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Bauleistungs­versicherung

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Bauleistungs­versicherung in Kürze:

  • Die Bauleistungs­versicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit vor Schäden durch höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse.
  • Als Sachversicherung deckt sie einige Risiken während der Bauphase ab.
  • Die Policen sind in der Regel auf 12 bis 24 Monaten begrenzt.
  • Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Bauherren, als auch für die am Bau Beteiligten.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 11.07.2024

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Bauleistungs­versicherung?

Eine Bauleistungs­versicherung (manchmal auch „Bauwesenversicherung“ genannt) schützt Bauherren während der Bauzeit vor Schäden durch höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse.

Es handelt sich bei ihr um eine zeitlich befristete Sachversicherung, die einige Risiken während der Bauphase abdeckt. Hierzu zählen durch Unwetter, Hochwasser oder auch Erdbeben verursachte Schäden am Rohbau.

Des Weiteren ersetzt sie Schäden, die durch Vandalismus entstehen, wie z. B. nachts werden auf der Baustelle eingebaute Heizungen, Türen oder Fenster demoliert.

Auch zu Baubeginn unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, welche eventuell zu Statik-Problemen geführt haben, und Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern gehören zum Deckungsumfang einer Bauleistungs­versicherung.

Welche Punkte im Detail in der Gefahrendeckung jeweils ein- oder ausgeschlossen sind, variiert jedoch bei den unterschiedlichen Versicherungsanbietern.

Optional kann zumeist der Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen gegen einen höheren Versicherungsbeitrag mitversichert werden.

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Umfang und Kosten der Bauleistungs­versicherung

Der Versicherungsschutz der Bauleistungs­versicherung währt während der gesamten Bauzeit und umfasst den Rohbau ebenso wie den Ausbau bis zum Einzug in die Immobilie.

Die Policen enthalten eine zeitliche Begrenzung von meist 12 bis maximal 24 Monaten.

Wenn in dieser Zeit ein entsprechender Schaden eintritt, übernimmt die Versicherung die Kosten für dessen Behebung, gegebenenfalls abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Bezahlt werden sowohl

  • die Baustoffe bzw. Materialien
  • als auch die erforderlichen Bauleistungen und
  • Kosten für etwaige Gutachter.
Versicherungen zur Baufinanzierung

Nicht nur der Bauherr versichert

Das besondere bei einer Bauleistungs­versicherung ist, das sich ihr Versicherungsschutz nicht nur auf den Bauherren beschränkt, sondern sich auf die am Bau Beteiligten erstreckt.

Daher ist es üblich, dass sich Bauunternehmen und Handwerker an den Versicherungskosten beteiligen.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Bausumme für das Objekt.

Für den Bauherrn hat die gemeinsame Absicherung mehrere positive Effekte. Neben der Kostenreduktion vermeidet sie häufig auch Rechtsstreitigkeiten zwischen ihm und den Leistungserbringern.

Denn zusätzlich zu den Schäden durch

  • höhere Gewalt,
  • mutwillige Zerstörung durch unbeteiligte Dritte und
  • Materialfehler,

springt die Bauleistungs­versicherung auch bei

  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit bei den Bauarbeiten ein.

Also wenn beispielsweise ein Handwerker aus Versehen oder Unaufmerksamkeit eine Fensterscheibe im Gebäude zerbricht.

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Baupfusch ausgeschlossen

Allerdings zahlt die Bauleistungs­versicherung nicht, falls Baupfusch die Schadensursache ist. Hier haftet immer der Verursacher.

Ebenfalls nicht im Deckungsumfang enthalten sind Schäden, die von jahreszeitlich üblichen Wetterphänomenen hervorgerufen wurden. Beispiel hierfür sind Feuerschäden, selbst wenn sie durch Blitzeinschlag verursacht sind sowie bei Diebstahl von nicht fest verbauten Materialien, die auf der Baustelle lagern.

Versicherungen für Bauherren

Um bei Brandschäden versichert zu sein, kann der Bauherr eine Feuer­rohbau­versicherung abschließen. Üblicherweise wird diese nach der Bauphase in eine Wohngebäude­versicherung umgewandelt.

Des Weiteren sichert ihn eine Bauherren-Haftpflicht­versicherung gegen Sach- und Personenschäden ab, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstehen.

Denn sollte zum Beispiel ein Baugerüst umfallen und ein Auto beschädigen, ist stets der Bauherr in der Haftung, weil er für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich ist.

Manche Versicherer bieten eine kombinierte Bauversicherung bzw. Gebäudeneubauversicherung an, in der die

  • Bauherren-Haftpflicht­versicherung,
  • die Bauleistungs­versicherung und
  • die Feuerversicherung

enthalten sind.

Je nach Bauvorhaben und Finanzierung des Neubaus sind einige weitere Versicherungen für den Bauherrn empfehlenswert wie unter anderem eine Bauhelferversicherung, die private Helfer, die auf der Baustelle mit anpacken, unfallversichert.

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