Was ist der Forward-Aufschlag?
Forward-Aufschlag nennt man beim Forward-Darlehen den geringen Zinsaufschlag, der vom Kreditgeber monatlich für die Vorlaufwartezeit auf die Auszahlung der Darlehenssumme verlangt wird. Bis zu 66 Monate im Voraus kann ein Forward-Darlehen abgeschlossen werden.
Die Kreditsumme wird dem Darlehensnehmer erst zu dem festgelegten Termin in der Zukunft ausgezahlt. Diese erhält er zum gegenwärtigen, vertraglich festgeschriebenen Zinssatz. Selbst dann, wenn in der Zwischenzeit die Bauzinsen allgemein gestiegen sein sollten. Auf diese Weise bietet das Forward-Darlehen eine attraktive Möglichkeit sich vor künftig steigenden Zinsen abzusichern. Insbesondere lohnt sich das Forward-Darlehen, wenn sich die Bauzinsen auf einem niedrigen Niveau bewegen. Zugleich verspricht es dem Darlehensnehmer eine früh- und langzeitige Planungssicherheit.
Immobilienfinanzierung: kostenlos & unverbindlich anfragen
Bei steigenden Zinsen lohnt sich ein Forward-Darlehen
In der Zeit zwischen der Vertragsunterzeichnung eines Forward-Darlehens und der Auszahlung der Kreditsumme, der „Forward-Periode“, berechnen die Darlehensgeber den Forward-Aufschlag in Höhe von rund 0,01 und 0,04 Prozentpunkten je Forward-Monat.
Das bedeutet für den Darlehensnehmer, dass sich der vertraglich festgehaltene Zinssatz des Forward-Darlehens um eben diesen Forward-Aufschlag je Forward-Monat (Wartemonat) erhöht.
Doch die quasi „Aufstockung“ des Zinssatz durch den Forward-Aufschlag beim Forward-Darlehen kann sich rasch amortisieren. Denn diese Darlehensform besitzt in vielen Fällen ein hohes Einsparpotential gegenüber alternativen Formen der Anschlussfinanzierung.
Die entsprechende Rechnung lässt sich leicht aufmachen. Ein Darlehensnehmer sichert sich den heute noch immer sehr niedrigen Baugeldzins. Er schließt ein Forward-Darlehen ab. Die Forward-Periode beträgt beispielsweise drei Jahre. In diesen drei Jahren steigen die Zinsen für Baufinanzierungen kräftig. Die Baugeldzinsen liegen dann sogar über dem Forward-Aufschlag. Der Darlehensnehmer hat mit einem günstigen Forward-Darlehen mehrere Tausend Euro gespart.
Als pauschale Faustregegel darf man festhalten. Je niedriger die aktuellen Zinsen sind und je höher sie danach steigen, desto eher lohnt sich frühzeitig ein Forward-Darlehen abzuschließen - trotz des Forward-Aufschlags.
Zum DTW | ForwardrechnerVertragliche Zeiten ohne Forward-Aufschlag
Nicht nur bei der Höhe des Forward-Aufschlags gibt es Unterschiede. Manche Darlehensgeber bieten durchaus Zeiträume auch ohne Forward-Aufschlag an. Denn viele Darlehensverträge sehen vor, dass bei kürzeren Forward-Perioden von einem Jahr oder weniger gar keine Forward-Aufschläge berechnet werden.
Einige Finanzierungsgeber bieten sogar Aktionen mit bis zu 48 Monaten ohne Forward-Aufschlag bei einer Anschlussfinanzierung. Sofern Sie den Abschluss eines Forward-Darlehens in Erwägung ziehen, sollten in jedem Fall die Angebote über einen Baugeldvermittler wie DTW | Immobilienfinanzierung vergleichen lassen.