Was ist die Bauleistungsversicherung?
Eine Bauleistungsversicherung (manchmal auch „Bauwesenversicherung“ genannt) schützt Bauherren während der Bauzeit vor Schäden durch höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse.
Es handelt sich bei ihr um eine zeitlich befristete Sachversicherung, die einige Risiken während der Bauphase abdeckt. Hierzu zählen durch Unwetter, Hochwasser oder auch Erdbeben verursachte Schäden am Rohbau.
Des Weiteren ersetzt sie Schäden, die durch Vandalismus entstehen, wie z. B. nachts werden auf der Baustelle eingebaute Heizungen, Türen oder Fenster demoliert.
Auch zu Baubeginn unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, welche eventuell zu Statik-Problemen geführt haben, und Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern gehören zum Deckungsumfang einer Bauleistungsversicherung.
Welche Punkte im Detail in der Gefahrendeckung jeweils ein- oder ausgeschlossen sind, variiert jedoch bei den unterschiedlichen Versicherungsanbietern.
Optional kann zumeist der Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen gegen einen höheren Versicherungsbeitrag mitversichert werden.
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Umfang und Kosten der Bauleistungsversicherung
Der Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung währt während der gesamten Bauzeit und umfasst den Rohbau ebenso wie den Ausbau bis zum Einzug in die Immobilie.
Die Policen enthalten eine zeitliche Begrenzung von meist 12 bis maximal 24 Monaten.
Wenn in dieser Zeit ein entsprechender Schaden eintritt, übernimmt die Versicherung die Kosten für dessen Behebung, gegebenenfalls abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Bezahlt werden sowohl
- die Baustoffe bzw. Materialien
- als auch die erforderlichen Bauleistungen und
- Kosten für etwaige Gutachter.
Nicht nur der Bauherr versichert
Das besondere bei einer Bauleistungsversicherung ist, das sich ihr Versicherungsschutz nicht nur auf den Bauherren beschränkt, sondern sich auf die am Bau Beteiligten erstreckt.
Daher ist es üblich, dass sich Bauunternehmen und Handwerker an den Versicherungskosten beteiligen.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Bausumme für das Objekt.
Für den Bauherrn hat die gemeinsame Absicherung mehrere positive Effekte. Neben der Kostenreduktion vermeidet sie häufig auch Rechtsstreitigkeiten zwischen ihm und den Leistungserbringern.
Denn zusätzlich zu den Schäden durch
- höhere Gewalt,
- mutwillige Zerstörung durch unbeteiligte Dritte und
- Materialfehler,
springt die Bauleistungsversicherung auch bei
- Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit bei den Bauarbeiten ein.
Also wenn beispielsweise ein Handwerker aus Versehen oder Unaufmerksamkeit eine Fensterscheibe im Gebäude zerbricht.
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Baupfusch ausgeschlossen
Allerdings zahlt die Bauleistungsversicherung nicht, falls Baupfusch die Schadensursache ist. Hier haftet immer der Verursacher.
Ebenfalls nicht im Deckungsumfang enthalten sind Schäden, die von jahreszeitlich üblichen Wetterphänomenen hervorgerufen wurden. Beispiel hierfür sind Feuerschäden, selbst wenn sie durch Blitzeinschlag verursacht sind sowie bei Diebstahl von nicht fest verbauten Materialien, die auf der Baustelle lagern.
Versicherungen für Bauherren
Um bei Brandschäden versichert zu sein, kann der Bauherr eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Üblicherweise wird diese nach der Bauphase in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt.
Des Weiteren sichert ihn eine Bauherren-Haftpflichtversicherung gegen Sach- und Personenschäden ab, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstehen.
Denn sollte zum Beispiel ein Baugerüst umfallen und ein Auto beschädigen, ist stets der Bauherr in der Haftung, weil er für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich ist.
Manche Versicherer bieten eine kombinierte Bauversicherung bzw. Gebäudeneubauversicherung an, in der die
- Bauherren-Haftpflichtversicherung,
- die Bauleistungsversicherung und
- die Feuerversicherung
enthalten sind.
Je nach Bauvorhaben und Finanzierung des Neubaus sind einige weitere Versicherungen für den Bauherrn empfehlenswert wie unter anderem eine Bauhelferversicherung, die private Helfer, die auf der Baustelle mit anpacken, unfallversichert.