Was ist eine Flurkarte?
Die Flurkarte ist eine maßstabsgetreue, grafische Darstellung von allen Flurstücken in Deutschland. Sie wird als Teil des Liegenschaftskataster auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt. Auf der Flurkarte sind die amtlichen Kennzahlen für Grundstücke eines bestimmten Gebiets dokumentiert. Folgende wichtige Angaben zeigt sie an:
- Flurnummer und Flurstücksnummer
- Lage von Grundstücken
- Flurstückgrenzen und Gemeindegrenzen
- Art der Bebauung
- Gebäudenummerierung
- Nutzungsart des Bodens
- Grenzpunkte und Vermessungspunkte
- topografische Angaben
- Hecken, Zäune und Mauern
Das flächendeckende Register beinhaltet eine Auflistung und Beschreibung sämtlicher Flurstücke in der Bundesrepublik.
Wann immer es um das Eigentum an Grund und Boden oder grundstücksgleiche Rechte geht, kommt der Flurkarte eine hohe amtliche und rechtliche Bedeutung zu.
Grundstücksgleiche Rechte sind z. B. Erbpacht bzw. Erbbaurecht.
Sie dient ebenso dem Nachweis der Existenz von Grundstücken wie der Berechnung der Grundsteuer. Wenn ein Eigentümer eines Grundstücks auf ihm einen Neubau plant, benötigt er die Flurkarte für den Bauantrag. Auch bei einer Immobilienfinanzierung zählt sie zu den erforderlichen Unterlagen. Denn die Darlehensgeber ermitteln anhand der Flurkarte den Beleihungswert des Finanzierungsobjekts.
Weitere erforderliche Unterlagen einer Baufinanzierung
Inhalt der inzwischen digitalisierten Liegenschaftskarte
In den 1990er Jahren begannen die Bundesländer mit der sukzessiven Umstellung der Flurkarte in die „Automatisierte Liegenschaftskarte“ (ALK). In Bayern heißt sie „Digitale Flurkarte“ (DFK).
Inzwischen ist die Digitalisierung der Flurkarten abgeschlossen, so dass sie nunmehr in verschiedenen Maßstäben ausgegeben und ausgedruckt werden können. Am Inhalt der Flurkarte hat sich aber nichts geändert.
Die Karte der amtlich vermessenen Flurstücke enthält Flurstücksnummern je Flurstück samt den Flurstückabmarkungen und Flurstückgrenzen und die Gemarkungs- und Gemeindegrenzen.
Auch die Nutzungsart des Bodens und die Bodenschätzungsmerkmale sind vermerkt. Bei bebauten Flurstücken finden sich Einträge über die Nutzungsart der Gebäude sowie Gebäudenummern. Manche Flurkarten beinhalten zusätzlich Informationen über Grenz- und Vermessungspunkte sowie die Topografie. Und in einigen detaillierten Darstellungen sind zudem auch Hecken, Mauern und Zäune eingezeichnet.
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Beantragung der Flurkarte zu einem Grundstück für das Baudarlehen
Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und einen Auszug aus den Flurkarten erhalten, kann jede Person.
Ein berechtigtes Interesse wie beim Grundbuchauszug für ein Grundstück muss nicht nachgewiesen werden.
Wer zum Beispiel für eine Baufinanzierung die Flurkarte zu einem Grundstück beantragen möchte, sollte allerdings beachten, dass Grundstück und Flurstück nicht unbedingt identisch sein müssen. Denn bei einem Flurstück handelt es sich lediglich um ein amtlich vermessenes Bodenstück, so dass ein einzelnes Grundstück durchaus auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann.
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Der Antrag einer Flur- bzw. Liegenschaftskarte beim Katasteramt ist mit Kosten verbunden. Die Gebühren variieren von Bundesland zu Bundesland und je nach Art und Größe der Karte zwischen 12 und 60 Euro.
DTW | Immobilienfinanzierung übernimmt diese Kosten, sofern Sie innerhalb von drei Monaten nach der Online-Bestellung eine Baufinanzierung bei DTW | Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben.