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Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
bis
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 25.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Ertragswert in Kürze:

  • Der Ertragswert ist die Grundlage zur Berechnung des Beleihungswerts von Gewerbeimmobilien oder Mietobjekten.
  • Er gibt die zu erwartende Rendite, die sich mit der Immobilie erzielen lässt, an.
  • Zur Berechnung werden unter anderem die Mieteinnahmen und die Bewirtschaftungskosten herangezogen.
  • Die Restnutzungsdauer beschreibt die Zeitspanne in der die Immobilie vermutlich noch wirtschaftlich gennutzt werden kann.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 11.05.2022

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist der Ertragswert einer Immobilie?

Der Ertragswert bildet bei der Immobilien­finan­zierung die Grundlage zur Berechnung des Beleihungswerts von Gewerbeimmobilien oder Mietobjekten.

Er beziffert den wirtschaftlichen Wert bzw. die zu erwartende Rendite, die sich mit der Immobilie erzielen lässt.

Bei Ermittlung des Ertragswerts fließen Faktoren wie

  • Mieteinnahmen und der
  • Bodenwert auf der einen Seite, abzüglich Bewirtschaftungskosten, sowie
  • ein eventuell vorhandener Renovierungsstau oder
  • weitere wertmindernde Begleitumstände auf der anderen Seite ein.

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Unterschied von Ertragswert und Sachwert

Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien betrachten die Darlehensgeber einer Immobilien­finan­zierung den Sachwert des Hauses oder der Eigentumswohnung und leiten von ihm den Beleihungswert für das Darlehen ab.

Demgegenüber wird bei Immobilien zur Kapitalanlage oder Vermietung der Ertragswert herangezogen. Dieser wird von einem sachverständigen Gutachter ermittelt. Er muss sich bei der Erstellung des Wertgutachtens an allgemeine Grundsätze halten, die in der Immobilienwert­ermittlungs­verordnung (ImmoWertV) geregelt sind.

Für das Ertragswert­verfahren legen die Paragraphen §§ 17 bis 20 ImmoWertV die Kriterien für die Bewertung des wirtschaftlichen Ertrags einer Immobilie fest.

Zu berücksichtigen sind dabei vor allem

  • Mieteinnahmen,
  • Bewirtschaftungskosten, zu denen Verwaltungs- Betriebs- sowie Instandhaltungs­kosten gehören,
  • die sogenannte „Restnutzungsdauer“ sowie
  • alle wertsteigernde und wertmindernden Besonderheiten des Objekts.

Wertmindernd wirken sich beim Ertragswert zum Beispiel mietrechtliche Bindungen wie etwa bei Sozialwohnungen aus. Denn sie können einen entsprechenden Renditeverlust zur Folge haben.

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Wichtiger Faktor beim Ertragswert: die Restnutzungsdauer

Unter der „Restnutzungsdauer“ versteht man bei der Wertermittlung die Zeitspanne, in der man die Immobilie vermutlich noch wirtschaftlich nutzen kann, wenn man sie vorschriftsmäßig pflegt und wartet.

Alle Renovierungsmaßnahmen, Sanierungen und Modernisierungen erhöhen somit die Restnutzungsdauer einer Immobilie.

Wer eine Immobilie als Investitionsobjekt kaufen möchte, sollte daher bei der Immobilien­finan­zierung Kosten für Sanierungen frühzeitig mit einkalkulieren.

Trotz allem ist die Restnutzungsdauer einer Immobilie dennoch endlich. Denn irgendwann ist einmal der Zeitpunkt erreicht, ab dem sie nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden kann. Dann ist sie schlicht und ergreifend nicht mehr rentabel.

KfW Förderung für Sanierung

Abgrenzung vom Beleihungswert bei der Immobilien­finan­zierung

Ebenso wenig wie der Sachwert von Immobilien zur Eigennutzung, ist auch der Ertragswert von Immobilien zur Vermietung identisch mit dem Beleihungswert bei der Immobilien­finan­zierung.

In beiden Fällen dienen die Werte den Kreditinstituten als Ausgangspunkt für eine eigene Beurteilung ihres Finanzierungsrisikos. Anhand derer legen die Darlehensgeber den Beleihungswert fest, welcher dann den maximalen Kreditumfang sowie die weiteren Darlehens­bedingungen bestimmt.

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