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Kreditwürdigkeit

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Gezahlte Raten
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 22.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 23.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Kreditwürdigkeit in Kürze:

  • Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt, bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, ob der Darlehensnehmer die Zins- und Tilgungsleistungen zu den Konditionen erbringen wird.
  • Kreditwürdig ist ein Darlehensnehmer, wenn der Finanzierungspartner ihm zutraut das Baudarlehen vollständig zurück zu zahlen.
  • Parameter für die Beurteilung der Bonität ist die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit.
  • Der Darlehensgeber prüft die persönlichen Verhältnisse sowie die aktuellen und künftigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers.
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 04.05.2022

Was bedeutet Kreditwürdigkeit bei der Baufinanzierung?

Kreditwürdigkeit (Bonität) bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der ein potenzieller Darlehensnehmer die Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen zu den vereinbarten Konditionen erbringen wird. 

Auf die Immobilien­finan­zierung übertragen: Ein Darlehensnehmer einer Baufinanzierung gilt dann als kreditwürdig, wenn der Finanzierungspartner ihm zutraut, das aufgenommene Immobiliendarlehen mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückzuzahlen.

Als Parameter für die Beurteilung der Bonität bei der Baufinanzierung werden die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit des Kreditnehmers veranschlagt.

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Zahlungsfähigkeit und -Willigkeit im Rahmen der Immobilien­finan­zierung

Die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit (Kapitaldienstfähigkeit) lässt sich durch Einkommens­nachweise wie zum Beispiel

  • Gehaltszettel,
  • Kontoauszüge,
  • Steuerbescheide etc.

ermitteln.

Zur Beurteilung der Zahlungswilligkeit erlaubt ein Blick auf das frühere Zahlungsverhalten eines Darlehensnehmers eine belastbare Prognose über sein künftig zu erwartendes Zahlungsverhalten.

Das haben Rating-Agenturen und Auskunfteien wie die Schufa herausgefunden. Deren Daten fragen Darlehensgeber bei der Kreditwürdigkeitsprüfung regelmäßig ab.

Wer seine Raten immer zuverlässig und vollständig bezahlt hat, hat sich eine bessere Einstufung bei den Rating-Agenturen erworben.

Er hat damit bessere Chancen, eine Immobilien­finan­zierung zu bekommen als jemand, der früher eher unzuverlässig gezahlt hat. Auch die beruflichen und fachlichen Qualifikationen spielen also bei der Einschätzung der Zahlungswilligkeit bei der Immobilien­finan­zierung eine Rolle.

Geprüfte Kreditwürdigkeit

Darlehensgeber sind in Deutschland verpflichtet, ihre Kreditrisiken professionell einzuschätzen. Sie führen daher vor der Vergabe einer Immobilien­finan­zierung oder Baufinanzierung eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch. Welche Kriterien sie also anlegen und wie sie diese gewichten, ist ihnen freigestellt. Finanzierungspartner beurteilen die Kreditwürdigkeit üblicherweise nach den persönlichen Verhältnissen sowie nach den aktuellen und künftigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers. Hierzu erfragt der Finanzierungspartner verschiedene Informationen wie

  • Alter
  • Wohnsitz
  • Einkommensverhältnisse (Angestellter, Selbstständiger, Auszubildender etc.)
  • Konto in Deutschland
  • Offene Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten
  • Früheres Zahlungsverhalten (nicht nur bei der Bank, bei der eine Kreditanfrage gestellt wurde!) anhand der Schufa-Auskunft oder der CreditReform
  • Güterstand

Welche Informationen bei einer jeweiligen Kreditwürdigkeitsprüfung erfragt werden, unterscheidet sich nicht nur von Bank zu Bank, sondern auch von Kreditform zu Kreditform und natürlich nach der Höhe der Darlehenssumme.

Übrigens: Wer beim Kreditantrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen oder Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht, begeht Betrug und ist im Ernstfall schadensersatzpflichtig. Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Darlehensnehmers zur ordnungsgemäßen Kreditwürdigkeitsprüfung bei der Immobilien­finan­zierung.

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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