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Einkommens­nachweise

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Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 18.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 19.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Einkommens­nachweise in Kürze:

  • Einkommens­nachweise dienen der Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers.
  • Mittels der Bonität des Darlehensnehmers legt der Darlehensgeber fest ob und in welcher Höhe ein Baudarlehen gewährt werden kann.
  • Die Einkommensnachweise sind Teil der erforderlichen Unterlagen zur Bewilligung einer Baufinanzierung.
  • Je nach beruflicher Tätigkeit können sich die vorzulegenden Einkommensnachweise unterscheiden.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 26.05.2023

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Weshalb werden Einkommens­nachweise bei einer Baufinanzierung benötigt?

Einkommens­nachweise des Darlehensnehmers werden bei einer Immobilien­finan­zierung benötigt, damit Banken die Kreditwürdigkeit des Baufinanzierers überprüfen können.

Anhand der Unterlagen schätzen sie seine Bonität ein. Von dieser Beurteilung hängt ab, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen das Kreditinstitut ein Darlehen zur Immobilien­finan­zierung gewährt.

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Erforderliche Unterlagen zur Bonität

Neben Dokumenten zur Immobilie und zu bestehenden Zahlungsverpflichtungen, gehören die Einkommens­nachweise zu den erforderlichen Unterlagen. Diese müssen im Vorfeld einer Immobilien­finan­zierung dem Darlehensgeber bzw. einem Baugeldvermittler vorgelegt werden.

Bei DTW | Immobilien­finan­zierung erhalten Sie bei einer Darlehensanfrage zunächst ein Formular zur Selbstauskunft und gegebenenfalls zu Angaben über weiteres Grundvermögen. Je nach beruflicher Tätigkeit sind dann weitere Belege über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Baufinanzierung

Einkommens­nachweise je nach beruflicher Tätigkeit

Bei Angestellten dienen als Einkommens­nachweise

  • die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate,
  • der letzte vollständige, vorliegende Einkommensteuerbescheid sowie
  • der Rentenbescheid oder eine aktuelle Rentenberechnung.

Freiberufler und alle nichtbilanzierende Selbstständige legen ihre

  • aktuellen Umsatzzahlen und
  • die Einnahme-Überschuss-Rechnungen (EÜR) der letzten drei Jahre – beides unterschrieben – vor.
  • Darüber hinaus noch die Einkommensteuerbescheide und -erklärungen ebenfalls der letzten drei Jahre.

Bei bilanzierenden Selbstständigen sind die geforderten Einkommens­nachweise

  • eine vom Steuerberater unterschriebene aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung sowie
  • die Bilanzen der letzten drei Jahren. Wenn die letzte Bilanz zum Zeitpunkt der Darlehensanfrage zur Immobilien­finan­zierung noch nicht vorliegt, reicht stattdessen die betriebswirtschaftliche Auswertung per Dezember.
  • Zudem verlangen die Banken auch hier die Einkommensteuerbescheide und -erklärungen der letzten drei Jahre.

Bei Beamten, Pensionären und Rentnern benötigen die Darlehensgeber als Einkommensnachweis

  • zum einen die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
  • Zum anderen die letzte Bezüge-Abrechnung bzw. den Pensions- oder Rentenbescheid sowie
  • den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid.

Baufinanzierungsrechner

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Eigenkapital-Nachweise und weitere Belege

Des Weiteren sind Nachweise über das Eigenkapital des Darlehensnehmers erforderlich:

  • aktuelle Konto- oder Depotauszüge,
  • Unterlagen über Sparguthaben,
  • Bausparguthaben und dergleichen.

Zur umfassenden Überprüfung der Kreditwürdigkeit benötigen die Darlehensgeber noch weitere Unterlagen wie etwa

  • die Nachweise über die Kranken- und Pflegeversicherung bei freiwillig Krankenversicherten und Beamten
  • oder beispielsweise bei Geschiedenen ein rechtskräftiges Scheidungsurteil inklusive gegebenenfalls Belege zur Unterhaltsregelung.

Welche Bonitätsunterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, haben wir für Sie in einer Checkliste zusammengefasst. In ihr erfahren Sie auch, woher Sie die einzelnen Einkommens­nachweise und alle weiteren Unterlagen für eine Immobilien­finan­zierung bekommen können.

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