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Niedrigzinsfalle bei der Baufinanzierung

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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
bis
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 28.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 13.06.2023

Auf diese Niedrigzinsfalle sollten Sie bei der Baufinanzierung achten!

„Immobilien lassen sich so günstig finanzieren wie noch nie“, leitet die Stiftung Warentest in Ausgabe 08/2013 ihren Artikel „Vorsicht Niedrigzinsfalle“ ein. Tatsächlich wird der Traum vom Eigenheim in der aktuellen Niedrigzinsphase auch für viele erschwinglich. Der niedrige Zins beim Baugeld birgt jedoch auch Gefahren, z. B. in Form der Aufnahme einer zu hohen Darlehenssumme. Stiftung Warentest zeigt in ihrem Artikel drei Fallen auf, in die ein Darlehensnehmer einer Baufinanzierung tappen kann.

Niedrigzinsfalle 1 bei der Baufinanzierung: Zu hohe Darlehenssumme

Trotz niedriger Zinsen für Baugeld sollten Darlehensnehmer einer Baufinanzierung darauf achten, dass sie die gewünschte Darlehenssumme dem eigenen finanziellen Spielraum anpassen. Entscheidet sich der Darlehensnehmer einer Immobilien­finan­zierung für die Aufnahme einer zu hohen Darlehenssumme, im Verhältnis zu seinen finanziellen Möglichkeiten, kann er sehr schnell in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Vor allem weil die Anschluss­finanzierung womöglich unbezahlbar werden könnte, je länger die Rückzahlung dauert, erklärt Stiftung Warentest in Ausgabe 08/2013.

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Niedrigzinsfalle 2 bei der Baufinanzierung: Zu lange Dauer bis zur Rückzahlung

Niedrige Zinsen für Baugeld verleiten Darlehensnehmer einer Baufinanzierung dazu die monatliche Rückzahlungsrate geringer zu wählen, als bei höheren Zinsen. „Je niedriger die Zinsen sind, desto länger dauert es, bis ein Immobilienkredit abbezahlt ist“, kommentiert die Stiftung Warentest in Ausgabe 08/2013. Der Hintergrund für diese Tatsache liegt darin, dass sich bei einem Annuitäten­darlehen die Annuität, also die feste monatliche Rate, aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Mit jeder monatlichen Rate die der Darlehensnehmer der Baufinanzierung zurückzahlt, verringert sich, aufgrund der in der Annuität enthaltenen Tilgungsrate, seine Restschuld. Da der Darlehensgeber der Immobilien­finan­zierung nur Zinsen auf die Restschuld erhält, verringert sich jeden Monat der Zinsanteil der Annuität. Der Darlehensnehmer spart somit Monat für Monat immer mehr an Zinsen. „Je höher die Zinsen sind, desto höher fällt diese Ersparnis aus. Der Tilgungsanteil steigt entsprechend schneller“, erklärt die Stiftung Warentest in der Ausgabe 08/2013. Daher hat der Baugeldnehmer sein Baudarlehen bei höheren Zinsen schneller zurückgezahlt, als bei niedrigen Zinsen. In Niedrigzinsphasen sollte somit immer eine höhere anfängliche Tilgung gewählt werden.

Niedrigzinsfalle 3 bei der Baufinanzierung: Zu hohe Folgerate bei der Anschluss­finanzierung

In der Regel sind die Zinsen für Baugeld einige Jahre lang festgeschrieben. Bis zum Ende der sogenannten Sollzinsbindung hat der Darlehensnehmer der Baufinanzierung sein Baudarlehen meist aber nur teilweise zurückgezahlt. Im Laufe der Zeit kann es nun sein, dass die Zinsen für Immobilien­finan­zierungen steigen und er somit höhere Zinsen für die Anschluss­finanzierung zahlen müsste. Wurde der finanzielle Spielraum schon von Beginn an knapp bemessen, so sind steigende Zinsen für Baugeld möglicherweise nicht mehr tragbar für den Darlehensnehmer. Denn werden die Raten einer zu waghalsigen Finanzierung untragbar, kann es zu Notverkäufen kommen, erklärt die Stiftung Wartentest in der Ausgabe 08/2013. Daher sollten Baugeldnehmer vor Aufnahme eines Baudarlehens die eigenen finanzielle Verhältnisse berechnen und die Darlehenssumme der Baufinanzierung dementsprechend anpassen.

Sie haben noch weitere Fragen zu Ihrer Immobilien­finan­zierung? Die Baufinanzierungsberater von DTW | Immobilien­finan­zierung erstellen Ihnen gerne einen persönlichen Vorschlag. Füllen Sie hierfür einfach das Formular zur kostenlosen & unverbindlichen Online-Voranfrage aus. Selbstverständlich können Sie Ihre Anfrage auch telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 11 55 600 stellen.

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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