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Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 29.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Flurkarte in Kürze:

  • Die Flurkarte ist eine maßstabsgetreue, grafische Darstellung von allen Flurstücken in Deutschland.
  • Ihr kommt eine hohe amtliche und rechtliche Bedeutung zu, wenn es um das Eigentum an Grund und Boden geht.
  • Sie zeigt die Flurstücksnummern je Flurstück samt den Flurstückabmarkungen und Flurstückgrenzen und die Gemarkungs- und Gemeindegrenzen.
  • Die Flurkarte zeigt die maßstabsgetreue Lage sowie die Bebauung, die Flurstücksnummern und Flurnummern für die Grundstücke eines bestimmten Gebiets.
  • Die Flurkarte ist die Basis für einen Bebauungsplan und wichtig bei der Immobilienbewertung oder bei der Ermittlung der Grundsteuer und des Grundstückswerts.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 23.06.2023

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen

Was ist eine Flurkarte?

Die Flurkarte ist eine maßstabsgetreue, grafische Darstellung von allen Flurstücken in Deutschland. Sie wird als Teil des Liegenschaftskataster auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt. Auf der Flurkarte sind die amtlichen Kennzahlen für Grundstücke eines bestimmten Gebiets dokumentiert. Folgende wichtige Angaben zeigt sie an:

  • Flurnummer und Flurstücksnummer
  • Lage von Grundstücken
  • Flurstückgrenzen und Gemeindegrenzen
  • Art der Bebauung
  • Gebäudenummerierung
  • Nutzungsart des Bodens
  • Grenzpunkte und Vermessungspunkte
  • topografische Angaben
  • Hecken, Zäune und Mauern

Das flächendeckende Register beinhaltet eine Auflistung und Beschreibung sämtlicher Flurstücke in der Bundesrepublik.

Wann immer es um das Eigentum an Grund und Boden oder grundstücksgleiche Rechte geht, kommt der Flurkarte eine hohe amtliche und rechtliche Bedeutung zu.

Grundstücksgleiche Rechte sind z. B. Erbpacht bzw. Erbbaurecht.

Sie dient ebenso dem Nachweis der Existenz von Grundstücken wie der Berechnung der Grundsteuer. Wenn ein Eigentümer eines Grundstücks auf ihm einen Neubau plant, benötigt er die Flurkarte für den Bauantrag. Auch bei einer Immobilien­finan­zierung zählt sie zu den erforderlichen Unterlagen. Denn die Darlehensgeber ermitteln anhand der Flurkarte den Beleihungswert des Finanzierungsobjekts.

Weitere erforderliche Unterlagen einer Baufinanzierung

 

Inhalt der inzwischen digitalisierten Liegenschaftskarte

In den 1990er Jahren begannen die Bundesländer mit der sukzessiven Umstellung der Flurkarte in die „Automatisierte Liegenschaftskarte“ (ALK). In Bayern heißt sie „Digitale Flurkarte“ (DFK). 

Inzwischen ist die Digitalisierung der Flurkarten abgeschlossen, so dass sie nunmehr in verschiedenen Maßstäben ausgegeben und ausgedruckt werden können. Am Inhalt der Flurkarte hat sich aber nichts geändert.

Die Karte der amtlich vermessenen Flurstücke enthält Flurstücksnummern je Flurstück samt den Flurstückabmarkungen und Flurstückgrenzen und die Gemarkungs- und Gemeindegrenzen.

Auch die Nutzungsart des Bodens und die Bodenschätzungsmerkmale sind vermerkt. Bei bebauten Flurstücken finden sich Einträge über die Nutzungsart der Gebäude sowie Gebäudenummern. Manche Flurkarten beinhalten zusätzlich Informationen über Grenz- und Vermessungspunkte sowie die Topografie. Und in einigen detaillierten Darstellungen sind zudem auch Hecken, Mauern und Zäune eingezeichnet.

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Beantragung der Flurkarte zu einem Grundstück für das Baudarlehen

Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und einen Auszug aus den Flurkarten erhalten, kann jede Person.

Ein berechtigtes Interesse wie beim Grundbuchauszug für ein Grundstück muss nicht nachgewiesen werden.

Wer zum Beispiel für eine Baufinanzierung die Flurkarte zu einem Grundstück beantragen möchte, sollte allerdings beachten, dass Grundstück und Flurstück nicht unbedingt identisch sein müssen. Denn bei einem Flurstück handelt es sich lediglich um ein amtlich vermessenes Bodenstück, so dass ein einzelnes Grundstück durchaus auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann.

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Der Antrag einer Flur- bzw. Liegenschaftskarte beim Katasteramt ist mit Kosten verbunden. Die Gebühren variieren von Bundesland zu Bundesland und je nach Art und Größe der Karte zwischen 12 und 60 Euro.

DTW | Immobilien­finan­zierung übernimmt diese Kosten, sofern Sie innerhalb von drei Monaten nach der Online-Bestellung eine Baufinanzierung bei DTW | Immobilien­finan­zierung abgeschlossen haben.

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