Titelbild Kfw Kreditanstalt Fuer Wiederaufbau
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KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau in Kürze:

  • Die KfW fördert Privatpersonen, Unternehmen, usw. und ist die größte nationale Förderbank weltweit.
  • Die KfW vergibt sowohl Darlehen, als auch Zuschüsse.
  • Förderprogramme bietet sie z. B. für energieeffizientes Sanieren oder Umbauen sowie beim Kauf/ Bau eines Eigenheims an.
  • Für die Antragstellung müssen Fristen eingehalten werden.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 10.07.2024

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) wurde am 18. November 1948 gegründet. Heute ist sie die weltweit größte Förderbank, die Unternehmen und Privatpersonen bei verschiedenen Vorhaben finanziell unterstützt.

Ihre damalige Aufgabe bei Gründung war die Finanzierung des Wiederaufbaus Deutschland nach dem 2. Weltkrieg. Danach hat sich in den vergangenen sieben Jahrzehnten ihr Tätigkeitsspektrum immer wieder entsprechend der historischen Entwicklung der Bundesrepublik gewandelt.

KfW fördert Bildung von Wohneigentum und energieeffiziente Immobilien

Im Bereich Bauen und Sanieren bietet die KfW eine große Bandbreite an Finanzierungsprogrammen an.

Die Förderung erstreckt sich über die Schaffung von Wohneigentum, die energetische Immobiliensanierung, energieeffizientes Bauen, die Modernisierung von Heizungen, der Einbau von Photovoltaik-Anlagen und noch mehr.

Dabei gibt es grundsätzlich zwei Formen der Unterstützung. Zum einen bietet die Förderbank wohnwirtschaftliche Programme in Form von Kreditförderung an, zum anderen gibt es eine Reihe von Zuschüssen, die man direkt erhalten kann.

Allerdings vergibt sie keine eigenen Darlehen zur Immobilien­finan­zierung. Stattdessen werden diese von Banken, Sparkassen und weiteren Finanzierungspartner als Immobilien­finan­zierung mit KfW-Förderung angeboten. Nicht selten sind diese Angebote zudem mit weiteren Rabatten der Kreditinstitute verbunden.

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Förderung bei der Baufinanzierung

Sowohl bei Neubauvorhaben als auch beim Kauf oder Umbau von Bestandimmobilien können die einzelnen Förderprogramme bei der Immobilien- oder Baufinanzierung in Anspruch genommen werden.

Sie sind jeweils mit einer Fördernummer versehen:

Wohneigentumsprogramm (KfW 124)
Wohngebäude Kredit 261 BEG - Neubau
Wohngebäude Kredit 261 BEG - Sanierung
Wohngebäude KfW Kredit 262 BEG - Einzelmaßnahmen
KfW-Programm BEG Wohngebäude – Zuschuss (KfW 461)
Altersgerecht Umbauen (KfW 159)

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können die Programme auch miteinander kombiniert werden. Auf diese Weise kann ein Darlehensnehmer bei seiner Immobilien­finan­zierung den Höchstbetrag der Förderung erhöhen.

Nötig hierfür ist allerdings, dass zum Beispiel im Kaufvertrag der Immobilie die Kosten der jeweiligen förderungswürdigen Vorhaben einzeln aufgeführt sein müssen.

Jetzt über KfW-Förderprogramme informieren

Zuschüsse direkt im Portal beantragen

Neben der Förderung bei der Baufinanzierung kann man bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau auch direkt Zuschüsse online beantragen. Seit dem 01.07.2021 hat die KfW alte Zuschussprogramme 430 und 431 abgeschafft. Dafür gibt es nun den BEG Wohngebäude – Zuschuss (KfW 461).

Weitere Zuschuss-Programme sind u.a.:

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Zuschuss 433)
Für den Einbau von Brennstoffzellen-Systemen bei Neubauprojekten und im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen

Altersgerechtes Umbauen- Investitionszuschuss Barriere-Reduzierung (Zuschuss 455-B)
Für den Abbau von Barrieren in den eigenen vier Wänden und für mehr Wohnkomfort im Alter

Altersgerechtes Umbauen- Investitionszuschuss Einbruchschutz (Zuschuss 455-E)
Hier kann man einen Extra-Antrag für eine Verbesserung des Einbruchschutzes im Rahmen des altersgerechten Umbauens stellen.

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Fördermöglichkeiten frühzeitig abklären

Wer bei der Immobilien­finan­zierung an einer KfW-Förderung interessiert ist, sollte sich frühzeitig über die verschiedenen Programme und Zuschüsse informieren.

Denn zum einen müssen auch Fristen eingehalten werden, zum anderen spielen die spezifischen Details des jeweiligen Vorhabens bei der Höhe der Förderung  eine Rolle. So profitiert man zum Beispiel beim Bau eines KFW-Effizienzhauses umso stärker, je höher der Status des Effizienzhauses ist, weil damit die Höhe der Tilgungszuschüsse durch die Förderbank steigen.

Hinweis: Es kann auch vorkommen, dass die Fördergelder für ein Kalenderjahr aufgebraucht sind.

Tipp von DTW | Immobilien­finan­zierung:
Unsere Beraterinnen und Berater klären für Sie gerne ab, ob für Sie bei Ihrer Immobilien­finan­zierung KfW-Fördermittel und –Programme in Frage kommen. Wenn eine Föderungsmöglichkeit besteht, würde die Beantragung der Mittel  über unsere Finanzierungspartner erfolgen. Nachdem Sie dann die Zusage der Baufinanzierung mit der jeweiligen Förderung erhalten haben, können Sie das Baudarlehen wie bei jeder anderen Immobilien­finan­zierung abrufen.

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