Warum gibt es eine öffentliche Förderung für den Wohnungsbau?
Die öffentliche Hand fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum mit vielfältigen Programmen und vergünstigten Baudarlehen zur Immobilienfinanzierung.
Ein Grund hierfür ist dem akuten Wohnungsmangel entgegenzutreten. Zum anderen ist Wohneigentum eine wichtige Alters-Absicherung, die der Staat fördern will.
Öffentliche Förderung gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden.
Für die Immobilienfinanzierung zählen diese Fördermittel in manchen Fällen als Eigenkapital. Die ist ein wichtiger Baustein für attraktive Zinskonditionen beim Baugeld.
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Förderprogramme als Teil der Immobilienfinanzierung
Die öffentliche Förderung bestehen aus Zuschüssen, Garantien, Darlehen oder Bürgschaften. Für die Immobilienfinanzierung spielt öffentliche Förderung bei Baudarlehen die größte Rolle.
Eine sehr umfangreiche Suchmöglichkeit nach Fördermitteln des Bundes, der Länder und der EU stellt die Förderdatenbank (externer Link) des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung.
Bund:
Der Bund fördert den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie altersgerechtes Umbauen. Dies geschieht vor allem mit Darlehen zur Immobilienfinanzierungen zu besonders günstigen Konditionen.
Finanzierungspartner ist jeweils die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt.
Für eine selbstgenutzte Immobilie werden beispielsweise KfW Darlehen bis zu 50.000 € mit 100 % Auszahlung vergeben. Die Bank, die das Darlehen der Immobilienfinanzierung oder Baufinanzierung zur Verfügung stellt, wickelt üblicherweise auch die Förderdarlehen der KfW ab.
Für eine Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderdarlehen müssen bestimmte Voraussetzungen seitens der Darlehensnehmer und der Wohnimmobilie gegeben sein.
Mehr Informationen zur KfW-FörderungLänder:
Auch die Bundesländer bieten eine öffentliche Förderung für den Bau oder den Erwerb von Immobilien an. Die öffentliche Förderung fällt in den Ländern jeweils unterschiedlich aus und ändern sich oft jährlich.
Über die aktuellen Programme informieren die erwähnte Förderdatenbank und die Landes-Bauministerien bzw. die beauftragten Geldinstitute.
Die Vergabe der Fördermittel ist an bestimmte persönliche Konstellationen und Immobilienarten geknüpft. Gefördert werden meist kinderreiche Familien und Schwerbehinderte unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze und mit einem Mindest-Eigenkapital.
Der Personenkreis für eine öffentliche Förderung bei der Baufinanzierung ist daher eher klein.
Einen Rechtsanspruch auf die öffentliche Förderung gibt es nicht.
Gemeinden:
Zusätzlich zu den Bundes- und Landesförderungen gibt es in einigen Städten kommunale Förderprogramme.
Sie sind sehr divers und reichen von der Förderung ländlicher Räume bis zum Ausbau von Dachstühlen. Eine Suchmöglichkeit bietet die "Aktion Pro Eigenheim" (externer Link).
Die meisten Fördermittel für die Immobilienfinanzierung können miteinander kombiniert werden.
Der Darlehensnehmer kann also einen KfW-Kredit in Anspruch nehmen und zusätzlich die Fördermittel oder Darlehen des Bundeslandes und seiner Kommune.