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Auflassungs­vormerkung

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Auflassungs­vormerkung in Kürze:

  • Die Auflassungsvormerkung ist eine rechtsverbindliche Zusicherung über einen Immobilienerwerb gemäß Kaufvertrag
  • Sie schützt den Käufer in der Phase der Kaufabwicklung bis zum tatsächlichen Eigentumswechsel
  • Als Bestätigung des geschlossenen Kaufvertrags wird sie in das Grundbuch eingetragen
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Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 29.08.2023

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist eine Auflassungs­vormerkung?

Eine Auflassungs­vormerkung ist ein Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht und bezieht sich auf eine Eintragung im Grundbuch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag. Die Auflassungs­vormerkung ist bei einem Immobilienkauf eine temporäre rechtliche Absicherung, bis der Eigentumswechsel abschließend vollzogen ist. 

Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird die Vormerkung als Bestätigung des geschlossenen Immobilienkaufvertrags im Grundbuch eingetragen.

Auflassungs­vormerkung

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Warum eine Auflassungs­vormerkung beantragen?

Die Auflassungs­vormerkung dient dem Schutz der Rechte des zukünftigen Eigentümers in der Phase der Kaufabwicklung.

Denn bei einem Immobilienerwerb ist das Datum der Kaufvertragsunterzeichnung nicht identisch mit dem tatsächlichen Eigentumswechsel. Dieser erfolgt erst mit der Auflassung, also der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Ein Grundbucheintrag kann einige Wochen, manchmal auch Monate dauern. Während dieser Wartezeit kann der Käufer die Vormerkung im Grunduch beantragen, um sich das Grundstück oder Immobilienobjekt rechtssicher zu „reservieren“.

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Bedeutung bei der Immobilien­finan­zierung

Die Rechtssicherheit beim Immobilienkauf ist auch bei einer Immobilien­finan­zierung für die Bank wichtig. Daher verlangen viele Darlehensgeber vor der Auszahlung des Baudarlehens eine Auflassungs­vormerkung vom Darlehensnehmer.

Erforderliche Unterlagen bei einer Immobilien­finan­zierung

Welchen Schutz bietet die Vormerkung?

Die Auflassungs­vormerkung sichert dem Käufer rechtsverbindlich den Immobilienerwerb zu den Konditionen des Kaufvertrags zu. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Mit der Vormerkung, eingetragen in Abteilung II des Grundbuchs, wird verhindert, dass der Verkäufer der Immobilie vom Verkauf einfach wieder zurücktreten kann. Auch dass er die Immobilie ein weiteres Mal an eine andere Person veräußern kann, ist nicht mehr möglich.

Die Immobilie ist ebenfalls geschützt, wenn der Verkäufer in der Zwischenzeit zum Beispiel Insolvenz anmeldet. Denn das Objekt darf nach der eingetragenen Vormerkung nicht mehr zwangsversteigert werden. Der ehemalige Eigentümer kann die Immobilie dann auch nicht mehr mit einem Baudarlehen beleihen.

Auflassungs­vormerkung: Wo beantragen?

Üblicherweise übernimmt der Notar, der den Immobilienkaufvertrag beurkundet, auch die Beantragung der Auflassungs­vormerkung beim Grundbuchamt.

Wichtig zu wissen: Gemäß BGB erfolgt die Eintragung einer Auflassungs­vormerkung im Grundbuch nur auf Antrag. 

Antragsberechtigt sind neben einem Notar grundsätzlich auch der Käufer und der Verkäufer der Immobilie.

Wann wird die Auflassungs­vormerkung eingetragen?

Die Auflassungs­vormerkung wird als Bestätigung des geschlossenen Kaufvertrags unmittelbar nach der Beantragung durch den Notar in die Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Denn sie dient ja gerade als rechtssichere Überbrückung der Zeit bis zur eigentlichen Auflassung.

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Was kostet eine Auflassungs­vormerkung im Grundbuch?

Die zusätzlichen Kosten für die Rechtssicherheit durch die Auflassungs­vormerkung beim Grundbuchamt halten sich in Grenzen. Rechnen muss man mit der Hälfte der Gebühren, die später nochmals für die Auflassung anfallen.

Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 150.000 Euro kostet die Auflassung zirka 350 Euro. Für die Vormerkung wären hier also rund 175 Euro zusätzlich an das Grundbuchamt zu entrichten.

Falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann die Beurkundung des Kaufvertrags und die rechtsgültige Auflassung gleichzeitig beim Notar durchgeführt werden. In solch einem eher seltenen Fall sind die Vorab-Vormerkung und die Zusatzausgaben natürlich überflüssig.

Einfache Kostenermittlung mit unserem Notar- und Grundbuchrechner

Wann wird die Auflassungs­vormerkung gelöscht?

Sobald die eigentliche Auflassung durch den Eintrag des Neueigentümers in das Grundbuch erfolgt, wird die entsprechende Vormerkung wieder aus der Abteilung II des Grundbuchs gelöscht. Denn in diesem Augenblick hat sie schlicht und ergreifend ihren Zweck erfüllt.

Expertentipp

Kaufnebenkosten bei der Immobilienfinanzierung einplanen

Die Gebühren für die Auflassungsvormerkung zählen zu den Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. Desweiteren gehören dazu unter anderem die Grunderwerbssteuer, eventuell Maklerprovisionen und auch alle Notar- und Grundbuchkosten. Da diese Nebenkosten das Bau- oder Kaufvorhaben nicht unerheblich verteuern, ist es bei einer Immobilienfinanzierung für den Darlehensnehmer wichtig, immer die Gesamtkosten im Blick zu haben.

Wie hoch zum Beispiel die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt ausfallen, können Sie sich sehr einfach mit unserem Notar- und Grundbuchrechner ermitteln lassen.

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