Die Haushaltsrechnung zeigt die Möglichkeiten und Grenzen einer Immobilienfinanzierung auf – und zwar sowohl dem Darlehensnehmer als auch dem Darlehensgeber. Wer sich mit dem Gedanken trägt ein Haus zu bauen oder zu kaufen und die Kosten nicht aus vorhandenem Eigenkapital aufbringen kann, muss sich im Vorfeld einen guten Überblick über seine finanziellen Mittel verschaffen.
Aufgrund der langen Vertragslaufzeit ist der Abschluss einer Immobilienfinanzierung für die meisten Bauherren oder Immobilienkäufer eine weitreichende Entscheidung. Denn über den Zeitraum von 15, 20 oder 30 Jahren muss ja sichergestellt sein, dass man die monatlichen Rückzahlungsraten auch stemmen kann.
Haushaltsrechnung im Vorfeld der Immobilienfinanzierung
Die Haushaltsrechnung ist für beide Vertragsparteien eine wichtige Grundlage für die Kreditentscheidung einer Immobilienfinanzierung. Daher sollte der künftige Darlehensnehmer zunächst einmal für sich im Vorfeld einer Baufinanzierung eine Haushaltsrechnung aufstellen, um zu sehen, wo er finanziell steht. Zu beachten ist dabei allerdings, dass sie immer nur eine Momentaufnahme darstellt. Dennoch ist sie eine Grundvoraussetzung, wenn man vorhat, eine Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Spätestens bei der Beantragung einer Immobilienfinanzierung kommt man um die Haushaltrechnung nicht herum, weil die Kreditinstitute sie zu diesem Zeitpunkt für den Interessenten erstellen. Denn natürlich ist die monatliche Einkommenssituation des künftigen Darlehensnehmers auch für den Darlehensgeber bei einer Baufinanzierung entscheidend. Erst nach der Erfassung und Gegenüberstellung aller Ausgaben und Einnahmen des Baufinanzierers in spe kann das Finanzierungsvolumen realistisch berechnet werden. Dieses gibt Auskunft darüber, welche Darlehenssumme sich der Darlehensnehmer tatsächlich leisten kann. Und es zeigt sich hier zugleich auch, ob die gewünschte Rate für die Immobilienfinanzierung nachhaltig finanzierbar ist.
Einnahmen in der Haushaltsrechnung für eine Immobilienfinanzierung
Bei ihrer Kalkulation setzen die Darlehensgeber auf der Einnahmen-Seite in der Haushaltsrechnung lediglich langfristige Einkünfte an, d.h. wenn sie aus aktueller Sicht dauerhaft zu erzielen sind. Daher berücksichtigen sie selbst Einkünfte aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit in der Regel auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereits länger als sechs Monate bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und die Probezeit überstanden ist. Befristete Einnahmen nehmen die Banken nur in Ausnahmefällen in die Haushaltsrechnung auf. Zu diesen gehören zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld oder auch das Gehalt bei einer befristeten angestellten Beschäftigung. Außen vor gelassen werden ebenfalls Überstundenzuschläge und Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder freiwillige Gratifikationen des Arbeitgebers, weil diese ja in der Zukunft wegfallen könnten. Beim Kindergeld hat man die Chance, dass es in die Haushaltsrechnung einfließen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass der Nachwuchs noch sehr jung ist, womit der Eingang des Kindergeldes längerfristig gewährleistet wäre.
Ausgaben in der Haushaltsrechnung für eine Baufinanzierung
Auf der Ausgaben-Seite landen in der Haushaltrechnung die zu erwartenden Nebenkosten für das Haus, Zahlungsverpflichtungen für bereits bestehende Darlehen und Kleinkredite oder Unterhaltsleistungen. Außerdem veranschlagt der Darlehensgeber hier auch die sogenannten „Lebenshaltungskosten“. Sie beinhalten die Ausgaben für Lebensmittel, für das Fahrzeug sowie für Kleidung und Telefon. Die angesetzte Höhe dieser Lebenshaltungskosten variiert von Bank zu Bank. In der Regel taxieren Kreditinstitute für die erste im Haushalt lebende Person den Betrag auf 450 bis 800 Euro monatlich. Für jede weitere Person kommen Lebenshaltungskosten zwischen 150 und 300 Euro dazu. Das bedeutet, dass beispielsweise die Lebenshaltungskosten einer dreiköpfigen Familie sich auf 750 bis 1.400 Euro im Monat belaufen. Bei einer fünfköpfigen Familie summieren sie sich auf rund 1.100 bis 2.000 Euro pro Monat.
Festsetzung der Monatsrate bei der Immobilienfinanzierung
Bei der abschließenden Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben muss der Saldo der Haushaltsrechnung auf alle Fälle positiv sein. Denn nur dann kann ein Kreditnehmer sowohl seinen Lebensunterhalt als auch die Monatsraten für die Immobilienfinanzierung tragen. Als Faustregel gilt beim Ansetzen der monatlichen Rückzahlungsrate: Ihre Höhe sollte maximal ein Drittel des monatlich verfügbaren Einkommens ausmachen. Höhere Raten sind nicht zu empfehlen. Wer sein Budget überstrapaziert, kann schnell bei unvorhersehbaren Ereignissen wie ein defektes Auto, etwaige erforderliche Renovierungsarbeiten an der Immobilie, eine längere Krankheit oder dergleichen in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Daher sollte man unbedingt einen finanziellen Puffer einkalkulieren, um ein Rücklagenpolsters für solch unvorhersehbare Ereignisse zu bilden.
Natürlich kann sich umgekehrt die Einnahmesituation in der Zukunft auch verbessern, weil man zum Beispiel eine Gehaltserhöhung oder eine Erbschaft erhalten hat. Dann hat man als Darlehensnehmer bei den meisten Baufinanzierungen die Möglichkeit zur Sondertilgung. Diese Option sollte bei der Ausgestaltung des Darlehensvertrags nicht fehlen. Am besten ist ein kostenfreies Sondertilgungsrecht so wie bei DTW | Immobilienfinanzierung üblich. Darüber hinaus können Sie bei vielen unserer Finanzierungspartner flexible Immobilienfinanzierungen abschließen, in denen zum Beispiel eine oder zwei Anpassungen der Monatsrate an veränderte Lebensumstände während der Vertragslaufzeit möglich sind.
Haushaltsrechner für die individuelle Kalkulation
Da jede Immobilienfinanzierung individuell ist, beraten Sie unsere Baufinanzierungsexperten gerne zu allen Punkten in einem persönlichen Gespräch. Vorab können Sie mit unserem Haushaltsrechner sehr rasch und einfach ermitteln, welche Mittel Ihnen ungefähr für Ihr Finanzierungsvorhaben zur Verfügung stehen. Nach der Kalkulation des Haushaltsrechners haben Sie einen guten Überblick über Ihre finanzielle Situation für eine langfristige Planung. Übrigens zeigt ihnen unser Haushaltsrechner neben Ihrer Kostenberechnung auch auf, wo sich eventuell noch finanzielle Reserven verstecken.
In einem zweiten Schritt können Sie dann Ihr Finanzierungsvolumen bzw. die mögliche Darlehenssumme der Baufinanzierung berechnen. Hierbei sind sowohl die gewünschte anfängliche Tilgungsrate als auch der Sollzinssatz frei wählbar. So können Sie verschiedene Optionen der Immobilienfinanzierung schon einmal durchrechnen.