Titelbild Vorlast
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Auszeichnung "Bester Baufi-Vermittler - Ausgezeichnet" für DTW beim FMH-Award 2026 Auszeichnung des Deutschen Instituts für Service-Qualität: Finanz-Award 2024 - Top Vermittler für Baufinanzierung

Berechneter Zins

3,29
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 05.03.2026
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
3,24%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 05.03.2026. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Vorlast in Kürze:

  • Im Immobilienrecht bezieht sich der Begriff Vorlast auf Belastungen oder Rechte, die bereits vor dem aktuellen Eigentümer auf einem Grundstück oder einer Immobilie liegen.
  • Besteht bereits ein Eintrag im Grundbuch, dass die Immobilie als Sicherheit von einem anderen Gläubiger herangezogen werden kann, spricht man von einer Vorlast.
  • Vorlasten belasten das Eigentum an der Immobilie oder bestimmte Teile davon und erhöhen das Ausfallrisiko für den Darlehensgeber.
  • Der Zins für eine Baufinanzierung bzw. Anschlussfinanzierung erhöht sich durch bestehende Vorlasten auf einer Immobile.

Was ist eine Vorlast bei der Baufinanzierung?

Bei einer Vorlast handelt es sich um ein Grundpfandrecht, das einer neu einzuschreibenden Grundschuld im Range vorgeht. Benötigt der Darlehensnehmer eine Baufinanzierung, dann wird der Darlehensgeber für sein zur Verfügung gestelltes Kapital als Sicherheit eine Eintragung im Grundbuch verlangen. Ist dort bereits ein Gläubiger eingetragen, so spricht man in diesem Fall von einer Vorlast. 

Der neue Darlehensgeber wird dann nachrangig im zweiten Rang eingetragen. Ein eventuell dritter Darlehensgeber im dritten Rang usw. Tritt ein Zahlungsausfall ein und die Immobilie wird z. B. zwangsversteigert, erhalten die Darlehensgeber gemäß ihrem Rang einen Teil des Verkaufserlöses.

Je nachrangiger ein Darlehensgeber in das Grundbuch eingetragen ist, desto größer ist für ihn das Risiko, dass seine Verbindlichkeiten nicht zurückgezahlt werden.

 

5 Jahre
10 Jahre
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Beleihungswert
Eff. Jahreszins
Monatsrate
 
 
 
 
 
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Die hier dargestellten Zinsen für Hypothekendarlehen gelten bundesweit ab einer Darlehenssumme von 250.000,- €. Regional sind deutlich günstigere Zinsen für Baugeld möglich. Die Monatsrate versteht sich als unverbindliches Beispiel zum Vergleich der Zinssätze mit einer anfänglichen Tilgung von 1 %. Für die hier vorliegenden Angaben übernimmt die DTW GmbH keine Haftung. Stand: 05.03.2026.

Wie wirkt sich eine Vorlast auf die Zinsen aus?

Das Risiko im Falle eines Zahlungsausfalls im Nachrang zu stehen, lassen sich Darlehensgeber in Form von Zinsaufschlägen bezahlen. Meist sind Darlehensgeber mit einer nachrangigen Eintragung ins Grundbuch nicht einverstanden.

Es gibt durchaus Kreditinstitute, die in einem solchen Fall eine Baufinanzierung komplett ablehnen. Daher ist es wichtig, dass man bereits ein konkretes Zahlungskonzept entwickelt hat, bevor man sich an potenzielle Darlehensgeber wendet.

Wird eine Nachfinanzierung nötig, kann dies zu Problemen führen. Dies kann eintreten, wenn

  • zuerst nur das Grundstück gekauft und erst später das Gebäude gebaut wird, oder
  • ein erneuter Kapitalbedarf aufgrund aufwendiger Umbauten entstanden ist.

Problematisch wird es, wenn sich kein anderes Kreditinstitut findet, das sich mit einer nachrangigen Eintragung einverstanden erklärt. Tritt diese Situation ein, dann ist der Darlehensnehmer an sein ursprüngliches Kreditinstitut gebunden, das auch bereits das erste Darlehen finanziert hat.

In diesem Fall ist es möglich, dass der Darlehensnehmer keine optimalen Zinsbedingungen erhält. Er muss sich in diesem Fall mit den Konditionen für eine Baufinanzierung arrangieren, die ihm sein Kreditinstitut vorgibt.

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Welche Darlehensgeber akzeptieren eine Vorlast?

Nur sehr wenige Darlehensgeber sind bereit, sich nachrangig im Grundbuch eintragen zu lassen (und somit eine Vorlast zu akzeptieren) ohne Zinsaufschläge zu berechnen. Dazu zählen öffentliche Kreditinstitute, die Landesfördermittel gewähren, und Bausparkassen.

Empfehlenswert ist es, verschiedene Zinsbindungen einzelner Darlehen zu vermeiden. Das kann zu Problemen bei der Anschluss­finanzierung führen. Denn möglicherweise findet man dann kein Kreditinstitut, dass eine nachrangige Eintragung bedienen möchte oder nur zu sehr hohen Konditionen.

Ein Darlehensgeber wird im Regelfall immer bestrebt sein, an erster Stelle im Grundbuch zu stehen. Nur so ist sein zur Verfügung gestelltes Darlehen optimal abgesichert.

Manchmal kommt es vor, dass ein Kreditinstitut sein eigenes Darlehen in zwei Blöcke aufteilt. Diese sind aufgeteilt in erst- und zweitrangige Blöcke. Der Fall tritt ein, wenn zum Beispiel ein Darlehensnehmer nur über geringe Eigenmittel verfügt. Für den Teil des Darlehens, der an zweiter Stelle steht und somit eine vorrangige Vorlast hat, sind in der Regel höhere Zinsen fällig.

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Expertentipp

Gibt es die Vorlast bei einer Anschlussfinanzierung?

Bitte beachten Sie, dass es bei einer regulären Anschlussfinanzierung nicht zu einer Vorlast des Ursprungsdarlehens kommt, wenn das bisherige Darlehen durch eine Anschlussfinanzierung abgelöst wird.

Eine Vorlast tritt nur dann ein, wenn ein Darlehen im Grundbuch vermerkt ist, das nicht abgelöst werden kann und seinen Rang trotz des neuen Darlehens beibehält.

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Repräsentatives Beispiel zum Top-Zins

Kaufpreis der Immobilie: 600.000 €, Beleihungswert der Immobilie: 540.000 €, Nettodarlehensbetrag: 300.000 €, Sollzinsbindung: 10 Jahre, Sollzinssatz (fester Zinssatz): 3,24 %, Anfängliche Tilgung: 1,00 %, Monatliche Rate: 1.061 €, Effektiver Jahreszins: 3,29 %, Restschuld nach Sollzinsbindung: 264.626 €, Vertragslaufzeit: 44 Jahre, 8 Monate, Anzahl der Raten: 536 Monatsraten, Zu zahlender Gesamtbetrag: 567.891 €

Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu 55.56 % des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 05.03.2026. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermitter: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

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