Update - Stand: 20.02.2024
Antragstellung wieder möglich für die KfW-Programme 297 / 298
Ab sofort können in den folgenden Förderprodukten wieder Anträge gestellt werden:
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Bereits eingegangene, aber noch nicht entschiedene Anträge werden wie gewohnt bearbeitet und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zugesagt
Quelle: www.kfw.de (externer Link)
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