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Teilbau­genehmigung

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Berechneter Zins

2,97
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Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
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Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 26.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Teilbau­genehmigung in Kürze:

  • Eine Teilbau­genehmigung berechtigt dazu einzelne Teile eines Bauvorhabens umzusetzen.
  • Der Bauherr muss hierfür einen zusätzlichen Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen.
  • Sie bringt eine deutliche Zeitersparnis, ist aber auch mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren verbunden.
  • Der Bauherr kann vorab mit den genehmigten Teile beginnen, jedoch darf das Bauamt später nachträgliche Bauanforderungen stellen.
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 12.05.2022

Was ist eine Teilbau­genehmigung?

Eine Teilbau­genehmigung berechtigt dazu, einzelne Teile eines Bauvorhabens umzusetzen.

Diese Möglichkeit besteht, um ein Neubauprojekt zu beschleunigen. Neben dem Bauantrag für das gesamte Vorhaben, muss der Bauherr hierfür einen zusätzlichen Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen.

Das Bauamt kann dann vor Erteilung der Baugenehmigung für das komplette Bauprojekt vorab schon einen oder mehrere Bauabschnitte genehmigen.

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Vor- und Nachteile von Teilbau­genehmigungen

Da eine Genehmigung für das gesamte Neubauvorhaben einige Wochen bis Monate dauert, kann eine Teilbau­genehmigung durchaus eine deutliche Zeitersparnis bringen.

Allerdings hat die Teilbau­genehmigung auch einige Tücken und ist mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren verbunden.

Beim Bau eines Eigenheims ist es in den allermeisten Fällen empfehlenswert, mit den Bauarbeiten erst nach der Erteilung der endgültigen Baugenehmigung für alle Bauabschnitte zu beginnen.

Außerdem sind die Chancen eine Teilbau­genehmigung zu erhalten eher gering, denn üblicherweise wird sie nur in sehr dringenden Fällen erteilt.

Wer dennoch vorhat, Teile vorab genehmigen zu lassen, sollte sich umfassend über die Details und Konsequenzen einer Teilbau­genehmigung bei der für ihn zuständigen Baubehörde erkundigen.

Denn einzelne

  • Bestimmungen,
  • Auflagen und
  • Rechtsfolgen

sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Prinzipiell ist der Verwaltungsvorgang zweigeteilt. Der Verwaltungsakt besteht aus einem feststellenden und einem verfügenden Teil.

So stellt die Baubehörde die grundsätzliche Konformität mit dem Baurecht für das ganze Bauvorhaben fest, verfügt aber nur teilweise die Aufhebung des präventiven Bauverbots.

Der Bauherr kann somit zwar mit den Bauarbeiten für die vorab genehmigten Teile beginnen, allerdings darf das Bauamt später noch nachträgliche Bauanforderungen an die bereits genehmigten Teile stellen.

In einigen Bundesländern hat das Bauamt sogar das Recht, eine Teilbau­genehmigung wieder aufzuheben. In beiden Fällen können dem Bauherrn dadurch zusätzliche Baukosten entstehen. Und auch die erhoffte Zeitersparnis ist dann oftmals verloren.

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Teilbau­genehmigung und Immobilien­finan­zierung

Eine Immobilien­finan­zierung für einen Neubau erfolgt immer in Teilauszahlungen, wenn ein bestimmter Baufortschritt erreicht ist.

Bei zeitlich erheblichen Bauverzögerungen können Bereitstellungs­zinsen für den Darlehensnehmer anfallen.

Daher mag es für den Darlehensnehmer verlockend sein, mit einer Teilbau­genehmigung für einen zügigeren Ablauf der Bauarbeiten zu sorgen.

Es gilt, sehr genau das Potential einer Kosten- und Zeitersparnis sowie die Risikoabwägung eventuell zusätzlich anfallender Kosten unter die Lupe zu nehmen.

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Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

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Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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