Was ist ein Flurstück?
Ein Flurstück ist in Deutschland ein eindeutig begrenztes Stück Land, das durch eine amtliche Vermessung geometrisch ermittelt und abgemarkt wurde. Maßstabsgetreu sind in der Bundesrepublik flächendeckend alle Flurstücke in Flurkarten grafisch dargestellt und mit einer Flurstücknummer versehen.
Im Regelfall entspricht ein Flurstück einem Grundstück. Aber es gibt auch Grundstücke, die aus mehreren Flurstücken bestehen. Wer den Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstücks mit einem Darlehen finanzieren möchte, benötigt die Flurkarte als Teil der erforderlichen Unterlagen für die Immobilienfinanzierung.
Weitere erforderliche Unterlagen für eine BaufinanzierungSynonyme Liegenschaft und Kataster
Gleichbedeutende Begriffe für ein Flurstück sind hierzulande „Liegenschaft“ und „Kataster“.
In Österreich und in der Schweiz wird es offiziell als „Parzelle“ bezeichnet.
Zuständig für alle Aufgaben der Landvermessung sind in Deutschland die Bundesländer und Kommunen.
Die kommunalen Katasterämter vermessen die Flurstücke auf ihrem Gemeindegebiet und kartieren sie in den sogenannten „Liegenschaftsbüchern“ oder „Katasterbüchern“, die inzwischen digital geführt werden. Ein Flurstück ist dabei zu begreifen als die kleinste Buchungseinheit, welche das Katasteramt aufführt.
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Informationen zum Flurstück für die Objektbewertung bei der Baufinanzierung
Die Flurkarte zu einem Flurstück bzw. einem Grundstück ziehen Darlehensgeber bei einer Immobilienfinanzierung heran, um den Objektwert zu bestimmen.
Die Flurkarte beinhaltet zu jedem Flurstück eine Flurstücknummer, die Flurstückabmarkung und –grenzen.
Darüber hinaus sind die Bodennutzung sowie die Merkmale der Bodenschätzung beschrieben. Bei einem bebauten Flurstück kommen Einträge zur Nutzungsart der Gebäude sowie die Gebäudenummern hinzu. Manchmal sind auch topografische Informationen enthalten bis hin zu eingezeichneten Hecken, Mauern und Zäunen.
Die zu einem Grundstück zugehörige Flurkarte kann der künftige Darlehensnehmer unproblematisch beim zuständigen Katasteramt beantragen.
Da jedermann jederzeit Einsicht in die Liegenschaftskarten nehmen kann, braucht man für den Liegenschaftsauszug kein berechtigtes Interesse nachzuweisen, wie etwa beim Grundbuchauszug.
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Das Ausstellen der Flurkarte ist mit Kosten verbunden. Für das elektronische Abrufverfahren liegen die Gebühren je nach Bundesland zwischen 12 und 60 Euro.
DTW | Immobilienfinanzierung übernimmt diese Kosten, sofern Sie innerhalb von drei Monaten nach der Online-Bestellung eine Baufinanzierung bei DTW | Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben.