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Tilgungsdarlehen

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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
bis
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 28.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Tilgungsdarlehen in Kürze:

  • Regelmäßige Rate besteht aus einem Zins- und Tilgungsanteil.
  • Bei einem Tilgungsdarlehen wird über eine fixe Darlehenslaufzeit eine bestimmte Rate zur Tilgung festgelegt.
  • Die monatliche Rate sinkt, da der Zinsanteil immer geringer wird.
  • Meist kann keine Sondertilgung geleistet werden.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 11.05.2022

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen

Was ist ein Tilgungsdarlehen?

Bei einem Tilgungsdarlehen besteht ebenso wie beim Annuitäten­darlehen die regelmäßige Rate aus einem Zins- und Tilgungsanteil.

Bei einem Tilgungsdarlehen wird über eine fixe Darlehenslaufzeit einer Baufinanzierung vorab eine bestimmte Rate zur Tilgung festgelegt.

Diese bleibt während der kompletten Darlehenslaufzeit der Baufinanzierung konstant.

Der Bauzins wird separat auf die jeweils verbleibende Restschuld gerechnet. Da die Restschuld durch jede Tilgungsleistung geringer wird, verringert sich auch die Zinszahlung.

Im Gegensatz zu der konstanten Gesamtrate eines Annuitäten­darlehens, verringert sich beim Tilgungsdarlehen die monatliche Rate durch den kleiner werdenden Zinsanteil der Immobilien­finan­zierung.

Für den Darlehensnehmer bedeutet dies eine höhere anfängliche Rate. Diese wird dann mit der Zeit immer geringer.

Die Gesamtkosten sind für diese Darlehensart jedoch meistens geringer als z.B. beim klassischen Annuitäten­darlehen.

Zins- und Tilgungsanteile können hierbei auch separat fällig werden.

Beispielsweise können die Tilgungsraten der Baufinanzierung von Darlehensnehmern einer Immobilien­finan­zierung jährlich gezahlt werden. Die Zahlung der Bauzinsen könnte demnach auch vierteljährlich statt finden.

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Das Tilgungsdarlehen bei der Immobilien­finan­zierung

Das Tilgungsdarlehen, auch Abzahlungsdarlehen genannt, findet bei privaten Immobilien­finan­zierungen eher selten Anwendung.

Dies begründet sich zum Teil aus der meist fehlenden Möglichkeit zur  Sondertilgung bei der Baufinanzierung.

Durch die gleichbleibenden Tilgungsraten jedoch, kommt diese Darlehensart öfter im gewerblichen Bereich zum Zuge. Finanzielle Vorteile durch Abschreibungen können der Höhe der Tilgung entsprechen.

Das Tilgungsdarlehen eignet sich aber auch für

  • selbstständige,
  • freiberufliche oder
  • verbeamtete Darlehensnehmer,

deren Einkünfte für mehrere Jahre sicher sind. Aufgrund der anfänglich hohen Raten ist ein hohes Einkommen bei dieser Art der Baufinanzierung ratsam.

Baufinanzierungsrechner

Zins berechnen

Zinsbindung beim Tilgungsdarlehen

Ähnlich wie beim Annuitäten­darlehen, ist auch das Tilgungsdarlehen eine eher langfristige Form der Baufinanzierung.

Zinsbindungen von 5 bis 15 Jahren sind je nach Zinsentwicklung üblich. Je niedriger das Zinsniveau, umso länger wird in der Regel der Bauzins bei einer Immobilien­finan­zierung von den Darlehensnehmern festgesetzt.

Kündigung des Tilgungsdarlehens

Auch beim Tilgungsdarlehen haben Darlehensnehmer nach einer zehnjährigen Frist ein Sonder­kündi­gungs­recht nach § 489 BGB.

Bei einem Vertragsaustritt vor Ende der Sollzinsbindung dürfen Darlehensgeber keine Vorfälligkeits­entschädigung in Rechnung stellen.

Vor Ablauf dieser zehnjährigen Frist kann eine Baufinanzierung nur durch ein begründetes berechtigtes Interesse gekündigt werden, z.B. bei Verkauf der Immobilie. Dabei darf der Darlehensgeber eine Vorfälligkeits­entschädigung in Rechung stellen.

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