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Gezahlte Raten
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Berechneter Zins

3,03
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 24.07.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,99%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 27.07.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Auflassung in Kürze:

  • Einigungserklärung zwischen dem Käufer und Verkäufer über die Veräußerung eines Grundstücks oder einer Immobilie.
  • Dem Eigentümerwechsel bei einer Immobilie wird gemäß BGB eine besondere Bedeutung beigemessen.
  • Die Auflassung muss von einem Notar festgehalten und beurkundet werden.
  • Nach notarieller Bestätigung der Auflassung, wird der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 22.03.2022

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Auflassung bei der Baufinanzierung?

Auflassung nennt man bei der Veräußerung eines Grundstücks oder Immobilien die Einigungserklärung zwischen dem Käufer und Verkäufer, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Beim Immobilienkauf erfolgt mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrags nicht gleichzeitig der Eigentumswechsel. Dem Eigentümerwechsel bei einer Immobilie wird gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine besondere Bedeutung beigemessen.

Der Eigentumsübertrag einer Immobilie oder eines Grundstücks erfolgt in Deutschland gemäß BGB in mehreren Schritten.

Im Wesentlichen sind das:

1. die Auflassungserklärung
2. das schuldrechtliches Grundgeschäft (z.B. Kauf, Schenkung etc.)
3. der Eintrag ins Grundbuch

Konkret bedeutet dies, dass der Käufer zunächst das zukünftige Recht auf den Erwerb der Immobilie durch die Zustimmung einer Auflassung erhält. Um seine Ansprüche abzusichern, wird eine entsprechende Auflassungs­vormerkung der aufgeführten Immobilie im Grundbuch eingetragen.

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Die Auflassung ist beim Immobilienkauf zwingend erforderlich

Ausführlich gesetzlich geregelt ist die Auflassung im Sachenrecht des BGB. Es schreibt die Auflassung explizit als Bestandteil der Übereignung von Grundstücken oder Immobilien vor.

Laut Gesetzestext ist die Übereignung ein sogenanntes Verfügungsgeschäft und beim Eigentumswechsel zwingend erforderlich.

Das deutsche Recht trennt klar zwischen dem Eigentumswechsel und dem Verpflichtungsgeschäft, wobei letzteres zum Beispiel der Kaufvertrag ist.

Die Auflassung muss von einem Notar festgehalten und beurkundet werden. Nach § 925 BGB handelt es sich dabei um die zu erklärende dingliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über die Übereignung von Grundstücken, die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar erklärt wird. Eine Stellvertretung ist allerdings zulässig. Beide Seiten können sich jeweils durch Bevollmächtigte vertreten lassen.

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Möglichkeiten der Kostenoptimierung beim Notar

Sobald die Auflassung und der Kauf- bzw. Schenkungsvertrag notariell bestätigt sind, wird der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen und der Eigentumsübergang ist somit rechtsgültig vollzogen.

Um die Kosten für diesen Ablauf so gering wie möglich zu halten, wird in der Praxis oftmals die Auflassung gleichzeitig mit der Beurkundung des Kaufvertrags durchgeführt.

Nicht nur beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie, sondern auch bei jeder Schenkung oder einer anderen Übertragungsvariante ist dieser Vorgang erforderlich. Das Ziel ist es zu verhindern, dass ein Eigentümerwechsel bei Immobilien vorschnell und unüberlegt erfolgt. Daher hat der Gesetzgeber hier spezielle Hürden, wie etwa die Einbeziehung eines Notars, eingebaut.

Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Auflassung und des Kaufvertrags zählen zu den sogenannten Kaufnebenkosten. Bei einer Immobilien­finan­zierung müssen diese bei der Kalkulation Berücksichtigung finden.

Zum DTW | Notar- und Grundbuchkostenrechner

Welche weiteren zusätzlichen Aufwendungen wie etwa die Grunderwerbsteuer bei einer Baufinanzierung auf den Immobilienkäufer zukommen, erläutern wir Ihnen ausführlich in dem Blog-Beitrag:

Einzelheiten der Auflassung im BGB

Ein weiteres Interesse des Gesetzgebers liegt darin, in dichtbesiedelten Gebieten wie Deutschland den tatsächlichen Eigentümer einer Immobilie zweifelsfrei ermitteln und festhalten zu können.

Deshalb ist die Auflassung ein sehr bedeutsamer rechtlicher Begriff, dessen Einzelheiten im BGB in den Paragraphen 873 und 925 beschrieben werden. So legt beispielsweise § 925 BGB fest, dass sie unwirksam ist, wenn sie an eine Bedingung gebunden ist oder eine Zeitbestimmung erfolgt.

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