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Vorsicht bei Kombikredit mit Bausparvertrag

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Berechneter Zins

2,97
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Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 28.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 14.06.2023

Bausparkassen nutzen Gesetzeslücke, um Kosten zu verschleiern

Zahlreiche Bausparkassen werben mit besonders niedrigen Baugeldzinsen, Zinssicherheit und einer flexiblen Rückzahlung für die Immobilien­finan­zierung mit einem Kombikredit aus einer Baufinanzierung und einem Bausparvertrag. „Doch Vorsicht“, warnt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 02/2014 über Immobilien­finan­zierungen. „Eine Gesetzeslücke erlaubt es den Bausparkassen, für Kombikredite mit irreführenden Effektivzinsen zu werben. Darin fehlen verdeckte Kreditkosten von vielen tausend Euro“, schreibt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe Finanztest.

Was ist ein Kombikredit?

Kombikredite unterscheiden sich von gewöhnlichen Immobilien­finan­zierungen vor allem durch die Art der Tilgung des Baudarlehens. Bei einem Kombikredit zahlt der Bausparer für das Immobiliendarlehen zunächst nur die Bauzinsen. Parallel überweist er jeden Monat einen Betrag in einen Bausparvertrag, ohne seine Schuld der Immobilien­finan­zierung zu tilgen! Erst bei Zuteilung des Bausparvertrages löst der Bausparer die Immobilien­finan­zierung – das sogenannte Vorausdarlehen – ab. Danach zahlt der Bausparer die Raten für Zins und Tilgung des Bauspardarlehens ab.

Irreführende Zinsangaben beim Kombikredit

Vorsicht Kombikredit BausparvertragIn der Regel geben Bausparkassen bei einem Kombikredit zwei unterschiedliche Effektivzinsen bei der Immobilien­finan­zierung an. Den ersten für das Vorausdarlehen und einen zweiten für das anschließende Bauspardarlehen. Doch in diesen Zinsangaben für die Immobilien­finan­zierung ist der Sparbeitrag für den Bausparvertrag nicht berücksichtigt. „Tatsächlich liegt der Effektivzins der Kombikredite fast immer deutlich über dem Effektivzins der einzelnen Kreditbausteine“, erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 02/2014. „Denn obwohl die Bausparbeiträge fester Bestandteil der Finanzierung sind, rechnen die Anbieter keinen Cent davon in die Effektivzinsen ein“, so die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe Finanztest über Kombikredite.

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Fehlende Zinssicherheit beim Kombikredit

Oft kommt es vor, dass die Sollzinsbindung des Vorausdarlehens lange vor der Zuteilung des Bausparvertrages endet. Dadurch hat der Bausparer ein erhebliches Zinsänderungs­risiko bei seiner Immobilien­finan­zierung. Denn wenn der Bausparvertrag nicht zugeteilt wird, muss das Vorausdarlehen bei steigenden Marktzinsen für Baugeld mit einem höheren Zinssatz verlängert werden. „Achten Sie darauf, dass der Zinssatz für das Vorausdarlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrages festgeschrieben ist“, rät die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 02/2014 über Immobilien­finan­zierungen.

Keine echte Sondertilgung beim Kombikredit

Auch die flexiblen Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Baufinanzierung mit einem Kombikredit sollte man genauer prüfen. Bei Kombikrediten gibt es bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens oftmals gar kein Recht auf Sondertilgung der Immobilien­finan­zierung. Bausparer können in der Regel nur Sonderzahlungen in den gering verzinsten Bausparvertrag leisten. Eine echte Sondertilgung der Immobilien­finan­zierung, welche die Schuld sofort verringert und zu einer echten Einsparung der Kreditzinsen führt, ist nicht gegeben.

Die Stiftung Warentest rät in ihrer Zeitschrift Finanztest 02/2014: „Lassen Sie sich stets schriftlich den Gesamteffektivzins nennen, in den auch die Sparbeiträge und Gebühren für den Bausparvertrag einfließen. Nur damit können Sie Kombikredite untereinander und mit Bankangeboten vergleichen.“

Die Baufinanzierungsberater der DTW | Immobilien­finan­zierung helfen Ihnen gerne bei dem Vergleich Ihrer Immobilien­finan­zierung. Die Baugeldrechner von DTW | Immobilien­finan­zierung unterstützen Sie bei der Planung und Optimierung Ihrer Baufinanzierung. Alle wichtigen Baufinanzierungsrechner, vom Tilgungsrechner, Budgetrechner, Haushaltsrechner, Grundbuchbuchrechner, Vergleichsrechner bis zum Vorfälligkeitsrechner, finden Sie bei DTW | Immobilien­finan­zierung.

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Nettodarlehensbetrag

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Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

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Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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