Grundbuchrechner

Tilgung und Laufzeit der Immobilien­finan­zierung ermitteln

Steht nach der Aufstellung der Gesamtkosten die gewünschte Darlehenshöhe fest, können verschiedene Finanzierungsvarianten durchgerechnet werden. Dabei gilt es das optimale Gleichgewicht zwischen Tilgungshöhe und Darlehenslaufzeit für die individuelle Baufinanzierung auszuloten.

Die monatliche Rate für die Immobilien­finan­zierung sollte

  • den Wünschen und Zielen der Darlehensnehmer angepasst werden und
  • eine gewisse Planungssicherheit
  • bei gleichzeitiger möglicher Flexibilität (z.B. bei Sondertilgungen)

gewährleisten.

Hier sollten sich die Darlehensnehmer Prioritäten setzen, was Ihnen besonders bei der Baufinanzierung wichtig ist:

  • langfristige Planungssicherheit,
  • geringe monatliche Rate,
  • günstigster Zins oder
  • die größtmögliche Flexibilität.

Je genauer die Darlehensnehmer Ihre Wünsche äußern, desto präziser kann der Finanzierungsberater die optimale Immobilien­finan­zierung ausarbeiten.

In welcher Höhe der Tilgungssatz der Baufinanzierung sein sollte, ergibt sich auch aus der Frage, bis wann Sie das Darlehen abbezahlt haben möchten. Viele Experten raten dazu, bis spätestens bei Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei zu sein.

Dabei gilt: je kürzer die Zeit bis zum geplanten Ruhestand, desto höher sollte die Baufinanzierung getilgt werden.

Zum DTW | Blog: Mit hoher Tilgung Geld sparen

Die richtige Wahl der Tilgungshöhe

Je niedriger der Bauzins, desto höher sollte man die Tilgung bei der Immobilien­finan­zierung oder Baufinanzierung wählen!

Je niedriger die Zinsen für Baugeld sind, desto länger benötigen Sie mit einer niedrigen anfänglichen Tilgung, um das Baudarlehen vollständig zurückzuzahlen.

So benötigt ein Darlehensnehmer bei einem Sollzins von

  • 6 Prozent, einer anfänglichen Tilgung von 2 Prozent, ungefähr 23 Jahre,
  • 2 Prozent, einer anfänglichen Tilgung von 2 Prozent, ungefähr 35 Jahre,
  • 1 Prozent, einer anfänglichen Tilgung von 2 Prozent, über 40 Jahre zur vollständigen Tilgung der Baufinanzierung.

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Frühzeitig an die Anschluss­finanzierung denken!

Die Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung der Immobilien­finan­zierung sollte ebenso mit in die Kalkulation fließen.

Für eine Anschluss­finanzierung sollte immer von einer "schlechteren" Ausgangslage bei den Bauzinsen ausgegangen werden als zu Beginn der Immobilien­finan­zierung.

Daher sollten Darlehensnehmer sich frühzeitig ebenso um eine Anschluss­finanzierung ihrer Baufinanzierung Gedanken machen.

Mit einem Forward-Darlehen können die heutigen Niedrigzinsen bereits mehrere Monate vor Ende der Sollzinsbindung der Baufinanzierung festgesetzt werden.

Zum DTW | Forwardrechner

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