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Energieeffizienz-Experte

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Energieeffizienz-Experte in Kürze:

  • Energieeffizienz-Experten sind Berater für Gebäudeenergieeffizienz mit speziellen Zusatzqualifikationen.
  • Für die KfW-/BEG-Förderungen Energieeffizient Bauen und Sanieren ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten Voraussetzung.
  • Zugelassene Energieeffizienz-Experten werden in der Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet.
  • Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten kann man von der KfW mitfördern lassen.
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 03.05.2022

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE)?

Der Energieeffizienz-Experte (abgekürzt: EEE) ist ein Spezialist für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Immobilien sowie zugelassener Förderberater für die staatlichen KfW-/BEG-Förderprogramme.

Seine Aufgaben sind:

Immobilien­finanzierung: kostenlos & unverbindlich anfragen

Unverbindlich informieren
4.9 bei Google
 

Was ist der Unterschied zwischen Energieberater und Energieeffizienz-Experte?

„Energieberater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder kann daher als Energieberater tätig werden. „Energieeffizienz-Experte“ werden hingegen jene Fachleute genannt, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt sind. 

Wichtig: Bei den BEG- und KfW-Förderungen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ werden ausschließlich Energieeffizienz-Experten, die von der dena zugelassen wurden, akzeptiert.

Für Bauherren und sanierungswillige Immobilienbesitzer ist es daher durchaus sinnvoll, schon mit der ersten Energieberatung diejenige Person zu beauftragen, die man später im Zuge der staatlichen Förderung ohnehin als Energieeffizienz-Experten hinzuziehen müsste.

Wann benötige ich einen Energieeffizienz-Experten?

Für alle Antragstellungen bei den KfW-/BEG-Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ist die Beauftragung eines zulässigen Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben.

Ohne die Einbindung des EEE – und zwar von Anfang an! – und seine Expertise erhält man keinen KFW-Kredit oder Zuschuss. Nachträgliche oder rückwirkende Beantragungen der Förderungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Wie finde ich einen Energieeffizienz-Experten in der Nähe?

Die „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ finden Sie auf der Website der "Deutsche Energie-Agentur GmbH" (dena):

Jetzt Energieeffizinz-Experte finden (Externer Link)

Dort werden Ihnen über die Postleitzahlensuche Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe anzeigt. Aktuell sind in der Datenbank insgesamt etwa 13.000 Energieeffizienz-Experten aus ganz Deutschland gelistet.

Wenn Sie ein Baudenkmal sanieren möchten, benötigen Sie für die staatlichen Förderprogramme einen Energieeffizienz-Experten, der neben den energetischen Kompetenzen auch über baukulturelle Fachkenntnisse verfügt.

In der Expertenliste der dena sind unter der Kategorie "Effizienzhaus Denkmal" die Energieeffizienz-Experten mit den entsprechenden Zusatzqualifikationen für denkmalgeschützte Immobilien aufgeführt.

Was muss ich beim Beauftragen eines Energieeffizienz-Experten beachten?

Wer einen Energieeffizienz-Experten für einen KfW-Förderkredit beauftragt, muss unbedingt die Reihenfolge beachten:

1. Energieeffizienz-Experten beauftragen

Die Beauftragung eines zulässigen Energieeffizienz-Experten zur Feststellung der KfW/BEG-Förderfähigkeit ist unbedingt der erste Schritt.

Der EEE begutachtet Ihre Immobilie bzw. Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben und erstellt einen Fachplan zu den energetischen Maßnahmen. Abschließend erhalten Sie von ihm die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ für den KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss.

2. Baudarlehen mit Ihren individuellen Konditionen erstellen lassen

Mit der Bestätigung zum Antrag des Energieeffizienz-Experten wenden Sie sich an Ihr Kreditinstitut oder an einen Baugeldvermittler wie DTW| Immobilien­finan­zierung. Denn: Die KFW-Bank vergibt die Kredite nicht selbst.

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Stattdessen beantragen Sie den KfW-Kredit über Ihre Bank oder den Baugeldvermittler, wo für Sie die ganze Kredit-Abwicklung mit der KfW-Bank erledigt wird.

3. Kreditzusage nach KfW-Zuwendungsbescheid

Nach erfolgreicher Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags stellt die KfW-Bank einen Zuwendungsbescheid aus, so dass Ihnen die Bank die Vergabe des KfW-Darlehens zusagen kann.

4. Kauf- bzw. Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnen

Erst jetzt sollten Sie den Kauf- bzw. Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnen und mit den Baumaßnahmen beginnen. Denn: Falls Sie von der KfW-Bank für Ihre beantragte Förderung eine Absage erhalten, tragen Sie das finanzielle Risiko allein.

5. Baubegleitung und Endkontrolle durch den Energieeffizienz-Experten

Der Energieeffizienz-Experte begleitet die Bau- oder Sanierungsmaßnahmen und kontrolliert die fachgerechte Umsetzung zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz. Sobald er die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ ausgestellt hat, erhalten Sie von der KfW den Tilgungszuschuss für das Baudarlehen.

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Woran erkenne ich die Qualität eines Energieeffizienz-Experten?

Die Qualifikation der Energieeffizienz-Experten überprüft die Deutschen Energie-Agentur (dena). In die Expertenlisten werden ausschließlich Fachleute aufgenommen, die alle geforderten Nachweise über das benötigte Fachwissen erbringen konnten.

Damit die Energieeffizienz-Experten stets auf dem aktuellsten technischen Stand sind, verlangt die dena zudem alle drei Jahre, dass die Experten Belege über Fortbildungen und Referenzen aus der Praxis vorlegen. Desweiteren kontrolliert die Agentur stichprobenartig die Qualität der erbrachten Leistungen von Energieeffizienz-Experten.

Was kostet ein Energieeffizienz-Experte?

Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung des Energieeffizienz-Experten hängen vom jeweiligen Bau- oder Sanierungsvorhaben ab. Man kann diese innerhalb der BEG-Programme aber direkt mitfördern lassen.

Bei einem Einfamilienhaus zum Beispiel können Sie für die Kosten für den Energieeffizienz-Experten einen zusätzlichen KfW-Kredit bis zu 10.000 Euro beantragen. Der Tilgungszuschuss beträgt 50 Prozent der Kreditsumme, also bis zu 5.000 Euro.

Expertentipp

KfW Baudarlehen mit zusätzlichen Rabatten

Nicht alle Banken bieten ihren Kunden KfW-Baudarlehen an. Von denjenigen, die solche Bau- oder Modernisierungskredite mit der staatlichen KfW/BEG-Förderung anbieten, gewähren einige sogar noch zusätzliche Rabatte.

Bei DTW | Immobilienfinanzierung erhalten Sie beispielsweise bis zu 0,20% Rabatt auf den Sollzins bei den Förderdarlehen BEG 261 und BEG 262.

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