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Bauträgermodell

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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 25.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Bauträgermodell in Kürze:

  • Immobilienkäufer und ein Bauträger schließen eine Kombination aus Kaufvertrag und Werkvertrag für Bauleistungen ab.
  • Bietet viele Vorteile, wie z. B. hohe Rechtssicherheit, steuerliche Fördermöglichkeiten, Festpreisvereinbarung, etc.
  • Ein Nachteil ist, dass die Grunderwerbssteuer auf den Grundstückspreis plus Baukosten anfällt.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 29.09.2021

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen

Was ist das Bauträgermodell?

Beim sogenannten „Bauträgermodell“ schließen ein Immobilienkäufer und ein Bauträger eine Kombination aus Kaufvertrag und Werkvertrag für Bauleistungen ab.

Denn üblicherweise befindet sich das Objekt noch in der Planungs- oder Bauphase. Anders als beim Kauf einer Bestandsimmobilie zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht in einer Summe, sondern in Teilzahlungen nach jeweils erzielten Baufortschritten.

Hohe rechtliche und finanzielle Sicherheit

Neben steuerlichen Fördermöglichkeiten bietet das Bauträgermodell für den künftigen Immobilienbesitzer eine Reihe von Vorteilen.

Es besitzt eine hohe Rechtssicherheit, weil alle Vertragsgrundlagen in der Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV) gesetzlich verankert sind. Bauträger, die für ihre Geschäftstätigkeit laut § 34 der Gewerbeordnung (GewO) eine Gewerbeerlaubnis benötigen, sind verpflichtet, sich an diese MaBV-Vorschriften zu halten. Sie beinhalten auch in allen Einzelheiten die Modalitäten für die Abschlagzahlungen jeweils nach dem Erreichen einzelner Baufortschritte.

Maximal sieben Teilzahlungen sieht demnach der Zahlungsplan im Bauträgervertrag vor.

Der Bauträger darf diese immer erst in Rechnung stellen, wenn der vertragsgemäße Baufortschritt nachweislich erzielt wurde. Somit ist beim Bauträgermodell das finanzielle Risiko für den Bauherrn gering.

Geht der Bauträger während der Bauphase insolvent, hätte der Käufer nur für die tatsächlich geleisteten Bauarbeiten gezahlt.

Geld für nicht erbrachte Leistungen ginge ihm also nicht verloren.

Weitere Vorteile: Im Regelfall ist für das Objekt ein Festpreis vereinbart. Mit unerwarteten zusätzlichen Herstellungs­kosten, wie sie bei anderen Neubauvorhaben auftreten können, muss der Bauherr daher nicht rechnen.

Außerdem übernimmt der Bauträger die gesamte Bauabwicklung. Er regelt sowohl alle behördlichen Formalitäten als auch die komplette Koordination der verschiedenen Baugewerke bis zur Übergabe nach der Fertigstellung des Neubaus.

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Immobilien­finan­zierung beim Bauträgermodell

Der vertraglich vereinbarte Zahlungsplan beim Bauträgermodell kommt auch bei einer eventuell benötigten Immobilien­finan­zierung zum Tragen.

Bei allen Immobilien­finan­zierungen für einen Neubau, unabhängig ob er in Eigenregie oder über einen Bauträger errichtet wird, wird das Baudarlehen immer in zweckgebundenen Teilbeträgen ausgezahlt.

Auch ohne einen Bauträger richten sich die Darlehensgeber bei der Höhe der maximal sieben Teilauszahlungen nach der Makler- und Bauträger­verordnung und erstellen einen Zahlungsplan für die Immobilien­finan­zierung.

Beim Bauträgermodell kann die bereits bestehende Zahlungsvereinbarung zwischen dem Immobilienkäufer und dem Bauträger dafür im Regelfall einfach übernommen werden.

Zum DTW-Rechner: Welchen Kaufpreis kann ich mir leisten?

Nachteile beim Bauträgermodell

Trotz aller Vorzüge des Bauträgermodells gibt es auch den ein oder anderen Nachteil gegenüber einem Neubauvorhaben in Eigenregie. Finanziell nachteilig wirkt sich die Grunderwerbsteuer aus.

Wer ein Grundstück erwirbt und danach sein Bauvorhaben selbst startet, bezahlt Grunderwerbsteuer nur auf den gezahlten Grundstückspreis.

Beim Bauträgermodell fällt die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis an, also Grundstückspreis plus Baukosten.

Im Hinblick auf die Flexibilität beim Bauen der Immobilie ist der Bauherr beim Bauträgermodell eingeschränkt. Zwar gibt es vertragliche Vereinbarungen bzw. Klauseln wie etwa „Wandfließen im Bad nach Wunsch des Käufers“, die Wahlmöglichkeiten während der Bauausführung für den Käufer offen lassen.

Spontane und weitreichende Änderungswünschen gegenüber der vorhandenen vertraglichen Baubeschreibung sind hingegen entweder gar nicht oder nur schwerlich umzusetzen.

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