Titelbild Oeffentliche Foerderung Des Wohnungsbaus
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Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus in Kürze:

  • Die öffentliche Hand bietet im Rahmen des Baus und Erwerbs von Wohneigentum zahlreiche Förderprogramme an.
  • Das Bundeswirtschaftsministeriums stellt eine Förderdatenbank zur Verfügung.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist auf Bundesebene die bekannteste Anlaufstelle für Förderprogramme.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 11.07.2024

Warum gibt es eine öffentliche Förderung für den Wohnungsbau?

Die öffentliche Hand fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum mit vielfältigen Programmen und vergünstigten Baudarlehen zur Immobilien­finan­zierung.

Ein Grund hierfür ist dem akuten Wohnungsmangel entgegenzutreten. Zum anderen ist Wohneigentum eine wichtige Alters-Absicherung, die der Staat fördern will.

Öffentliche Förderung gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden.

Für die Immobilien­finan­zierung zählen diese Fördermittel in manchen Fällen als Eigenkapital. Die ist ein wichtiger Baustein für attraktive Zinskonditionen beim Baugeld.

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Förderprogramme als Teil der Immobilien­finan­zierung

Die öffentliche Förderung bestehen aus Zuschüssen, Garantien, Darlehen oder Bürgschaften. Für die Immobilien­finan­zierung spielt öffentliche Förderung bei Baudarlehen die größte Rolle.

Eine sehr umfangreiche Suchmöglichkeit nach Fördermitteln des Bundes, der Länder und der EU stellt die Förderdatenbank (externer Link) des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung.

Bund:

Der Bund fördert den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie altersgerechtes Umbauen. Dies geschieht vor allem mit Darlehen zur Immobilien­finan­zierungen zu besonders günstigen Konditionen.

Finanzierungspartner ist jeweils die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt.

Für eine selbstgenutzte Immobilie werden beispielsweise KfW Darlehen bis zu 50.000 € mit 100 % Auszahlung vergeben. Die Bank, die das Darlehen der Immobilien­finan­zierung oder Baufinanzierung zur Verfügung stellt, wickelt üblicherweise auch die Förderdarlehen der KfW ab.

Für eine Immobilien­finan­zierung mit KfW-Förderdarlehen müssen bestimmte Voraussetzungen seitens der Darlehensnehmer und der Wohnimmobilie gegeben sein.

Mehr Informationen zur KfW-Förderung

Länder:

Auch die Bundesländer bieten eine öffentliche Förderung für den Bau oder den Erwerb von Immobilien an. Die öffentliche Förderung fällt in den Ländern jeweils unterschiedlich aus und ändern sich oft jährlich.

Über die aktuellen Programme informieren die erwähnte  Förderdatenbank und die Landes-Bauministerien bzw. die beauftragten Geldinstitute.

Die Vergabe der Fördermittel ist an bestimmte persönliche Konstellationen und Immobilienarten geknüpft. Gefördert werden meist kinderreiche Familien und Schwerbehinderte unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze und mit einem Mindest-Eigenkapital.

Der Personenkreis für eine öffentliche Förderung  bei der Baufinanzierung ist daher eher klein.

Einen Rechtsanspruch auf die öffentliche Förderung gibt es nicht.

Gemeinden:

Zusätzlich zu den Bundes- und Landesförderungen gibt es in einigen Städten kommunale Förderprogramme.

Sie sind sehr divers und reichen von der Förderung ländlicher Räume bis zum Ausbau von Dachstühlen. Eine Suchmöglichkeit bietet die "Aktion Pro Eigenheim" (externer Link).

Die meisten Fördermittel für die Immobilien­finan­zierung können miteinander kombiniert werden.

Der Darlehensnehmer kann also einen KfW-Kredit in Anspruch nehmen und zusätzlich die Fördermittel oder Darlehen des Bundeslandes und seiner Kommune.

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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