Titelbild Bautraeger
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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 11.07.2024

Bauträger

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke für Neubauvorhaben erwirbt, um zumeist schlüsselfertige Wohn- oder Gewerbeimmobilien zum Verkauf anzubieten. Im Gegensatz dazu stellen „reine“ Bauunternehmen Immobilien auf Grundstücken her, die dem Auftraggeber bereits gehören. Bauträger benötigen laut § 34 der Gewerbeordnung (GewO) für ihre Geschäftstätigkeit eine Gewerbeerlaubnis und sind verpflichtet, sich an die Vorgaben der Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV) zu halten. Diese beinhalten auch die Zahlungsmodalitäten der entsprechenden Immobilien­finan­zierung.

Bauträger übernehmen alle Aufgaben eines Bauherrn

Der Immobilienkauf von einem Bauträger ist in Deutschland sehr verbreitet, denn er ist für den Käufer mit einigen Vorteilen verbunden. In der Regel ist im Kaufvertrag ein Festpreis für die Immobilie vereinbart. So kann der künftige Immobilienbesitzer mit fixen Baukosten für seine Planung der Baufinanzierung rechnen. Da die Gesamtabwicklung in der Bauphase vom Bauträger übernommen, hat es der Immobilienkäufer zudem nur mit einem Ansprechpartner zu tun. Es entfällt die eigene Koordination mit den Bauunternehmen, Handwerkern und Behörden. Denn bis zur abschließende Übergabe tritt der Bauträger als Bauherr auf. Er regelt alle behördlichen Formalitäten, beauftragt die verschiedenen Gewerke und ist für die komplette Bauausführung verantwortlich.

Zahlungen an den Bauträger über die Immobilien­finan­zierung

Da der Bauträger dem Käufer sowohl das Eigentum an der Immobilie als auch am Grundstück veräußert, muss der Vertrag mit einem Bauträger immer notariell beurkundet werden. Der Bauträgervertrag ist nämlich eine Kombination aus einem Kaufvertrag für das Grundstück und einem Werkvertrag für die Bauleistungen. Er unterliegt dabei den engen gesetzlichen Regelungen der Makler- und Bauträger­verordnung, die insbesondere dem Schutz des Immobilienkäufers dienen. Sind die Bauleistungen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht abgeschlossen, schreibt die MaBV detailliert vor, wann welche Abschlagszahlungen für bestimmte Baufortschritte zu leisten sind.

Diese Vorschriften sind auch bei der gegebenenfalls nötigen Immobilien­finan­zierung maßgeblich. Denn die Auszahlung des Baudarlehens erfolgt in zweckgebundenen Teilbeträgen, immer dann wenn eine zuvor vereinbarte Bauphase abgeschlossen ist. Die Höhe der einzelnen Teilauszahlungen richtet sich nach in der MaBV definierten Prozentsätzen für bestimmte erbrachte Leistungen. In maximal sieben Teilbeträgen kann die Darlehenssumme der Immobilien­finan­zierung abgerufen werden, so dass im Zahlungsplan einige der einzelnen Baufortschritte zusammengefasst werden.

Immobilien­finan­zierung mit klarem geregeltem Ablauf

Der rechtliche Rahmen bei einem Immobilienkauf von einem Bauträgerunternehmen und bei der dazugehörigen Immobilien­finan­zierung sichert den Immobilienkäufer und Darlehensnehmer in vielerlei Hinsicht ab. Der Bauträger bietet ihm ein Rund-Um-Paket, das für den Erwerber komfortabel ist und vor unerwarteten Zusatzkosten beim Neubauvorhaben schützt. Durch die strengen Vorgaben der MaBV folgt ebenfalls die Immobilien­finan­zierung nach einem klaren Ablauf.

Dennoch hat auch das Bauen mit einem Bauträger den einen oder anderen Nachteil. So fällt beispielsweise die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis an, also auch auf den Betrag der Herstellungs­kosten. Wer hingegen selbst ein Grundstück erwirbt und anschließend den Neubau mit einer Baufirma realisiert, muss nur auf den Kaufpreis des Grundstückes die Grunderwerbsteuer zahlen. Ein weiteres Manko ist, dass man als Erwerber auf die konkrete Bauausführung keinen Einfluss hat, weil diese vertragsgemäß in der Verantwortung des Bauträgers liegt.

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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