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Löschungs­bewilligung

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Löschungs­bewilligung in Kürze:

  • Kann man beantragen, wenn das Baudarlehen vollständig zurückgezahlt ist.
  • Die Löschungsbewilligung wird von der darlehensgebenden Bank erteilt.
  • Der Darlehensgeber darf für die Ausstellung der Löschungs­bewilligung keine Gebühren oder Entgelte verlangen.
  • Die Löschung des Grundpfandrechts ist jedoch gebührenpflichtig.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 13.06.2023

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

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Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist eine Löschungs­bewilligung?

Eine Löschungs­bewilligung kann man beantragen, wenn man das Baudarlehen für seine Immobilien­finan­zierung vollständig zurückgezahlt hat.

Das Dokument wird von der kreditgebenden Bank ausgestellt und ist eine Zustimmung zur Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch, welches als Sicherheit für die Baufinanzierung diente.

Die Löschung der Grundschuld

Der Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch ist bei der Immobilien­finan­zierung üblich. Mit ihr sichert der Darlehensgeber sein Finanzierungsrisiko ab. Nach der Tilgung des Kredits bleibt der Eintrag der Grundschuld im Grundbuch bestehen. Eine Löschung erfolgt nicht automatisch, sondern nur wenn sie der Darlehensnehmer über einen Notar beantragt.

Der Notar ist hierfür zwingend erforderlich, denn nur er kann die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch veranlassen. Dafür benötigt er von seinem Auftraggeber allein die Löschungs­bewilligung, welche die Bank erteilt hat. Alle weitere Unterlagen stellt er zusammen und übermittelt sie an das Grundbuchamt. Dieses prüft dann alle vorgelegten Papiere und Urkunden. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen, womit das Grundpfandrecht de facto gelöscht ist.

Keine Gebühren für das Erteilen einer Löschungs­bewilligung

Bei den meisten Darlehensgebern gibt es Vordrucke, mit denen man die Löschungs­bewilligung bei selbigen beantragen kann.

Für die Ausstellung der Löschungs­bewilligung darf der Darlehensgeber übrigens keine Gebühren oder Entgelte verlangen, da es dazu rechtlich verpflichtet ist.

Allerdings ist der Darlehensnehmer seinerseits mitnichten verpflichtet, nach der Tilgung seines Baudarlehens die Löschungs­bewilligung zu nutzen und die Löschung der Grundschuld zu veranlassen.

Im Gegenteil, es kann für den Darlehensnehmer durchaus sinnvoll und lohnenswert sein, die Grundschuld im Grundbuch erst einmal stehen zu lassen.

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Auf die Löschung der Grundschuld verzichten?

Die Löschungs­bewilligung für den Darlehensnehmer ist kostenlos. Für die eigentliche Löschung des Grundpfandrechtes fallen sowohl beim Notar als auch beim Grundbuchamt Gebühren in Höhe von bis zu 0,2 Prozent der Darlehenssumme an.

Verzichtet man auf die Löschung, spart man sich diese Kosten. Und man kann dadurch auch Kosten in der Zukunft sparen.

Denn wenn man als Eigentümer später eine weitere Finanzierung zum Beispiel für eine Modernisierung benötigt, kann man hierfür eine eingetragene Grundschuld erneut nutzen. Die Gebühren für den Neuantrag einer Grundschuld für die neue Immobilien­finan­zierung entfallen.

Löschungs­bewilligung beim Immobilienverkauf

Wer also nicht plant, sein Grundstück oder seine Immobilie zu verkaufen, kann auf die Verwendung der Löschungs­bewilligung unmittelbar nach Tilgung des Baudarlehens aus den genannten Gründen verzichten.

Denn die Beantragung zur Löschung der Grundschuld ist auch noch zu jedem anderen, späteren Zeitpunkt möglich. Insbesondere beim Vorhaben, ein Grundstück oder eine Immobilie zu verkaufen, kann sich dieser Schritt dann auch rechnen.

Denn mit einem unbelasteten Objekt lassen sich nicht selten deutlich höhere Verkaufspreise erzielen, welche die Kosten für die Löschung des Grundpfandrechts amortisieren.

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