Was ist eine Zweckbestimmungserklärung?
Die Zweckbestimmungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, die von Kreditnehmern bei der Beantragung eines Baukredits oder einer Baufinanzierung abgegeben wird. Sie dient dazu, den Verwendungszweck vom beantragten Baudarlehen klarzustellen und sicherzustellen, dass die Mittel gemäß diesem Verwendungszweck eingesetzt werden.
In der Regel fordern Banken oder Darlehensgeber vom Kreditnehmer eine Zweckbestimmungserklärung, insbesondere wenn der Baukredit einen spezifischen Verwendungszweck haben soll, wie beispielsweise den Kauf oder Bau einer Immobilie. Die Erklärung soll sicherstellen, dass der Kreditnehmer die erhaltenen Mittel tatsächlich für den angegebenen Zweck einsetzt.
Darlehensgeber wie Banken oder Versicherer fordern die Zweckbestimmungserklärung zusätzlich zur Grundschuld für eine Immobilienfinanzierung ein.
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Warum wird bei der Grundschuld eine Zweckbestimmungserklärung eingesetzt?
Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt. Deshalb halten Darlehensgeber und Darlehensnehmer in einer Zweckerklärung fest, welche Schulden durch die Grundschuld abgesichert sein sollen.
Die Zweckbestimmungserklärung ist das Verbindungsstück zwischen Baudarlehen und Pfandrecht.
Grundsätzlich wird die Zweckbestimmungserklärung bei der Bank unterzeichnet. Das Dokument ist komplex. Daher sollte vorab ein Notar hinzugezogen werden.
Die Zweckbestimmungserklärung ist ein rechtliches Dokument und sollte sorgfältig gelesen, verstanden und unterzeichnet werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der angegebene Zweck des Kredits korrekt und wahrheitsgemäß angegeben wird, da falsche Angaben rechtliche Konsequenzen haben können.
Sie kann Teil des Vertrags für das Baudarlehen sein, zum Beispiel in Form eines Passus. Viele Finanzinstitute verwenden jedoch eine gesonderte Erklärung.
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Unterschied enge und weite Zweckbestimmungserklärung
In einer weiten Fassung der Zweckerklärung sind sämtliche Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer eingeschlossen.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nicht nur aktuelle, sondern auch künftige Forderungen eingeschlossen sind.
Weiterhin besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Konkretisierung der Zweckerklärung vorzunehmen.
In der engen Zweckerklärung beschränkt sich die Sicherung auf einzelne Ansprüche.
Die aufgenommene Grundschuld haftet dann ausschließlich für den ausgewählten Kredit. Sobald dieser Kredit getilgt ist, kann die Grundschuld für keine weiteren Darlehen genutzt werden. Der Darlehensnehmer kann nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits die Löschung der Grundschuld verlangen.
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