Was ist eine Zweckbestimmungserklärung?
Die Zweckbestimmungserklärung ist eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld, die an ein konkretes Darlehen gebunden ist. Anders ausgedrückt, der Verwendungszweck vom beantragten Baudarlehen wird klargestellt und es wird sichergestellt, dass die Mittel gemäß diesem Verwendungszweck eingesetzt werden. Sie wird von Kreditnehmern bei der Beantragung eines Baukredits oder einer Baufinanzierung abgegeben.
In der Regel fordern Banken oder Darlehensgeber vom Kreditnehmer eine Zweckbestimmungserklärung, insbesondere wenn der Baukredit einen spezifischen Verwendungszweck haben soll, wie beispielsweise den Kauf oder Bau einer Immobilie. Die Erklärung soll sicherstellen, dass der Kreditnehmer die erhaltenen Mittel tatsächlich für den angegebenen Zweck einsetzt.
Darlehensgeber wie Banken oder Versicherer fordern die Zweckbestimmungserklärung zusätzlich zur Grundschuld für eine Immobilienfinanzierung ein.
Die hier dargestellten Zinsen für Hypothekendarlehen gelten bundesweit ab einer Darlehenssumme von 250.000,- €. Regional sind deutlich günstigere Zinsen für Baugeld möglich. Die Monatsrate versteht sich als unverbindliches Beispiel zum Vergleich der Zinssätze mit einer anfänglichen Tilgung von 1 %. Für die hier vorliegenden Angaben übernimmt die DTW GmbH keine Haftung. Stand: 02.04.2026.
Warum wird bei der Grundschuld eine Zweckbestimmungserklärung eingesetzt?
Darlehensgeber und Darlehensnehmer halten in einer Zweckerklärung fest, welche Schulden durch die Grundschuld abgesichert sein sollen.
Die Zweckbestimmungserklärung ist das Verbindungsstück zwischen Baudarlehen und Pfandrecht.
Grundsätzlich wird die Zweckbestimmungserklärung bei der Bank unterzeichnet. Das Dokument ist komplex. Daher sollte vorab ein Notar hinzugezogen werden.
Die Zweckbestimmungserklärung ist ein rechtliches Dokument und sollte sorgfältig gelesen, verstanden und unterzeichnet werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der angegebene Zweck des Kredits korrekt und wahrheitsgemäß angegeben wird, da falsche Angaben rechtliche Konsequenzen haben können.
Sie kann Teil des Vertrags für das Baudarlehen sein, zum Beispiel in Form eines Passus. Viele Finanzinstitute verwenden jedoch eine gesonderte Erklärung.
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Was ist der Unterschied zwischen einer engen und weiten Zweckbestimmungserklärung?
In einer weiten Fassung der Zweckerklärung sind sämtliche Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer eingeschlossen.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nicht nur aktuelle, sondern auch künftige Forderungen eingeschlossen sind.
Weiterhin besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Konkretisierung der Zweckerklärung vorzunehmen.
In der engen Zweckerklärung beschränkt sich die Sicherung auf einzelne Ansprüche.
Die aufgenommene Grundschuld haftet dann ausschließlich für den ausgewählten Kredit. Sobald dieser Kredit getilgt ist, kann die Grundschuld für keine weiteren Darlehen genutzt werden. Der Darlehensnehmer kann nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits die Löschung der Grundschuld verlangen.
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