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Nominalzins

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Nominalzins in Kürze:

  • Der Nominalzins gibt den realen Zins einer Baufinanzierung an und wird auch Sollzins genannt.
  • Es gibt zwei Arten: den ungebundenen und den gebundenen Nominalzins.
  • Mehrere Faktoren, wie z. B. Beleihungsauslauf, aktuelle Zinsentwicklung, beeinflussen den Nominalzins.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 11.07.2024

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist der Nominalzins?

Der Nominalzins bei einer Immobilien­finan­zierung ist der reale Zins, den die Kreditinstitute für ein Baudarlehen verlangen.

Inzwischen ist der Begriff Nominalzins allerdings veraltet. An seiner Stelle ist heute im Kreditwesen die Bezeichnung Sollzins üblich.

Der Nominalzins bzw. gebundene Sollzins ist vom effektiven Jahreszins zu unterscheiden. Während der Effektivzins bei einer Baufinanzierung auch Bearbeitungs­gebühren, Provisionen und weitere Kosten wie zum Beispiel für die Tilgungs­verrechnung beinhaltet, gibt der Nominalzins den reinen Nettozins ohne Nebenkosten für das Baudarlehen an.

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Gebundener Nominalzins bei der Immobilien­finan­zierung

Der Nominalzins bei der Baufinanzierung dient dazu, die Zinslast für den Darlehnsnehmer zu berechnen. Der Betrag der monatlichen oder jährlichen Rate, bei der Immobilien­finan­zierung auch Annuität genannt, wird mit Hilfe des Nominalzinses ermittelt.

Die Annuität setzt sich aus der Tilgungsleistung und den Zinsen für den Immobilienkredit zusammen.

Die Höhe des Nominal- oder Sollzinses wird von den Darlehensgebern festgelegt. Sie orientiert sich in erster Linie an der aktuellen Zinsentwicklung bei der Baufinanzierung sowie weiteren Faktoren, wie

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Baufinanzierung zwei Arten, nämlich den gebundenen und den ungebundenen Nominal- oder Sollzinssatz.

Der ungebundene Nominalzins ist ein variabler Zinssatz, der sich periodisch verändert und sich zum Beispiel an die Zinssätze der Europäischen Zentralbank anlehnen kann. Bei Baudarlehen ist diese Zinsvariante jedoch eher selten.

Üblicherweise entscheiden sich die Darlehensnehmer für eine Immobilien­finan­zierung mit einem gebundenen Sollzins. Dieser ist über die Dauer der vertraglich vereinbarten Sollzinsbindung unveränderlich festgeschrieben.

Auf diese Weise bietet der gebundene Nominalzins eine deutlich höhere Transparenz und bessere Planungssicherheit für den Darlehensnehmer.

Zum DTW | Blog: Zinsen bei der Immobilien­finan­zierung

Unterschied Nominalzins und Effektivzins

Der Nominalzins, oder auch Sollzins genannt, ist der Zins mit dem die Rate Ihrer Baufinanzierung oder Immobilien­finan­zierung berechnet wird. Der Effektivzins ist der Zins inklusive aller weiteren Kosten des Baudarlehens wie Gebühren oder auch Kosten, die durch die Ratenzahlung oder auch die Zins- und Tilgungs­verrechnung bedingt sind.

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Der Nominalzins beim Vergleich von Angeboten zur Immobilien­finan­zierung

Wer auf der Suche nach einer für sich passenden und günstigen Immobilien­finan­zierung ist, sollte in jedem Fall nicht nur auf den Nominalzins achten. Denn für die tatsächlichen Gesamtkosten des Baudarlehens muss man die weiteren Nebenkosten der Baufinanzierung berücksichtigen.

Nach der Preisangabenverordnung (kurz: PAngV) sind die Kreditinstitute verpflichtet, bei ihren Angeboten zur Baufinanzierung immer den effektiven Jahreszins mitzuteilen.

Doch auch die Angabe des Effektivzinses ist beim Vergleich verschiedener Darlehensangebote zur Immobilien­finan­zierung mit Vorsicht zu genießen. Häufig sind bei ihnen unterschiedliche Kosten berücksichtigt.

Seit der Einführung der Wohnimmobilien­kreditrichtlinie im Jahr 2016 gibt es nämlich bislang noch keine klare und eindeutige gesetzliche Regelung, welche Zusatzkosten bei einer Immobilien­finan­zierung in die Berechnung des Effektivzinses einfließen müssen und welche nicht. Damit ist auch der effektive Jahreszins kein absolut sicherer Maßstab zur Bewertung von verschiedenen Vergleichsangeboten zur Immobilien­finan­zierung.

Absolut gleiche Angebote zur Baufinanzierung mit dem gleichen Nominalzins, der gleichen Annuität und den gleichen Nebenkosten können unterschiedliche Effektivzinsen aufweisen.

Zum DTW | Blog: Baufinanzierung vergleichen - so funktioniert's!

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