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Zinsänderungs­risiko

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Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 28.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 28.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke

Zinsänderungs­risiko in Kürze:

  • Zinsänderungsrisiko in der Baufinanzierung beschreibt das Risiko einer Zinsveränderung innerhalb oder nach der Sollzinsbindung eines Immobilienkredits.
  • Wenn die Bauzinsnen nach Ablauf der Sollzinsbindung gestiegen sind, hat das Auswirkungen auf die Anschlussfinanzierung.
  • Eine eventuell vorhandene Restschuld muss dann mit dem höheren Sollzins und damit auch einer höheren monatlichen Rate vereinbart werden.
  • Zahlreiche Experten empfehlen deshalb in Niedrigzinsphasen eine längere Sollzinsbindung bei der Baufinanzierung zu vereinbaren.
  • Durch längere Solllzinsbindungen oder auch Volltilgerdarlehen schützen Sie sich vor dem Zinsänderungsrisiko in der Baufinanzierung.
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Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 07.10.2022

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist das Zinsänderungs­risiko?

Im Finanzwesen beschreibt das Zinsänderungs­risiko sowohl für Kreditinstitute als auch Kunden ganz allgemein die Gefahr, dass der Zinssatz eines Finanzproduktes von den sich verändernden Zinsen am Markt abweicht.

Auch bei der Immobilien­finan­zierung spielt das Zinsänderungs­risiko für den Darlehensnehmer in mehrfacher Hinsicht eine Rolle. Denn dass sich über die gewählte Sollzinsbindung der Baufinanzierung die Bauzinsen am Markt gegenüber dem im Darlehensvertrag der Immobilien­finan­zierung festgelegten Zinssatz verändern, ist höchstwahrscheinlich.

Zinsänderungs­risiko mindern durch die Wahl einer langen Sollzinsbindung

Insbesondere Darlehensnehmer, die bei ihrer Baufinanzierung eine kurze Sollzinsbindung wählen, sollten das damit verbundene Zinsänderungs­risiko beachten.

Wenn nämlich bis zum Ablauf der Zinsbindung die Bauzinssätze am Markt deutlich angestiegen sind, verteuert sich die Anschluss­finanzierung. Denn  für die verbleibende Restschuld muss dann die Anschluss­finanzierung mit den entsprechend höheren Bauzinsen abgeschlossen werden.

Da mag man sich im Nachhinein ärgern, dass man bei seinem ersten Baudarlehen nicht eine lange Sollzinsbindung gewählt hatte. Eine lange Sollzinsbindung mindert generell das Zinsänderungs­risiko und verschafft dem Darlehensnehmer einer Immobilien­finan­zierung eine hohe Planungssicherheit. Denn die Konditionen für das Baudarlehen sind in diesem Fall über die gesamte Vertragslaufzeit konstant, ganz unabhängig davon, welche Kapriolen die Zinsentwicklung bei der Baufinanzierung am Markt schlägt. Selbstverständlich profitiert man von den Vorteilen einer langen Sollzinsbindung insbesondere, wenn man seinen Darlehensvertrag in einer Niedrigzinsphase abschließen kann.

Mit Voraussicht dem Zinsänderungs­risiko entgegenwirken

Nun kann es natürlich auch vorkommen, dass man seine Immobilien­finan­zierung mit einer langen Bindung an einen festen Zinssatz abgeschlossen hat und in den Folgejahren die Bauzinsen allgemein gesunken sind.

Als Darlehensnehmer hat man auch hier einige Möglichkeiten von der veränderten Marktlage bei Immobilien­finan­zierung zu profitieren. So hat jeder Darlehensnehmer bei der Baufinanzierung zehn Jahre nach der Vollauszahlung der Darlehenssumme ein Sonder­kündi­gungs­recht. Mit ihm kann er laut § 489 BGB sein Baudarlehen ganz oder teilweise kündigen, ohne ein Vorfälligkeits­entschädigung zahlen zu müssen. Auf diese Weise kann man auch bei einer langen Vertragslaufzeit sehr gut auf inzwischen gesunkene Marktzinsen für Immobilien­finan­zierungen reagieren.

Günstige Bauzinsen sichern für die Anschluss­finanzierung

Zudem gibt es mit dem Forward-Darlehen eine weitere gute Möglichkeit, zu einem günstigen Zeitpunkt seine Anschluss­finanzierung zu regeln. Denn mit einem Forward-Darlehen kann man bis zu 66 Monate im Voraus ein Darlehen abschließen.

Dabei sichert man sich den aktuellen Zinssatz für die Zukunft. Wenn die Bauzinsen gerade auf einem Tiefstand sind, bietet so das Forward-Darlehen ein hohes Einsparpotential gegenüber einem Baudarlehen, das in der Zukunft zu womöglich sehr viel höheren Zinssätzen abgeschlossen wird. Gerade in einer Niedrigzinsphase kann man also das Zinsänderungs­risiko bei der Immobilien­finan­zierung sehr gut mit einem Forward-Darlehen reduzieren. Diese Option ist auch mit der Inanspruchnahme des Sonder­kündi­gungs­rechts kombinierbar.

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