Ihre Vorteile mit DTW:
Mit dem WohnRiester-Darlehen bei DTW | Immobilienfinanzierung können Sie Ihre staatlichen Zulagen und Steuervorteile der Riester-Rente für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie nutzen. Verwenden Sie Ihre Riester-Zulagen zur Förderung der Immobilienfinanzierung und werden Sie mit der Unterstützung des Staates schneller schuldenfrei. Eine Familie mit zwei Kindern kann mit einem WohnRiester-Darlehen bis zu 50.000 Euro sparen.
WohnRiester-Darlehen bei DTW | Immobilienfinanzierung:
Um die volle staatliche Förderung von 154 Euro pro Jahr zu erhalten, muss Ihr Riesterbeitrag mindestens 4 % von Ihrem sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen (max. 2.100 EUR inkl. Zulagen) betragen. Zusätzlich erhalten Sie eine Zulage von 185 Euro pro Kind (300 Euro für Kinder die nach 2008 geboren sind).
Anders als beim Bauspar-Darlehen mit Riesterförderung fließt die staatliche Förderung beim WohnRiester-Darlehen über DTW | Immobilienfinanzierung direkt in die Tilgung. Der Vorteil: Sie müssen nicht erst bis zur Zuteilung Ihres Bauspar-Darlehens warten und können sofort mit der Tilgung des Annuitätendarlehens beginnen..
Zur Verwendung der Riester-Zulagen nehmen Sie ein zertifiziertes WohnRiester-Darlehen über DTW | Immobilienfinanzierung auf. Die Riester-Zulagen werden direkt zur Tilgung Ihres Annuitätendarlehens verwendet. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Ihre Tilgungsleistung zu senken oder bei gleicher Tilgung schneller schuldenfrei zu werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit von attraktiven Steuervorteilen zu profitieren.
Vermerken Sie Ihren Wunsch nach einem WohnRiester-Darlehen mit staatlicher Förderung in der kostenlosen und unverbindlichen Online-Voranfrage von DTW | Immobilienfinanzierung. Vereinbaren Sie einfach einen telefonischen Beratungstermin mit dem WohnRiester-Beratungsteam von DTW unter der Rufnummer 0800 11 55 600, kostenlos & unverbindlich, Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
Der Tipp von DTW | Immobilienfinanzierung:
Ein WohnRiester-Darlehen lohnt sich durch die staatliche Förderung nicht nur für Familien, sondern auch für "Besserverdienende" mit hoher Steuerlast. Der Anspruch auf Förderung ist völlig einkommensunabhängig, d.h. er besteht, egal wie hoch das jährliche Einkommen ist. Neben den staatlichen Zulagen kann u.U. ein Steuervorteil entstehen, der als Steuererstattung ausgezahlt wird. Die WohnRiester-Darlehen Experten von DTW | Immobilienfinanzierung beraten Sie gerne.
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