Bausparkassen nutzen Gesetzeslücke, um Kosten zu verschleiern
Zahlreiche Bausparkassen werben mit besonders niedrigen Baugeldzinsen, Zinssicherheit und einer flexiblen Rückzahlung für die Immobilienfinanzierung mit einem Kombikredit aus einer Baufinanzierung und einem Bausparvertrag. „Doch Vorsicht“, warnt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 02/2014 über Immobilienfinanzierungen. „Eine Gesetzeslücke erlaubt es den Bausparkassen, für Kombikredite mit irreführenden Effektivzinsen zu werben. Darin fehlen verdeckte Kreditkosten von vielen tausend Euro“, schreibt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe Finanztest.
Was ist ein Kombikredit?
Kombikredite unterscheiden sich von gewöhnlichen Immobilienfinanzierungen vor allem durch die Art der Tilgung des Baudarlehens. Bei einem Kombikredit zahlt der Bausparer für das Immobiliendarlehen zunächst nur die Bauzinsen. Parallel überweist er jeden Monat einen Betrag in einen Bausparvertrag, ohne seine Schuld der Immobilienfinanzierung zu tilgen! Erst bei Zuteilung des Bausparvertrages löst der Bausparer die Immobilienfinanzierung – das sogenannte Vorausdarlehen – ab. Danach zahlt der Bausparer die Raten für Zins und Tilgung des Bauspardarlehens ab.
Irreführende Zinsangaben beim Kombikredit
In der Regel geben Bausparkassen bei einem Kombikredit zwei unterschiedliche Effektivzinsen bei der Immobilienfinanzierung an. Den ersten für das Vorausdarlehen und einen zweiten für das anschließende Bauspardarlehen. Doch in diesen Zinsangaben für die Immobilienfinanzierung ist der Sparbeitrag für den Bausparvertrag nicht berücksichtigt. „Tatsächlich liegt der Effektivzins der Kombikredite fast immer deutlich über dem Effektivzins der einzelnen Kreditbausteine“, erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 02/2014. „Denn obwohl die Bausparbeiträge fester Bestandteil der Finanzierung sind, rechnen die Anbieter keinen Cent davon in die Effektivzinsen ein“, so die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe Finanztest über Kombikredite.
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Fehlende Zinssicherheit beim Kombikredit
Oft kommt es vor, dass die Sollzinsbindung des Vorausdarlehens lange vor der Zuteilung des Bausparvertrages endet. Dadurch hat der Bausparer ein erhebliches Zinsänderungsrisiko bei seiner Immobilienfinanzierung. Denn wenn der Bausparvertrag nicht zugeteilt wird, muss das Vorausdarlehen bei steigenden Marktzinsen für Baugeld mit einem höheren Zinssatz verlängert werden. „Achten Sie darauf, dass der Zinssatz für das Vorausdarlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrages festgeschrieben ist“, rät die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 02/2014 über Immobilienfinanzierungen.
Keine echte Sondertilgung beim Kombikredit
Auch die flexiblen Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Baufinanzierung mit einem Kombikredit sollte man genauer prüfen. Bei Kombikrediten gibt es bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens oftmals gar kein Recht auf Sondertilgung der Immobilienfinanzierung. Bausparer können in der Regel nur Sonderzahlungen in den gering verzinsten Bausparvertrag leisten. Eine echte Sondertilgung der Immobilienfinanzierung, welche die Schuld sofort verringert und zu einer echten Einsparung der Kreditzinsen führt, ist nicht gegeben.
Die Stiftung Warentest rät in ihrer Zeitschrift Finanztest 02/2014: „Lassen Sie sich stets schriftlich den Gesamteffektivzins nennen, in den auch die Sparbeiträge und Gebühren für den Bausparvertrag einfließen. Nur damit können Sie Kombikredite untereinander und mit Bankangeboten vergleichen.“
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