Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der deutsche Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wenn ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) auszahlt und zugleich das jährliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
Zulässige Anlageformen für die vermögenswirksamen Leistungen sind unter anderem Fondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung einer Baufinanzierung für eine selbstgenutzte Immobilie.
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Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Die rechtliche Grundlage der Arbeitnehmersparzulage bildet das „Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (kurz: Fünftes Vermögensbildungsgesetz bzw. 5. VermBG). In § 13 sind die Voraussetzungen aufgelistet, die einen Anspruch auf die staatliche Sparzulage begründen.
Dabei hängen die Einkommensgrenzen auch von der gewählten Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen ab. Wenn diese für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie etwa beim Bausparen eingesetzt werden, besteht der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bis zu einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro bei Singles und 80.000 Euro bei zusammenveranlagte Ehe- sowie Lebenspartnern.
Den Antrag muss man regelmäßig bei seinem zuständigen Finanzamt stellen. Üblicherweise erledigt man das zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Aber man kann die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage auch jederzeit gesondert beantragen.
Wie hoch ist die Sparzulage?
Bei der Höhe der Arbeitnehmersparzulage wird zwischen der gewählten Anlageform der VL unterschieden. Sie beträgt neun Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, wenn der Arbeitnehmer mit ihnen für wohnwirtschaftliche Zwecke spart. Allerdings gibt es eine Obergrenze der jährlich geförderten maximalen Sparleistung von 470 Euro.
Falls der Arbeitnehmer seine VL in andere zulässige Anlageformen wie VL-Fondssparpläne und dergleichen investiert hat, bekommt er 20 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen auf bis zu maximal 400 Euro Sparleistung pro Jahr.
Möglich ist auch, für beide Anlageformen zugleich die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Das bedeutet, dass man nebeneinander und gleichzeitig die zwanzigprozentige sowie die neunprozentige Geldzulage vom Staat erhalten kann, also zusammen bis zu jährlich 870 Euro jährlich.
Kombination mit weiteren staatlichen Förderungen
Des Weiteren ist die Arbeitnehmersparzulage mit anderen Förderangeboten des Staats kombinierbar. So können zum Beispiel Bausparer, die Eigenkapital für eine Wohnimmobilie aufbauen möchten, beim Abschließen eines Bausparvertrags neben der Arbeitnehmersparzulage zugleich auch noch zusätzlich von der Wohnungsbauprämie profitieren.
Die hier dargestellten Zinsen für Hypothekendarlehen gelten bundesweit ab einer Darlehenssumme von 250.000,- €. Regional sind deutlich günstigere Zinsen für Baugeld möglich. Die Monatsrate versteht sich als unverbindliches Beispiel zum Vergleich der Zinssätze mit einer anfänglichen Tilgung von 1 %. Für die hier vorliegenden Angaben übernimmt die DTW GmbH keine Haftung. Stand: 14.10.2025.