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Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 25.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Teilauszahlungs­zuschlag in Kürze:

  • Einen Teilauszahlungszuschlag kann der Kreditgeber verlangen, wenn das Darlehen nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilauszahlungen ausbezahlt wird.
  • Bei Neubauvorhaben wird das Baudarlehen oftmals je nach Baufortschritt in mehreren Teilen ausbezahlt.
  • Der Teilauszahlungszuschlag liegt je nach Aufwand zwischen 40 und 100 Euro.
  • Einige Kreditgeber verzichten auf einen Teilauszahlungszuschlag wenn die Auszahlungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfolgen.
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Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 13.09.2023

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist der Teilauszahlungs­zuschlag?

Einen Teilauszahlungs­zuschlag bei der Baufinanzierung verlangen einige Kreditinstitute, wenn das Baudarlehen nicht als Ganzes, sondern in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Er zählt damit zu den Nebenkosten einer Immobilien­finan­zierung, wie etwa auch die Bereitstellungs­zinsen.

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Wann erfolgen Teilauszahlungen einer Baufinanzierung nach Baufortschritt?

Die Teilauszahlung der Darlehenssumme bei der Baufinanzierung ist insbesondere bei Neubauvorhaben der Regelfall. Sie erfolgt immer nach Erreichen eines bestimmten Baufortschritts.

Gesetzliche Grundlage für den Auszahlungsplan der Baufinanzierung ist die Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV). In dieser verbindlichen Rechtsverordnung sind die einzelnen Etappen der Bauleistungen geregelt. Sie sind mit definierten Prozentsätzen verbunden, nach welchen sich die Höhe der Teilauszahlungen des Baudarlehens richtet.

Abgerufen werden kann die Darlehenssumme in maximal sieben Teilbeträgen. Für den damit verbundenen Mehraufwand bei der Bearbeitung erheben hierbei einige Darlehensgeber den Teilauszahlungs­zuschlag. Diese Sondergebühr fällt dann bei jedem ausgezahlten Teilbeitrag an.

Ist der Teilauszahlungs­zuschlag bei der Immobilien­finan­zierung verhandelbar?

Je nach Vertrag verlangen die Darlehensgeber einen pauschalen Teilauszahlungs­zuschlag oder in Form von zusätzlichen Zinsen auf die ausgezahlten Teilbeträge. Diese liegen zumeist zwischen einem und 1,5 Prozent. Diese zusätzlichen Kosten sind Bestandteil der Vertragsvereinbarungen bei der Baufinanzierung und damit grundsätzlich verhandelbar.

Daher sollte der künftige Darlehensnehmer stets versuchen, einen Darlehensvertrag auszuhandeln, bei dem das Kreditinstitut auf den Teilauszahlungs­zuschlag verzichtet oder zumindest dessen Höhe reduziert. In den Angeboten zur Baufinanzierung sind solche eventuell anfallenden Sonderkosten für die Teilauszahlung des Baudarlehens übrigens nicht in der gesetzlich geforderten Angabe des effektiven Jahreszinses enthalten.

Baufinanzierungsrechner

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Was ist der Unterschied zwischen Teilauszahlungs­zuschlag und Bereitstellungs­zinsen bei der Baufinanzierung?

Wenn der Teilauszahlungs­zuschlag vertraglich fixiert ist, muss ihn der der Darlehensnehmer bei jeder im Zahlungsplan geregelten Teilauszahlung bezahlen. Darüber hinaus können dem Darlehensnehmer aber noch zusätzliche Kosten entstehen, wenn sich das Abrufen eines Teilbetrags des Baudarlehens zeitlich verzögert.

Denn in diesem Fall können auch noch Bereitstellungs­zinsen anfallen. Solcherart Terminverzögerungen sind keine Seltenheit. Denn Bauarbeiten können beispielsweise aufgrund von schlechter Witterung ins Stocken geraten, so dass man den nächsten Baufortschritt deutlich später als geplant erreicht. Häufig räumt der Darlehensgeber für solche Unwägbarkeiten Fristen von zumeist sechs bis zwölf Monaten ohne Bereitstellungs­zinsen bei der Immobilien­finan­zierung ein. Werden diese allerdings überschritten, muss der Darlehnsnehmer mit relativ hohen Zusatzkosten rechnen. Denn die Bereitstellungs­zinsen liegen üblicherweise bei 0,25 Prozent des nicht ausgezahlten Darlehensbetrags pro Monat beziehungsweise bei drei Prozent pro Jahr.

Aber auch hier gilt wie schon beim Teilauszahlungs­zuschlag: Die Konditionen zu den Bereitstellungs­zinsen sind prinzipiell Teil der vertraglichen Vereinbarung bei der Immobilien­finan­zierung. Bei der Suche nach einer passenden und günstigen Baufinanzierung sollte sich der künftige Darlehensnehmer daher über diesen Verhandlungsspielraum bei der Ausgestaltung seiner individuellen Immobilien­finan­zierung bewusst sein und ihn entsprechend vorteilhaft für sich nutzen.

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