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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 29.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 02.05.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Flurstück in Kürze:

  • Ein Flurstück ist in Deutschland ein eindeutig begrenztes Stück Land.
  • Maßstabsgetreu sind in der Bundesrepublik flächendeckend alle Flurstücke in Flurkarten grafisch dargestellt.
  • Zuständig für alle Aufgaben der Landvermessung sind die Bundesländer und Kommunen.
  • Die Flurkarte zu einem Flurstück ziehen Darlehensgeber bei einer Immobilien­finan­zierung heran, um den Objektwert zu bestimmen.
Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 07.07.2023

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist ein Flurstück?

Ein Flurstück ist in Deutschland ein eindeutig begrenztes Stück Land, das durch eine amtliche Vermessung geometrisch ermittelt und abgemarkt wurde. Maßstabsgetreu sind in der Bundesrepublik flächendeckend alle Flurstücke in Flurkarten grafisch dargestellt und mit einer Flurstücknummer versehen.

Im Regelfall entspricht ein Flurstück einem Grundstück. Aber es gibt auch Grundstücke, die aus mehreren Flurstücken bestehen. Wer den Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstücks mit einem Darlehen finanzieren möchte, benötigt die Flurkarte als Teil der erforderlichen Unterlagen für die Immobilien­finan­zierung.

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Wozu brauche ich ein Flurstück?

  • Eigentumsnachweis:
    Ein Flurstück dient als offizieller Nachweis für das Eigentum an einem bestimmten Grundstück. Es ermöglicht die eindeutige Identifizierung und Zuordnung von Landbesitz.
  • Grundbuch-Eintrag:
    Das Flurstück wird in das Grundbuch eingetragen, das wichtige Informationen über das Grundstück enthält, wie zum Beispiel Eigentümer, Belastungen, Rechte und Pflichten. Der Eintrag im Grundbuch bietet Rechtssicherheit und schützt vor unbefugten Ansprüchen.
  • Vermessungszwecke:
    Flurstücke werden vermessen und kartiert, um ihre genauen Grenzen und Abmessungen festzulegen. Dies ist wichtig für die korrekte Erfassung von Grundstücksgrenzen, die Planung von Bauvorhaben, die Bestimmung von Grundstückswerten und die Berechnung von Steuern.
  • Bau- und Planungsvorhaben:
    Flurstücke sind in vielen Ländern die Grundlage für Bau- und Planungsgenehmigungen. Die zuständigen Behörden verwenden Flurstücksnummern, um die Lage und den Umfang von Grundstücken zu identifizieren und um sicherzustellen, dass Bauprojekte den geltenden Vorschriften entsprechen.
  • Grundstücksverkauf:
    Wenn Sie ein Grundstück verkaufen möchten, wird das Flurstück als eindeutige Identifikation des Grundstücks verwendet. Potenzielle Käufer können Informationen über das Flurstück einholen, um dessen genaue Lage, Größe und Eigentumsverhältnisse zu prüfen.
  • Grenzfestlegung und Konfliktlösung:
    Flurstücke dienen auch dazu, Grenzen zwischen benachbarten Grundstücken festzulegen. Bei Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen kann das Flurstück zur Klärung beitragen und als Grundlage für die Lösung des Konflikts dienen.
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Wo finde ich die Flurstücksnummer?

Die Flurstücksnummer wird normalerweise in den Grundbuchunterlagen oder Katasterunterlagen aufgeführt. Hier sind einige mögliche Quellen, wo die Flurstücksnummer erhalten:

  1. Grundbuchamt:
    Das Grundbuchamt deiner Region ist eine wichtige Anlaufstelle, um Informationen über ein Grundstück und die dazugehörige Flurstücksnummer zu erhalten. Du kannst das örtliche Grundbuchamt kontaktieren und um Auskunft bitten. In einigen Bundesländern ist der Grundbuchauszug auch online zugänglich.
  2. Katasteramt:
    Das Katasteramt ist eine weitere Behörde, die Informationen über Flurstücke und deren Nummern bereitstellt. Das Katasteramt ist für die Vermessung und Kartierung von Grundstücken zuständig und kann bei der Suche nach der Flurstücksnummer behilflich sein.
  3. Geodatenportal:
    Viele Länder haben Online-Geodatenportale, in denen geografische Informationen, einschließlich Flurstücksnummern, abgerufen werden können. Diese Portale bieten oft interaktive Karten, auf denen du nach einem bestimmten Grundstück suchen und die zugehörige Flurstücksnummer finden kannst. Eine Internetrecherche nach dem Geodatenportal deiner Region kann hilfreich sein.
Weitere erforderliche Unterlagen für eine Baufinanzierung

Synonyme Liegenschaft und Kataster

Gleichbedeutende Begriffe für ein Flurstück sind hierzulande „Liegenschaft“ und „Kataster“.

In Österreich und in der Schweiz wird es offiziell als „Parzelle“ bezeichnet.

Zuständig für alle Aufgaben der Landvermessung sind in Deutschland die Bundesländer und Kommunen.

Die kommunalen Katasterämter vermessen die Flurstücke auf ihrem Gemeindegebiet und kartieren sie in den sogenannten „Liegenschaftsbüchern“ oder „Katasterbüchern“, die inzwischen digital geführt werden. Ein Flurstück ist dabei zu begreifen als die kleinste Buchungseinheit, welche das Katasteramt aufführt.

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Informationen zum Flurstück für die Objektbewertung bei der Baufinanzierung

Die Flurkarte zu einem Flurstück bzw. einem Grundstück ziehen Darlehensgeber bei einer Immobilien­finan­zierung heran, um den Objektwert zu bestimmen.

Die Flurkarte beinhaltet zu jedem Flurstück eine Flurstücknummer, die Flurstückabmarkung und –grenzen.

Darüber hinaus sind die Bodennutzung sowie die Merkmale der Bodenschätzung beschrieben. Bei einem bebauten Flurstück kommen Einträge zur Nutzungsart der Gebäude sowie die Gebäudenummern hinzu. Manchmal sind auch topografische Informationen enthalten bis hin zu eingezeichneten Hecken, Mauern und Zäunen.

Die zu einem Grundstück zugehörige Flurkarte kann der künftige Darlehensnehmer unproblematisch beim zuständigen Katasteramt beantragen.

Da jedermann jederzeit Einsicht in die Liegenschaftskarten nehmen kann, braucht man für den Liegenschaftsauszug kein berechtigtes Interesse nachzuweisen, wie etwa beim Grundbuchauszug.

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Das Ausstellen der Flurkarte ist mit Kosten verbunden. Für das elektronische Abrufverfahren liegen die Gebühren je nach Bundesland zwischen 12 und 60 Euro.

DTW | Immobilien­finan­zierung übernimmt diese Kosten, sofern Sie innerhalb von drei Monaten nach der Online-Bestellung eine Baufinanzierung bei DTW | Immobilien­finan­zierung abgeschlossen haben.

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