Die kompletten Maklerkosten beim Immobilienkauf zu Lasten des Käufers, selbst wenn der Verkäufer den Makler allein beauftragt hat: Das war in einigen Bundesländern bislang gängige Praxis. Ab dem 23. Dezember 2020 müssen private Immobilienkäufer bundesweit nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen.
Gemäß dem neuen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ gilt die Pflicht zur Teilung allerdings nicht bei der Vermittlung von Grundstücken, Zwei-, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Von der Neuregelung profitieren Immobilienkäufer eines Eigenheim oder einer Eigentumswohnung vor allem in Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen und Teilen Niedersachsens. Denn dort mussten die Käufer die Gebühren für den Immobilienmakler bisher allein stemmen.
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