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Forderungsverkauf

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Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 29.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 03.05.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Forderungsverkauf in Kürze:

  • Ein Forderungsverkauf ist der Weiterverkauf eines Darlehens. Der Darlehensgeber veräußert die Forderung an einen Dritten.
  • Das Risiko des Kreditausfalls geht auf den neuen Gläubiger über.
  • Bei einem Forderungsverkauf ist der Darlehensnehmer gemäß Risiko­begrenzungs­gesetz sofort zu informieren.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 04.03.2022

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist ein Forderungsverkauf?

Ein Forderungsverkauf (auch „Factoring“ genannt) ist – ganz einfach ausgedrückt – der Weiterverkauf eines Darlehens, z. B. einer Immobilien­finan­zierung. Die noch offenen Forderungen des Kredits, werden dabei vom bisherigen Darlehensgeber an einen Dritten veräußert.

Der Vorteil für den Darlehensgeber ist, dass er die noch ausstehende Restschuld sofort und komplett in Form des Kaufpreises erhält.

Und er haftet nur für die Berechtigung der Forderung. Das Risiko, dass bei dem verkauften Kredit die Rückzahlung ausfallen könnte, geht auf den neuen Gläubiger über. Für den Darlehensnehmer bedeutet ein Forderungsverkauf zunächst einmal nur, dass er es fortan mit einem neuen Finanzierungspartner zu tun hat.

Gesetzlicher Schutz beim Forderungsverkauf einer Immobilien­finan­zierung

Ein Forderungsverkauf ist grundsätzlich auch bei einer Immobilien­finan­zierung möglich. Dank des 2008 in Deutschland eingeführten Risiko­begrenzungs­gesetzes ist in einem solchen Fall der Darlehensnehmer der Immobilien­finan­zierung durch zahlreiche Regelungen geschützt. So sind die Banken verpflichtet, bei einem Forderungsverkauf den Darlehensnehmer einer Baufinanzierung sofort zu informieren.

Das war in der Vergangenheit, bis zum Inkrafttreten des Risiko­begrenzungs­gesetzes, nicht zwingend vorgeschrieben. Dadurch war es zu Kreditverkäufen gekommen, bei denen die Kreditgeber ihre Darlehen ohne Wissen der Kreditnehmer an Investoren veräußert haben.

Diese hatten ihrerseits die Möglichkeit, sie an andere zu weiterzuverkaufen, ebenfalls ohne Kenntnis des Darlehensnehmers. Dieser herrschenden Intransparenz hat die damalige Bundesregierung durch die Einführung des neuen Gesetzes einen Riegel vorgeschoben. Mit ihm wurde auch beschlossen, dass schon beim Vertragsabschluss einer Immobilien­finan­zierung die Bank den Kunden über die Möglichkeit eines Forderungsverkaufs informieren muss. Meist wird das im Darlehensvertrag der Baufinanzierung festgehalten.

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Konsequenzen beim Forderungsverkauf einer Immobilien­finan­zierung

Neben den gesetzlichen Informationspflichten gibt es noch weitere Schutzmechanismen beim Forderungsverkauf einer Immobilien­finan­zierung.

Sie spielen in erster Linie dann eine Rolle, wenn man als Darlehensnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt.

Für einen Darlehensnehmer, der mit seinen Zins- und Tilgungsraten nicht im Verzug ist, ändert sich bei einem Forderungsverkauf eigentlich nichts, außer dass er über den neuen Finanzierungspartner unterrichtet wird.

Der Darlehensvertrag der Immobilien­finan­zierung bleibt nämlich mit allen Bestimmungen bestehen und gültig. Das heißt, die Zinskonditionen, die Tilgungsraten, die Laufzeiten und alle weiteren Vertragsklauseln sind wie gehabt wirksam.

Verbesserter Kündigungsschutz beim Verkauf einer Forderung

Anders sieht es aus, wenn man bei seiner Immobilien­finan­zierung mit den Ratenzahlungen in Rückstand ist. Dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass beim Darlehensverkauf der neue Gläubiger auf die Rückzahlung drängen wird.

Gegebenenfalls wird die Zwangsvollstreckung bzw. die Zwangsversteigerung eingeleitet. Aber auch hier sieht das Risiko­begrenzungs­gesetz einige schützende Vorschriften vor.

So darf zum Beispiel der neue Gläubiger das Baudarlehen aufgrund eines Zahlungsausfalls nur dann kündigen, wenn

  • der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und
  • mit mindestens 2,5 Prozent der Darlehenssumme im Verzug ist.

Sollte der neue Darlehensgeber gar eine Zwangsvollstreckung unberechtigterweise eingeleitet haben, besteht zudem nun ein Anspruch auf Schadensersatz.

Gründe für einen Forderungsverkauf

Anlässe für eine Bank, ein Darlehen zu verkaufen, gibt es mehrere. Wenn sie zum Beispiel mit einem anderen Kreditinstitut fusioniert, gehen die Darlehensforderungen auf das neu gebildete Finanzierungsunternehmen über.

Oder eine Bank stellt etwa ihren Geschäftsbereich für Baufinanzierungen ein und verkauft daraufhin die noch laufenden Immobilien­finan­zierungen an ein anderes Kreditinstitut.

Auch wenn eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann es sein, dass sie Forderungsverkäufe vornimmt, um wieder liquide zu werden.

Nicht zuletzt sind sie für eine Bank darüber hinaus ein Mittel, Kredite abzustoßen, die nicht ordentlich bedient werden.

Zusätzlicher vertraglicher Verzicht auf den Verkauf der Forderung

Dass einige Darlehenssuchende und Darlehensnehmer einen Forderungsverkauf bei ihrer Immobilien­finan­zierung fürchten, ist nachvollziehbar.

Die aktuellen Gesetze sichern einen Darlehensnehmer bei einem Forderungsverkauf allerdings in viele Richtungen ab, so dass ein zusätzlicher vertraglicher Schutz eigentlich überflüssig ist.

Einige Banken bieten dennoch die Option an, in den Darlehensvertrag einen expliziten Verzicht auf einen Forderungsverkauf aufzunehmen. Hierfür verlangen sie allerdings in den meisten Fällen einen geringen Zinsaufschlag.

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