Was bedeutet Kreditwürdigkeit bei der Baufinanzierung?
Kreditwürdigkeit (Bonität) bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der ein potenzieller Darlehensnehmer die Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen zu den vereinbarten Konditionen erbringen wird.
Auf die Immobilienfinanzierung übertragen: Ein Darlehensnehmer einer Baufinanzierung gilt dann als kreditwürdig, wenn der Finanzierungspartner ihm zutraut, das aufgenommene Immobiliendarlehen mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückzuzahlen.
Als Parameter für die Beurteilung der Bonität bei der Baufinanzierung werden die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit des Kreditnehmers veranschlagt.
Immobilienfinanzierung: kostenlos & unverbindlich anfragen
Zahlungsfähigkeit und -Willigkeit im Rahmen der Immobilienfinanzierung
Die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit (Kapitaldienstfähigkeit) lässt sich durch Einkommensnachweise wie zum Beispiel
- Gehaltszettel,
- Kontoauszüge,
- Steuerbescheide etc.
ermitteln.
Zur Beurteilung der Zahlungswilligkeit erlaubt ein Blick auf das frühere Zahlungsverhalten eines Darlehensnehmers eine belastbare Prognose über sein künftig zu erwartendes Zahlungsverhalten.
Das haben Rating-Agenturen und Auskunfteien wie die Schufa herausgefunden. Deren Daten fragen Darlehensgeber bei der Kreditwürdigkeitsprüfung regelmäßig ab.
Wer seine Raten immer zuverlässig und vollständig bezahlt hat, hat sich eine bessere Einstufung bei den Rating-Agenturen erworben.
Er hat damit bessere Chancen, eine Immobilienfinanzierung zu bekommen als jemand, der früher eher unzuverlässig gezahlt hat. Auch die beruflichen und fachlichen Qualifikationen spielen also bei der Einschätzung der Zahlungswilligkeit bei der Immobilienfinanzierung eine Rolle.
Geprüfte Kreditwürdigkeit
Darlehensgeber sind in Deutschland verpflichtet, ihre Kreditrisiken professionell einzuschätzen. Sie führen daher vor der Vergabe einer Immobilienfinanzierung oder Baufinanzierung eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch. Welche Kriterien sie also anlegen und wie sie diese gewichten, ist ihnen freigestellt. Finanzierungspartner beurteilen die Kreditwürdigkeit üblicherweise nach den persönlichen Verhältnissen sowie nach den aktuellen und künftigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers. Hierzu erfragt der Finanzierungspartner verschiedene Informationen wie
- Alter
- Wohnsitz
- Einkommensverhältnisse (Angestellter, Selbstständiger, Auszubildender etc.)
- Konto in Deutschland
- Offene Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten
- Früheres Zahlungsverhalten (nicht nur bei der Bank, bei der eine Kreditanfrage gestellt wurde!) anhand der Schufa-Auskunft oder der CreditReform
- Güterstand
Welche Informationen bei einer jeweiligen Kreditwürdigkeitsprüfung erfragt werden, unterscheidet sich nicht nur von Bank zu Bank, sondern auch von Kreditform zu Kreditform und natürlich nach der Höhe der Darlehenssumme.
Übrigens: Wer beim Kreditantrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen oder Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht, begeht Betrug und ist im Ernstfall schadensersatzpflichtig. Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Darlehensnehmers zur ordnungsgemäßen Kreditwürdigkeitsprüfung bei der Immobilienfinanzierung.