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Ende Sollzinsbindung
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 28.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 29.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Baulast in Kürze:

  • Die Baulast auf einem Grundstück kann den Wert des Grundstückes mindern oder steigern.
  • Es findet eine Eintragung der Baulast im Baulastenverzeichnis statt (Ausnahme Bayern).
  • Eine Baulast ist z. B. eine Stellplatzbaulast oder die Abstandsflächenbaulast.
  • Einzelheiten zu den Baulasten regeln die Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 22.03.2022

Was ist eine Baulast?

Die Baulast, die auf einem Grundstück ruht, kann den Wert des Grundstückes mindern oder steigern.

Daher ist diese öffentlich- rechtliche Verpflichtung, welche der künftige Grundstückseigentümer nach dem Kauf übernimmt, auch ein relevanter Faktor bei einer benötigten Immobilien­finan­zierung.

Eingetragen ist die Baulast in allen deutschen Bundesländern im Baulasten­verzeichnis – mit Ausnahme von Bayern. Dort wird sie als Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs aufgeführt.

Mögliche Baulasten sind beispielsweise

  • die Stellplatzbaulast oder
  • die Abstandsflächenbaulast.

Die Stellplatzbaulast kann den Eigentümer des Grundstücks dazu verpflichten,

  • eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen oder
  • die Nutzung von Stellplätzen durch Dritte, etwa durch den Nachbarn, auf seinem Grundstück zu dulden.

Bei einer Abstandsflächenbaulast

  • dürfen bestimmte Flächen eines Grundstücks nicht bebaut werden oder
  • der Grundstückseigentümer übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die eigentlich auf dem Nachbargrundstück liegen müsste.

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Weitere Beispiele für Baulasten sind unter anderem:

  • die Erschließungsbaulast: Sie verpflichtet dazu, Bereiche des Grundstücks als Zugang, Zufahrt und/oder für die Durchführung von Leitungen zu dulden.
  • das Freihalten von Flächen für Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten
  • bestimmte Aufstellungsorte für Mülltonnen
  • die Vereinigungsbaulast, welche dazu verpflichtet, zwei verschiedene Grundstücke baurechtlich als Einheit behandeln zu lassen, um eine einheitlichen Bebauung auf der gemeinsamen Fläche beider Grundstücke zu ermöglichen.
  • die Kinderspielflächenbaulast
  • die Standsicherheitsbaulast
  • Rückbauverpflichtungen

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Baulast beim Erwerb eines Grundstück oder einer Immobilie

Die Einzelheiten zu den Baulasten regeln die Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer, die sich in Teilen unterscheiden können. Grundsätzlich müssen Sie sich aber an der Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz ausrichten.

Ihr gemäß erfolgt bei einem Grundstückskauf die Übernahme der Baulast bzw. der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu einem Grundstück durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.

Mit der Eintragung in das Baulasten­verzeichnis werden die Baulasten wirksam.

Und sie wirken auch fort gegenüber Rechtsnachfolgern, zum Beispiel späteren Immobilienkäufern.

Formal-juristisch ist die Übernahme der Baulast durch den Grundstückseigentümer oder Immobilienbesitzer freiwillig. In der Praxis allerdings kann nur die Bauaufsichtsbehörde eine Aufhebung der Baulast durch Verzicht bewirken, wenn etwa das betreffende öffentliche Interesse nicht mehr besteht.

Baulast bei der Immobilien­finan­zierung

Baulasten haben Einfluss auf den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie. Daher verlangen die Banken bei einer Bau- oder Immobilien­finan­zierung - neben dem obligatorischen Grundbuchauszug - meist auch eine Abschrift aus dem Baulasten­verzeichnis.

Diese kann man bei der Kommune formlos beantragen, wobei man ein berechtigtes Interesse nachweisen muss. Wie der Grundbuchauszug ist auch der Auszug aus dem Baulasten­verzeichnis für den Antragsteller mit Kosten verbunden.

Je nach Gemeinde liegen die Kosten zwischen 20 und 100 Euro pro Grundstück.

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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