Was ist eine Löschungsbewilligung?
Eine Löschungsbewilligung kann man beantragen, wenn man das Baudarlehen für seine Immobilienfinanzierung vollständig zurückgezahlt hat.
Das Dokument wird von der kreditgebenden Bank ausgestellt und ist eine Zustimmung zur Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch, welches als Sicherheit für die Baufinanzierung diente.
Die Löschung der Grundschuld
Der Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch ist bei der Immobilienfinanzierung üblich. Mit ihr sichert der Darlehensgeber sein Finanzierungsrisiko ab. Nach der Tilgung des Kredits bleibt der Eintrag der Grundschuld im Grundbuch bestehen. Eine Löschung erfolgt nicht automatisch, sondern nur wenn sie der Darlehensnehmer über einen Notar beantragt.
Der Notar ist hierfür zwingend erforderlich, denn nur er kann die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch veranlassen. Dafür benötigt er von seinem Auftraggeber allein die Löschungsbewilligung, welche die Bank erteilt hat. Alle weitere Unterlagen stellt er zusammen und übermittelt sie an das Grundbuchamt. Dieses prüft dann alle vorgelegten Papiere und Urkunden. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen, womit das Grundpfandrecht de facto gelöscht ist.
Keine Gebühren für das Erteilen einer Löschungsbewilligung
Bei den meisten Darlehensgebern gibt es Vordrucke, mit denen man die Löschungsbewilligung bei selbigen beantragen kann.
Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung darf der Darlehensgeber übrigens keine Gebühren oder Entgelte verlangen, da es dazu rechtlich verpflichtet ist.
Allerdings ist der Darlehensnehmer seinerseits mitnichten verpflichtet, nach der Tilgung seines Baudarlehens die Löschungsbewilligung zu nutzen und die Löschung der Grundschuld zu veranlassen.
Im Gegenteil, es kann für den Darlehensnehmer durchaus sinnvoll und lohnenswert sein, die Grundschuld im Grundbuch erst einmal stehen zu lassen.
Immobilienfinanzierung: kostenlos & unverbindlich anfragen
Auf die Löschung der Grundschuld verzichten?
Die Löschungsbewilligung für den Darlehensnehmer ist kostenlos. Für die eigentliche Löschung des Grundpfandrechtes fallen sowohl beim Notar als auch beim Grundbuchamt Gebühren in Höhe von bis zu 0,2 Prozent der Darlehenssumme an.
Verzichtet man auf die Löschung, spart man sich diese Kosten. Und man kann dadurch auch Kosten in der Zukunft sparen.
Denn wenn man als Eigentümer später eine weitere Finanzierung zum Beispiel für eine Modernisierung benötigt, kann man hierfür eine eingetragene Grundschuld erneut nutzen. Die Gebühren für den Neuantrag einer Grundschuld für die neue Immobilienfinanzierung entfallen.
Löschungsbewilligung beim Immobilienverkauf
Wer also nicht plant, sein Grundstück oder seine Immobilie zu verkaufen, kann auf die Verwendung der Löschungsbewilligung unmittelbar nach Tilgung des Baudarlehens aus den genannten Gründen verzichten.
Denn die Beantragung zur Löschung der Grundschuld ist auch noch zu jedem anderen, späteren Zeitpunkt möglich. Insbesondere beim Vorhaben, ein Grundstück oder eine Immobilie zu verkaufen, kann sich dieser Schritt dann auch rechnen.
Denn mit einem unbelasteten Objekt lassen sich nicht selten deutlich höhere Verkaufspreise erzielen, welche die Kosten für die Löschung des Grundpfandrechts amortisieren.