Eine Hypothekenbank ist eine privatrechtliche Bank mit einem spezialisierten Tätigkeitsfeld im Pfandbriefgeschäft. Der Geschäftsbetrieb einer Hypothekenbank ist es, inländische Grundstücke und Immobilien zu beleihen. Für die Beleihung von Grundstücken und Immobilien werden im Gegenzug Darlehen vergeben. Auf Grundlage der erworbenen Hypotheken werden zur Refinanzierung der Hypothekendarlehen Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) ausgeben. Diese in der Regel fest verzinsten Hypothekenpfandbriefe kaufen Anleger am Kapitalmarkt. Dadurch erhält die Hypothekenbank Ihre finanziellen Mittel für die Vergabe von Hypothekenkrediten.
Diese Hypothekenkredite können bei der Baufinanzierung von Neubauprojekten sowie der Immobilienfinanzierung beim Erwerb von Bestandsimmobilien dienen. Die Bezeichnung „Hypothekenbank“ ist inzwischen veraltet. Denn anstelle dessen wurde mit der Einführung des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) im Juli 2005 der Terminus „Pfandbriefbanken“ zum offiziellen Terminus festgelegt. Gemäß § 43 PfandBG ist es allerdings den Hypothekenbanken erlaubt, den Namen weiterhin zu führen.
Unterscheidung von Hypothek und Grundschuld bei der Immobilienfinanzierung
Das Grundpfandrecht, dem Pfandrecht an Grundstücken, ermöglicht es Darlehensgebern ihre Forderungen bei der Immobilienfinanzierung abzusichern. Mit ihm darf das Kreditinstitut nämlich das Grundstück pfänden und eine Zwangsversteigerung einleiten, wenn der Darlehensnehmer seine Schulden nicht mehr zurückzahlen kann. Die Erlöse aus der Zwangsversteigerung werden dann eingesetzt, um die noch offenen Forderungen des Baudarlehens zu tilgen.
Zu den Grundpfandrechten zählen die Hypothek, die inzwischen an Bedeutung verloren hat, und die Grundschuld. Die Grundschuld bietet sowohl der kreditvergebenden Hypothekenbank und allen weiteren Anbietern einer Immobilienfinanzierung als auch dem Darlehensnehmer der Baufinanzierung einige Vorteile gegenüber der klassischen Hypothek.
Absicherung von Baudarlehen bei einer Hypothekenbank
Egal, welches Grundpfandrecht der Hypothekenbank zur Absicherung der Immobilienfinanzierung dienen soll, es muss in jedem Fall ins Grundbuch eingetragen werden, damit es wirksam wird. Hierfür entstehen dem Darlehensnehmer zusätzliche Kosten beim Notar und beim Grundbuchamt. Solcherart Nebenkosten sollte er bei der Baufinanzierung von Anfang an mit einkalkulieren. Wie hoch diese Gebühren bei einem konkreten Vorhaben ausfallen, kann man übrigens sehr einfach mit dem komfortablen Notar- und Grundbuchrechner von DTW | Immobilienfinanzierung ermitteln.
Besondere Aufsicht über eine Hypothekenbank
Die Hypothekenbanken in Deutschland sind an die Regelungen des Pfandbriefgesetzes gebunden. Streng kontrolliert wird das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Denn eine Pfandbriefbank bzw. Hypothekenbank muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Pfandbriefe für die Refinanzierung durch die Beleihung von Grundstücken in Umlauf bringen zu dürfen. Grundsätzlich kann hierfür jedes Kreditinstitut einen Antrag bei der BaFin stellen. Die Deutschen Bundesbank führt Hypothekenbanken in der Bankenstatistik bei den Spezialbanken unter dem Oberbegriff Realkreditinstitute. Das früher geltende Prinzip der Spezialbanken muss inzwischen nicht mehr berücksichtigt werden.