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Arbeitnehmer­sparzulage

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Berechneter Zins

3,18
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 14.10.2025
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
3,14%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 14.10.2025. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Arbeitnehmer­sparzulage in Kürze:

  • Der Staat fördert mit der Arbeitnehmersparzulage die Vermögensbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Grundlage der Arbeitnehmersparzulage bildet das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer.
  • Das zu versteuernde jährliche Einkommen darf 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare nicht überschreiten.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 29.08.2025

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Arbeitnehmer­sparzulage?

Mit der Arbeitnehmer­sparzulage fördert der deutsche Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wenn ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) auszahlt und zugleich das jährliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmer­sparzulage.

Zulässige Anlageformen für die vermögenswirksamen Leistungen sind unter anderem Fondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung einer Baufinanzierung für eine selbstgenutzte Immobilie.

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Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmer­sparzulage?

Die rechtliche Grundlage der Arbeitnehmer­sparzulage bildet das „Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (kurz: Fünftes Vermögensbildungsgesetz bzw. 5. VermBG). In § 13 sind die Voraussetzungen aufgelistet, die einen Anspruch auf die staatliche Sparzulage begründen.

Dabei hängen die Einkommensgrenzen auch von der gewählten Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen ab. Wenn diese für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie etwa beim Bausparen eingesetzt werden, besteht der Anspruch auf die Arbeitnehmer­sparzulage bis zu einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro bei Singles und 80.000 Euro bei zusammenveranlagte Ehe- sowie Lebenspartnern.

Den Antrag muss man regelmäßig bei seinem zuständigen Finanzamt stellen. Üblicherweise erledigt man das zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Aber man kann die Festsetzung der Arbeitnehmer­sparzulage auch jederzeit gesondert beantragen.

Wie hoch ist die Sparzulage?

Bei der Höhe der Arbeitnehmer­sparzulage wird zwischen der gewählten Anlageform der VL unterschieden. Sie beträgt neun Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, wenn der Arbeitnehmer mit ihnen für wohnwirtschaftliche Zwecke spart. Allerdings gibt es eine Obergrenze der jährlich geförderten maximalen Sparleistung von 470 Euro.

Falls der Arbeitnehmer seine VL in andere zulässige Anlageformen wie VL-Fondssparpläne und dergleichen investiert hat, bekommt er 20 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen auf bis zu maximal 400 Euro Sparleistung pro Jahr.

Möglich ist auch, für beide Anlageformen zugleich die Arbeitnehmer­sparzulage zu beantragen. Das bedeutet, dass man nebeneinander und gleichzeitig die zwanzigprozentige sowie die neunprozentige Geldzulage vom Staat erhalten kann, also zusammen bis zu jährlich 870 Euro jährlich.

Kombination mit weiteren staatlichen Förderungen

Des Weiteren ist die Arbeitnehmer­sparzulage mit anderen Förderangeboten des Staats kombinierbar. So können zum Beispiel Bausparer, die Eigenkapital für eine Wohnimmobilie aufbauen möchten, beim Abschließen eines Bausparvertrags neben der Arbeitnehmer­sparzulage zugleich auch noch zusätzlich von der Wohnungsbau­prämie profitieren.

5 Jahre
10 Jahre
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20 Jahre
30 Jahre
Beleihungswert
Eff. Jahreszins
Monatsrate
 
 
 
 
 
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Die hier dargestellten Zinsen für Hypothekendarlehen gelten bundesweit ab einer Darlehenssumme von 250.000,- €. Regional sind deutlich günstigere Zinsen für Baugeld möglich. Die Monatsrate versteht sich als unverbindliches Beispiel zum Vergleich der Zinssätze mit einer anfänglichen Tilgung von 1 %. Für die hier vorliegenden Angaben übernimmt die DTW GmbH keine Haftung. Stand: 14.10.2025.

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Repräsentatives Beispiel zum Top-Zins

Kaufpreis der Immobilie: 600.000 €, Beleihungswert der Immobilie: 540.000 €, Nettodarlehensbetrag: 300.000 €, Sollzinsbindung: 10 Jahre, Sollzinssatz (fester Zinssatz): 3,14 %, Anfängliche Tilgung: 1,00 %, Monatliche Rate: 1.036 €, Effektiver Jahreszins: 3,18 %, Restschuld nach Sollzinsbindung: 264.810 €, Vertragslaufzeit: 45 Jahre, 4 Monate, Anzahl der Raten: 544 Monatsraten, Zu zahlender Gesamtbetrag: 562.680 €

Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu 55.56 % des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 14.10.2025. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermitter: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

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