Schätzgebühren
Kosten für Schätzgebühren entstehen bei der Wertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks durch die Beauftragung eines Gutachters. Manchmal werden diese auch als Taxgebühren bezeichnet.
Die Schätzgebühren beschreiben also einen fundierten und langfristig geltenden Wiederverkaufswert einer bestimmten Immobilie. Dabei wurden diese häufig bei einer Immobilienfinanzierung oder Baufinanzierung von Darlehensgebern erhoben. Denn Darlehensnehmer bringen in der Regel die Wunschimmobilie als dingliche Sicherheit in die Immobilienfinanzierung ein. Bei einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit eines Darlehensnehmers sind die Kreditinstitute auf der sicheren Seite. Sie würden durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie den bis dato ausstehenden Restbetrag des Immobiliendarlehens erhalten.
Darlehensgeber sind im Rahmen einer Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung sogar gesetzlich dazu verpflichtet auf Grundlage solcher Wertgutachten Darlehenszusagen zu erteilen oder abzulehnen. Letztendlich dient dieses Verfahren auch der Absicherung des Darlehensinteressenten einer Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung.
Die Höhe der Schätzgebühren belaufen sich duchschnittlich auf circa 0,2 bis 0,3 Prozent des Immobiliengesamtwertes. In der Praxis werden aber oftmals Pauschalbeträge vereinbart. Diese liegen bei etwa 100 bis 500 Euro.
Häufig werden die Schätzgebühren auch bereits im Kaufpreis einer Immobilie einkalkuliert. Hier sollten Darlehensnehmer unbedingt einen aufmerksamen Blick in den Darlehensvertrag ihrer Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung werfen.
Schätzgebühren müssen vom Darlehensgeber einer Immobilienfinanzierung gezahlt werden
Besonders interessant für Darlehensnehmer einer Baufinanzierung oder Immobilienfinabzierung sind höchstrichterlich getroffene Urteile der letzten Jahre. Demnach ist die Umlage der Schätzgebühren aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Wertermittlung auf den Darlehensnehmer unzulässig. Begründet wird dies in sofern, da Darlehensgeber einer Immobilienfinanzierung die Wertschätzung einer Immobilie aus persönlichem Interesse durchführen. Schließlich dient diese der Minimierung des eigenen Darlehensrisikos einer Baufinanzierung.
Trotz gesetzlicher Grundlage empfiehlt es sich trotzdem, sorgfältig das Kleingedruckte eines Darlehensvertrags einer Immobilienfinanzierung zu lesen. Denn Darlehensnehmer können auch bei einer bereits laufenden Baufinanzierung vor Ablauf der Verjährungsfrist entstandene Kosten rückerstatten lassen.
Haben Sie zum Thema Schätzgebühren Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DTW | Immobilienfinanzierung helfen Ihnen gerne weiter. Schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.
Weitere Infos und Wissenswertes rund um das Thema Baufinanzierung finden Sie übrigens auf dem Blog von DTW | Immobilienfinanzierung.