Zweckbestimmungserklärung
Die Zweckbestimmungserklärung in der Baufinanzierung
Die Zweckbestimmungserklärung ist eine schriftliche und rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber. Darlehensgeber wie Banken oder Versicherer fordern die Zweckbestimmungserklärung zusätzlich zur Grundschuld für eine Immobilienfinanzierung ein.
Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt. Deshalb halten Darlehensgeber und Darlehensnehmer in einer Zweckerklärung fest, welche Schulden durch die Grundschuld abgesichert sein sollen. Sie ist also das Verbindungsstück zwischen Baudarlehen und Pfandrecht.
Die Zweckbestimmungserklärung wird bei der Bank unterzeichnet. Wer sich angesichts der Komplexität des Dokuments überfordert fühlt, sollte vorab einen Notar hinzuziehen. Sie kann Teil des Vertrags für das Baudarlehen sein, zum Beispiel in Form eines Passus. Viele Finanzinstitute verwenden jedoch eine gesonderte Erklärung.
Unterschied enge und weite Zweckbestimmungserklärung
In einer weiten Fassung der Zweckerklärung sind sämtliche Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer eingeschlossen. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nicht nur aktuelle sondern auch künftige Forderungen eingeschlossen sind. Weiterhin besteht darüber hinaus die Möglichkeit eine Konkretisierung der Zweckerklärung vorzunehmen. In der engen Zweckerklärung beschränkt sich die Sicherung auf einzelne Ansprüche. Die aufgenommene Grundschuld haftet dann ausschließlich für den ausgewählten Kredit. Sobald dieser Kredit getilgt ist, kann die Grundschuld für keine weiteren Darlehen genutzt werden. Der Darlehensnehmer kann nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits die Löschung der Grundschuld verlangen.
Tipp: Bestellen Sie Ihren Grundbuchauszug schnell und einfach online.