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Ende Sollzinsbindung
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 18.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 19.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 23.09.2021

Beleihung

Unter Beleihung versteht man im Kreditwesen ganz allgemein die Bezeichnung für eine objektgesicherte Finanzierung. Mit anderen Worten: Ein bewegliches oder nicht bewegliches Objekt dient dem Darlehensgeber als Sicherheit für den gewünschten Kredit. Bei einer Baufinanzierung oder Immobilien­finan­zierung wird üblicherweise die zu finanzierende Immobilie zur Absicherung des Baudarlehens herangezogen.

Beleihungsverfahren bei der Baufinanzierung

Für den Baukredit räumt der Darlehensnehmer mit der Beleihung der Immobilie dem Kreditinstitut im Gegenzug Rechte an der Immobilie ein. Diese Rechte greifen insbesondere im Fall eines Zahlungsausfalls. Dann hat der Darlehensgeber Anspruch darauf, die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, um das geliehene Geld zurückzubekommen.

Für die rechtliche Absicherung der Beleihung wird daher der Darlehensgeber als Gläubiger im Grundbuch eingetragen. Dabei liegt es im Interesse des Kreditinstituts, im Grundbuch möglichst an erster Position der Gläubiger-Liste aufgeführt zu sein. Ab einer gewissen Höhe der Beleihung und der Darlehenssumme verlangen sie Eintragung an erster Stelle sogar. Denn entsprechend der Rangfolge der Einträge erhalten die Gläubiger nach einer Zwangsversteigerung die ihnen zustehenden Anteile der Erlöse. Und deshalb sind aufgrund der schlechteren Chancen auf Rückvergütung im Ernstfall auch sogenannte „Nachrang­finanzierungen“ mit erhöhten Zinssätzen meist deutlich teurer.

Die Höhe der Beleihung bei der Immobilien­finan­zierung

Bei der Immobilien­finan­zierung hängt die Höhe der Beleihung von den Größen „Beleihungswert“ und „Beleihungsgrenze“ ab. Den Beleihungswert ermittelt bei einer Immobilien­finan­zierung der Darlehensgeber. Die Wertermittlung orientiert sich zwar am Verkehrswert des Beleihungsobjekts, berücksichtigt aber auch Wertschwankungen im Hinblick auf die meist lange Vertragslaufzeit der Baufinanzierung. Daher nehmen die Kreditinstitute Wertabschläge für das Risiko einer möglichen schlechten Verkäuflichkeit der Immobilie in der Zukunft vor. Diese liegen bei etwa 10 bis 30 Prozent des Marktwerts.

Der errechnete Beleihungswert wiederum wird nur in den seltensten Fällen zu 100 Prozent von den Darlehensgebern beliehen. Denn viele Kreditinstitute müssen sich entsprechend gesetzlichen Vorgaben und ihren satzungsmäßigen Vorschriften an eine festgelegte Beleihungsgrenze halten. Deshalb dürfen sie eine Beleihung über diesem prozentualen Wertanteil der Sicherheit nicht vornehmen. Die Beleihungsgrenze von Geschäftsbanken, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Bauparkassen beträgt etwa 80 Prozent des Beleihungswertes. Bei Pfandbriefbanken liegt sie sogar nur bei 60 Prozent.

Die Bedeutung von Eigenkapital bei der Beleihung

Der Risikoabschlag beim Beleihungswert und die Beleihungsgrenze wirken sich auf die Höhe der gewährten Darlehenssumme aus. Bleibt eine Differenz etwa zum Kaufpreis der Immobilie, muss der Darlehensnehmer diese durch Eigenkapital leisten. Der Eigenkapitalanteil hat generell bei jeder Bau- oder Immobilien­finan­zierung eine wichtige Bedeutung. Denn es gilt: Je höher er ist, desto günstiger sind die Konditionen für das Baudarlehen. Empfohlen wird zumeist ein Eigenkapitalanteil von rund 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises. Liegt die Eigenkapitalquote bei 50 Prozent und mehr, kann der Darlehensnehmer mit den niedrigsten Zinssätzen der Finanzierungspartner rechnen.

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

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Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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