Was ist ein Wertgutachten bei der Baufinanzierung?
Ein Wertgutachten ist eine offizielle und rechtlich gültige Werteinschätzung eines Objektes.
Im Beispiel einer Immobilie bildet es den Markt- bzw. Verkehrswert der Immobilie ab. Banken dient es bei einer Immobilienfinanzierung als Grundlage zur Festlegung des Beleihungswerts. Dieser wiederum ist die Basis für die Errechnung des maximalen Kreditumfangs und beeinflusst weitere Darlehenskonditionen.
Die hier dargestellten Zinsen für Hypothekendarlehen gelten bundesweit ab einer Darlehenssumme von 250.000,- €. Regional sind deutlich günstigere Zinsen für Baugeld möglich. Die Monatsrate versteht sich als unverbindliches Beispiel zum Vergleich der Zinssätze mit einer anfänglichen Tilgung von 1 %. Für die hier vorliegenden Angaben übernimmt die DTW GmbH keine Haftung. Stand: 13.04.2026.
Was sind Gründe für die Erstellung eines Wertgutachten bei einer Immobilie?
Erstellt wird ein Wertgutachten von einem fachkundigen Gutachter, der die Objektunterlagen prüft und eine Objektbesichtigung vornimmt. Oft basiert seine Einschätzung des Verkehrswerts auch auf seinen langjährigen Erfahrungen als Sachverständiger.
Ein Wertgutachten bedarf großer Sorgfalt. Denn bei fehlerhaften Bewertungen können natürlich auch große Vermögenswerte verloren gehen.
Neben der Immobilienfinanzierung gibt es eine Reihe von weiteren Gründen, ein Wertgutachten in Auftrag zu geben. Wenn beispielsweise ein Immobilienbesitzer seine Immobilie veräußern möchte, kann er mit ihm den Preis des Objekts ermitteln, der aktuell auf dem freien Immobilienmarkt zu erzielen ist.
Darüber hinaus kann ein Gutachten auch aus folgenden Anlässen erforderlich oder sinnvoll sein:
- bei der Vererbung einer Immobilie, wenn etwa Pflichtteils- bzw. Erbansprüche zu bestimmen sind,
- im Scheidungsfall,
- für eine steuerliche Bewertung zur Festsetzung von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer,
- bei einer gewünschten Beleihung der Immobilie,
- für eine Bilanzierung oder Vermögensfeststellung.
Gibt es einen kostenlosen Immobilienwertrechner?
Eine schnelle und kostenlose Orientierung über den Wert einer Immobilie gibt Ihnen unser Immobilienwertrechner. Eine verlässliche Marktwertermittlung kann nur von einer Expertin oder einem Experten vor Ort vorgenommen werden. Es handelt sich hier lediglich um einen Schätzwert auf Basis von realen Verkaufswerten.
Was beinhaltet ein Wertgutachten?
Grundsätzlich kann ein Wertgutachten für die verschiedensten Gebäudearten erstellt werden, also für
- Eigentumswohnungen,
- Ein- oder Mehrfamilienhäuser,
- Wohn- und Geschäftshäuser,
- Gewerbeimmobilien oder
- auch nur für Garagen.
Unabhängig vom Gebäudetyp beinhaltet es zunächst eine genaue Beschreibung der Immobilie. Des Weiteren finden sich darin Angaben
- zur Bausubstanz,
- Flächenangaben,
- der Bodenwert,
- die Beschreibung der Immobilienausstattung und
- Feststellungen von Bauschäden und
- von eventuell vorhandenem Instandhaltungsrückstau.
Neben diesen Punkten fließen auch Parameter wie Infrastruktur und die Lage in die Bewertung einer Immobilie ein. Üblicherweise sind dem Wertgutachten auch Fotos der Immobilie beigefügt, die der Gutachter bei seiner Begehung angefertigt hat.
Erforderliche Unterlagen für eine BaufinanzierungWelche Bedeutung hat der Verkehrswert im Wertgutachten?
Wichtig zu wissen ist, dass der Verkehrswert, den das Wertgutachten ausweist, immer einen nur rein rechnerischen Wert darstellt. Bei einem Immobilienverkauf kann der letztlich erzielte Verkaufspreis daher durchaus sowohl über als auch unter dem vorher errechneten Verkehrswert liegen.
Ein Wertgutachten sollte auch für Laien leicht verständlich verfasst sein. Achten Sie bei der Erstellung darauf, dass die mathematischen Erläuterungen leicht begreiflich sind.
Das Wertgutachten muss die Begründung für die Wahl des gewählten Bewertungsverfahrens enthalten.
Ein Wertgutachten kann man zum Beispiel vom Gutachterausschuss der jeweiligen Gemeinde oder Stadt erstellen lassen. Hier ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich.
Falls man nicht selbst der Eigentümer der Immobilie ist, benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Erbschein.
Alternativ besteht die Möglichkeit, einen unabhängigen Sachverständigen wie einen Architekten oder einen Bau-Ingenieur mit der Wertermittlung zu beauftragen. Der Sachverständige sollte über vielfältige und gute Erfahrungen in der Immobilienbewertung verfügen und dies auch durch Referenzen belegen können.