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Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 16.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 18.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke

Zweckbestimmungs­erklärung in Kürze:

  • Die Zweckbestimmungserklärung ist eine rechtsverbindliche und schriftliche Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber.
  • Sie dient dazu, den Verwendungszweck vom beantragten Baudarlehen zu definieren.
  • Kreditnehmer verpflichten sich in der Zweckbestimmungserklärung, den Kredit im Einklang mit dem angegebenen Zweck zu verwenden.
  • Die Zweckbestimmungserklärung ist das Verbindungsstück zwischen Baudarlehen und Grundschuld.
  • Es gibt einen Unterschied zwischen einer engen und einer weiten Zweckbestimmungs­erklärung.
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Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 23.08.2023

Was ist eine Zweckbestimmungs­erklärung?

Die Zweckbestimmungs­erklärung ist eine schriftliche Erklärung, die von Kreditnehmern bei der Beantragung eines Baukredits oder einer Baufinanzierung abgegeben wird. Sie dient dazu, den Verwendungszweck vom beantragten Baudarlehen klarzustellen und sicherzustellen, dass die Mittel gemäß diesem Verwendungszweck eingesetzt werden.

In der Regel fordern Banken oder Darlehensgeber vom Kreditnehmer eine Zweckbestimmungs­erklärung, insbesondere wenn der Baukredit einen spezifischen Verwendungszweck haben soll, wie beispielsweise den Kauf oder Bau einer Immobilie. Die Erklärung soll sicherstellen, dass der Kreditnehmer die erhaltenen Mittel tatsächlich für den angegebenen Zweck einsetzt.

Darlehensgeber wie Banken oder Versicherer fordern die Zweckbestimmungs­erklärung zusätzlich zur Grundschuld für eine Immobilien­finan­zierung ein.

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Warum wird bei der Grundschuld eine Zweckbestimmungs­erklärung eingesetzt?

Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt. Deshalb halten Darlehensgeber und Darlehensnehmer in einer Zweckerklärung fest, welche Schulden durch die Grundschuld abgesichert sein sollen.

Die Zweckbestimmungs­erklärung ist das Verbindungsstück zwischen Baudarlehen und Pfandrecht.

Grundsätzlich wird die Zweckbestimmungs­erklärung bei der Bank unterzeichnet. Das Dokument ist komplex. Daher sollte vorab ein Notar hinzugezogen werden.

Die Zweckbestimmungs­erklärung ist ein rechtliches Dokument und sollte sorgfältig gelesen, verstanden und unterzeichnet werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der angegebene Zweck des Kredits korrekt und wahrheitsgemäß angegeben wird, da falsche Angaben rechtliche Konsequenzen haben können.

Sie kann Teil des Vertrags für das Baudarlehen sein, zum Beispiel in Form eines Passus. Viele Finanzinstitute verwenden jedoch eine gesonderte Erklärung.

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Unterschied enge und weite Zweckbestimmungs­erklärung

In einer weiten Fassung der Zweckerklärung sind sämtliche Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer eingeschlossen.

Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nicht nur aktuelle, sondern auch künftige Forderungen eingeschlossen sind.

Weiterhin besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Konkretisierung der Zweckerklärung vorzunehmen.

In der engen Zweckerklärung beschränkt sich die Sicherung auf einzelne Ansprüche.

Die aufgenommene Grundschuld haftet dann ausschließlich für den ausgewählten Kredit. Sobald dieser Kredit getilgt ist, kann die Grundschuld für keine weiteren Darlehen genutzt werden. Der Darlehensnehmer kann nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits die Löschung der Grundschuld verlangen.

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Expertentipp

Vereinbarungen bezüglich des Verwendungszwecks

Die Zweckbestimmungserklärung kann auch Bedingungen oder Vereinbarungen bezüglich des Verwendungszwecks und der Verwendung der Mittel enthalten. Kreditnehmer verpflichten sich durch die Unterzeichnung, den Kredit im Einklang mit dem angegebenen Zweck zu verwenden.

Unsere Baufinanzierungsspezialisten helfen Ihnen gerne weiter:

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