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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
bis
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 28.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 29.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Objektwert in Kürze:

  • Kreditinstitute nutzen den Objektwert als Basis für die Berechnung des Beleihungswerts.
  • Der Objektwert berücksichtigt alle bestehenden Bestandteile einer Wohnung oder eines Gebäudes.
  • Für die Ermittlung des Objektwerts wird oftmals ein Gutachter beauftragt. Der Gutachter legt entsprechend einen Verkehrswert fest.
  • Der Kaufpreis ist nicht zwingend der Verkehrswert.
  • Der Objektwert ist ein subjektiver Wert und liegt damit jeweils im Auge des Betrachters.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 24.07.2023

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist der Objektwert?

Der Begriff „Objektwert“ findet bei einem Immobilienverkauf bzw. -kauf sowie bei der Baufinanzierung Anwendung. Im Gegensatz zum Terminus „Verkehrswert“, der in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erläutert ist, gibt es für ihn keine rechtsverbindliche Definition. Er ist vielmehr ein Begriff der Kaufmannssprache.

Denn üblicherweise ist bei einer Immobilie, sobald sie gehandelt wird oder Gegenstand einer Immobilien­finan­zierung ist, von einem Objekt die Rede. Infolgedessen beurteilen die Kreditinstitute zum Beispiel bei der Ermittlung eines Beleihungswerts den jeweiligen Objektwert der Immobilie.

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Ermittlung Objektwert bei der Immobilien­finan­zierung

Beim Objektwert werden alle bestehenden Bestandteile einer Wohnung oder eines Gebäudes berücksichtigt. Das beinhaltet auch den Grund und Boden, eine Garage, den Garten bis hin zur Ausstattung der Immobilie.

Diese Bestandteile eines Objektes werden in der Regel auch alle einzeln in einem Immobilienkaufvertrag aufgeführt oder er verweist auf die entsprechenden die Definitionen im Grundbuch.

Um den konkreten Objektwert einer Immobilie zu ermitteln, wird nicht selten ein Gutachter beauftragt.

Anhand der Objektunterlagen und nach einer Objektbesichtigung stellt er den Verkehrswert der Immobilie auf. Dafür beurteilt er die Bausubstanz, den Bodenwert, die Immobilienausstattung, eventuelle Bauschäden und beschreibt gegebenenfalls einen Instandhaltungsrückstau.

Ein solches Wertgutachten ist eine offizielle und rechtliche gültige Einschätzung des Objektwerts. Sie dient Banken bei der Immobilien­finan­zierung als entscheidende Grundlage, wenn sie etwa für den Kunden den maximal möglichen Umfang der Darlehenssumme berechnen.

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Objektwert ist nicht mit Kaufpreis gleichzusetzen

Wurde für den Objektwert durch den Gutachter ein Verkehrswert festgesetzt, so ist dieser nicht gleichbedeutend mit dem Kaufpreis der Immobilie.

Der Verkehrswert ist grundsätzlich nur eine rechnerische Größe.

Aus vielen Gründen kann beim tatsächlichen Verkauf des Objekts der Preis deutlich sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.

Man denke zum Beispiel an eine Veräußerung innerhalb der Familie oder auch an eine Zwangsversteigerung, in der das entsprechende Gebot nicht an den Verkehrswert heranreicht. Umgekehrt ist es aber auch möglich, dass man einen Käufer findet, der bereit ist, einen Liebhaberpreis zu zahlen.

Zum DTW | Tilgungsrechner

Subjektivität des Objektwerts

Im Grunde ist der Objektwert ein subjektiver Wert und liegt damit jeweils im Auge des Betrachters.

Für den Eigentümer kann die Immobilie einen ganz anderen Wert besitzen, als für einen potenziellen Käufer oder eben für einen Darlehensgeber, welcher ihn für eine Immobilien­finan­zierung als Maßstab heranzieht.

Die entscheidende Rolle für das Kreditinstitut spielt die Frage nach der allgemeinen Verkäuflichkeit des Objekts in der Zukunft.

Aus dieser Ungewissheit heraus ergibt sich ein meist eher vorsichtig angesetzter Objektwert. Solange von ihm und nicht vom gutachterlichen Verkehrswert die Rede ist, besitzt der Objektwert also keine allgemeingültige objektive Grundlage.

Dennoch bietet er in vielen Fällen bei der Immobilien­finan­zierung einen wichtigen Anhaltspunkt im Hinblick auf die Höhe der maximalen Darlehenssumme.

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Expertentipp

Vergleichsangebote einholen

Je nach Wertbeurteilung des Objekts durch das Kreditinstitut können die Angebote zur Immobilienfinanzierung merklich differieren.

Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, wenn man als Kreditsuchender mehrere Vergleichsangebote zur Baufinanzierung eines Objektes einholt.

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