Was ist ein Flurstück?
Ein Flurstück ist in Deutschland ein eindeutig begrenztes Stück Land, das durch eine amtliche Vermessung geometrisch ermittelt und abgemarkt wurde. Maßstabsgetreu sind in der Bundesrepublik flächendeckend alle Flurstücke in Flurkarten grafisch dargestellt und mit einer Flurstücknummer versehen.
Im Regelfall entspricht ein Flurstück einem Grundstück. Aber es gibt auch Grundstücke, die aus mehreren Flurstücken bestehen. Wer den Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstücks mit einem Darlehen finanzieren möchte, benötigt die Flurkarte als Teil der erforderlichen Unterlagen für die Immobilienfinanzierung.
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Wozu brauche ich ein Flurstück?
- Eigentumsnachweis:
Ein Flurstück dient als offizieller Nachweis für das Eigentum an einem bestimmten Grundstück. Es ermöglicht die eindeutige Identifizierung und Zuordnung von Landbesitz. - Grundbuch-Eintrag:
Das Flurstück wird in das Grundbuch eingetragen, das wichtige Informationen über das Grundstück enthält, wie zum Beispiel Eigentümer, Belastungen, Rechte und Pflichten. Der Eintrag im Grundbuch bietet Rechtssicherheit und schützt vor unbefugten Ansprüchen. - Vermessungszwecke:
Flurstücke werden vermessen und kartiert, um ihre genauen Grenzen und Abmessungen festzulegen. Dies ist wichtig für die korrekte Erfassung von Grundstücksgrenzen, die Planung von Bauvorhaben, die Bestimmung von Grundstückswerten und die Berechnung von Steuern. - Bau- und Planungsvorhaben:
Flurstücke sind in vielen Ländern die Grundlage für Bau- und Planungsgenehmigungen. Die zuständigen Behörden verwenden Flurstücksnummern, um die Lage und den Umfang von Grundstücken zu identifizieren und um sicherzustellen, dass Bauprojekte den geltenden Vorschriften entsprechen. - Grundstücksverkauf:
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen möchten, wird das Flurstück als eindeutige Identifikation des Grundstücks verwendet. Potenzielle Käufer können Informationen über das Flurstück einholen, um dessen genaue Lage, Größe und Eigentumsverhältnisse zu prüfen. - Grenzfestlegung und Konfliktlösung:
Flurstücke dienen auch dazu, Grenzen zwischen benachbarten Grundstücken festzulegen. Bei Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen kann das Flurstück zur Klärung beitragen und als Grundlage für die Lösung des Konflikts dienen.
Wo finde ich die Flurstücksnummer?
Die Flurstücksnummer wird normalerweise in den Grundbuchunterlagen oder Katasterunterlagen aufgeführt. Hier sind einige mögliche Quellen, wo die Flurstücksnummer erhalten:
- Grundbuchamt:
Das Grundbuchamt deiner Region ist eine wichtige Anlaufstelle, um Informationen über ein Grundstück und die dazugehörige Flurstücksnummer zu erhalten. Du kannst das örtliche Grundbuchamt kontaktieren und um Auskunft bitten. In einigen Bundesländern ist der Grundbuchauszug auch online zugänglich. - Katasteramt:
Das Katasteramt ist eine weitere Behörde, die Informationen über Flurstücke und deren Nummern bereitstellt. Das Katasteramt ist für die Vermessung und Kartierung von Grundstücken zuständig und kann bei der Suche nach der Flurstücksnummer behilflich sein. - Geodatenportal:
Viele Länder haben Online-Geodatenportale, in denen geografische Informationen, einschließlich Flurstücksnummern, abgerufen werden können. Diese Portale bieten oft interaktive Karten, auf denen du nach einem bestimmten Grundstück suchen und die zugehörige Flurstücksnummer finden kannst. Eine Internetrecherche nach dem Geodatenportal deiner Region kann hilfreich sein.
Synonyme Liegenschaft und Kataster
Gleichbedeutende Begriffe für ein Flurstück sind hierzulande „Liegenschaft“ und „Kataster“.
In Österreich und in der Schweiz wird es offiziell als „Parzelle“ bezeichnet.
Zuständig für alle Aufgaben der Landvermessung sind in Deutschland die Bundesländer und Kommunen.
Die kommunalen Katasterämter vermessen die Flurstücke auf ihrem Gemeindegebiet und kartieren sie in den sogenannten „Liegenschaftsbüchern“ oder „Katasterbüchern“, die inzwischen digital geführt werden. Ein Flurstück ist dabei zu begreifen als die kleinste Buchungseinheit, welche das Katasteramt aufführt.
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Informationen zum Flurstück für die Objektbewertung bei der Baufinanzierung
Die Flurkarte zu einem Flurstück bzw. einem Grundstück ziehen Darlehensgeber bei einer Immobilienfinanzierung heran, um den Objektwert zu bestimmen.
Die Flurkarte beinhaltet zu jedem Flurstück eine Flurstücknummer, die Flurstückabmarkung und –grenzen.
Darüber hinaus sind die Bodennutzung sowie die Merkmale der Bodenschätzung beschrieben. Bei einem bebauten Flurstück kommen Einträge zur Nutzungsart der Gebäude sowie die Gebäudenummern hinzu. Manchmal sind auch topografische Informationen enthalten bis hin zu eingezeichneten Hecken, Mauern und Zäunen.
Die zu einem Grundstück zugehörige Flurkarte kann der künftige Darlehensnehmer unproblematisch beim zuständigen Katasteramt beantragen.
Da jedermann jederzeit Einsicht in die Liegenschaftskarten nehmen kann, braucht man für den Liegenschaftsauszug kein berechtigtes Interesse nachzuweisen, wie etwa beim Grundbuchauszug.
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Das Ausstellen der Flurkarte ist mit Kosten verbunden. Für das elektronische Abrufverfahren liegen die Gebühren je nach Bundesland zwischen 12 und 60 Euro.
DTW | Immobilienfinanzierung übernimmt diese Kosten, sofern Sie innerhalb von drei Monaten nach der Online-Bestellung eine Baufinanzierung bei DTW | Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben.