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KfW‑Wohneigentums­programm (KfW 124)KfW‑Wohneigen­tums­programm (KfW 124)

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
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Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 19.04.2024

KfW-Wohneigentums­programm

Möchten Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden mit einer günstigen Immobilienfinanzierung mithilfe einer KfW-Förderung erfüllen? Möchten Sie eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus kaufen oder bauen, um selbst darin zu wohnen?

Mit DTW | Immobilienfinanzierung sowie dem KfW-Wohneigentums­programm (KfW 124) können Sie Ihren Traum vom Eigenheim noch günstiger realisieren.

Das KfW-Wohneigentums­programm - KfW 124 in Kürze:

  • Immobilienfinanzierung mit KfW 124 für Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
  • KfW-Förderdarlehen bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten
  • Bis zu 100.000,- € Darlehensbetrag mit KfW-Förderung pro Vorhaben
  • KfW Wohneigentums­programm (KfW 124) bis zu 25 Jahren Darlehenslaufzeit möglich
  • Sollzinsbindung der Immobilienfinanzierung mit KfW 124 bis zu 10 Jahre möglich
  • Kombination mit anderen KfW-Programmen mit KfW-Förderung möglich
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Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Wer ist die KfW und was wird gefördert?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der größten nationalen Förderbanken der Welt. Sie ist sogar die drittgrößte Bank in Deutschland.

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand sie, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Seit 1948 vergibt die KfW daher günstige Kredite und Zuschüsse an zukünftige Eigenheimbesitzer. Die Förderung von Wohnungsbau durch das Wohneigentums­programm KfW 124 ist eines der vielen Förderprogramme der KfW.

Die Förderprogramme der KfW sind vielfältig und beschränken sich nicht nur auf das Eigenheim. Die KfW fördert u. a. Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und mehr.

Was ist das KfW Wohneigentums­programm KfW 124?

Mit dem KfW Wohneigentums­programm KfW 124 fördert die KfW den Erwerb oder den Bau eines Eigenheims. Für selbst genutzte Immobilien vergibt die KfW Darlehen zu sehr günstigen Zinsen.

Mit dem Wohneigentums­programm KfW 124 können bis zu 100.000,- € Förderkredit beantragt werden. In der Regel ist mit dem Förderdarlehen KfW 124 nicht das gesamte Eigenheim finanzierbar. Das KfW 124 Förderdarlehen stellt daher einen Baustein im gesamten Finanzierungskonzept dar.

Die Hauptfinanzierung schließen Sie meist über einen anderen Darlehensgeber oder Baugeldvermittler, wie DTW | Immobilienfinanzierung, ab. Unsere Beraterinnen und Berater von DTW finden gemeinsam mit Ihnen die auf Ihre Wünsche und Ziele zugeschnitte Baufinanzierung. Dabei fragen wir Sie natürlich, ob Sie ein KfW-Darlehen zu Ihrem Baukredit wünschen.

Die Kundenberater*innen von DTW finden gemeinsam mit Ihnen das passende KfW-Förderprogramm.

Expertentipp

KfW 124 wird von DTW | Immobilienfinanzierung vermittelt.

Das KfW-Programm 124 Wohneigentums­programm erhalten Sie über die Finanzierungspartner von DTW. Unsere Baugeldspezialisten beraten Sie zu ihrer möglichen KfW-Förderung.

Sie erhalten das Förderdarlehen sowohl als einzelnes Darlehen (KfW Stand-Alone-Darlehen) als auch in Kombination mit einem weiteren Baudarlehen.

Wer wird mit dem KfW-Wohneigentums­programm KfW 124 gefördert?

Förderungsberechtigt beim KfW-Wohneigentums­programm (KfW 124) sind alle natürlichen Personen, die selbstgenutztes Wohneigentum kaufen oder bauen möchten.

Ebenso ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum durch das KfW-Wohneigentums­programm (KfW 134) förderfähig.

Expertentipp: Kann ich bei einer Scheidung die Auszahlung des ausziehenden Partners mitfinanzieren?

Ja, sofern Sie noch kein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm für dieses Objekt in Anspruch genommen haben.

Was wird mit dem KfW-Wohneigentums­programm gefördert?

Eine Baufinanzierung mit KfW-Förderung können Sie im Rahmen des KfW-Wohneigentums­programms (KfW 124) für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Immobilien und Eigentumswohnungen erhalten.

Folgende Kosten können bei einer Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung berücksichtigt werden:

  • Bau: Immobilienfinanzierung zur Finanzierung der Grundstückskosten (darf höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben worden sein), der Baukosten einschließlich Nebenkosten (Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbsteuer etc.) und der Außenanlagen
  • Kauf: Immobilienfinanzierung zur Finanzierung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung sowie der Anschaffungskosten der Genossenschaftsanteile
  • Schenkung oder Erbe: Immobilienfinanzierung zur Finanzierung der Sanierungs- und Umbaukosten, der Neubaukosten einschließlich Nebenkosten (beispielsweise Notar und Grundbucheintragung), sowie die Auszahlung der Miterben

Finden Sie gemeinsam mit unseren Kundenberater*innen von DTW das KfW-Förderprogramm, dass zu Ihrem Vorhaben passt.

Expertentipp

Ist beim KfW 124 Förderkredit eine Besicherung des Darlehens erforderlich?

Ja, eine Besicherung ist erforderlich. Die KfW-Kredite, wie das Wohn­eigentums­programm KfW 124, müssen mindestens in Kredithöhe grundpfandrechtlich besichert werden. Das geförderte Objekt muss sich in Deutschland befinden.

Was wird mit dem KfW-Wohneigentums­programm KfW 124 nicht gefördert?

Vom KfW-Wohneigentums­programm (KfW 124) nicht berücksichtigt werden Immobilienfinanzierungen von Ferienhäusern und -wohnungen sowie Umschuldungen bestehender Immobiliendarlehen.

Auch Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen und Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum (z.B. Wohnraumerweiterungen) werden nicht gefördert.

Der Antrag für eine Baufinanzierung mit KfW-Förderung muss vor Beginn des Vorhabens oder spätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Darlehensgeber für das Immobiliendarlehen eingereicht werden.

Die KfW agiert allerdings nicht als direkter Darlehensgeber, der die KfW-Darlehen an den Darlehensinteressenten auszahlt. Eine Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung wird von einer durchleitenden Bank, Sparkasse oder auch Versicherung ausgezahlt.

Expertentipp

Sind Eigenleistungen förderfähig beim Wohneigentums­programm?

Nein. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Lediglich die durch Rechnung belegten Materialkosten sind förderfähig und können mitfinanziert werden.

Welche Förderhöhe ist bei KfW 124 maximal möglich?

Die KfW-Förderbank vergibt im Rahmen des KfW-Wohneigentums­programms (KfW 124) günstige Hypothekenzinsen für Immobilien­finanzierungen.

Gefördert wird von der KfW eine Höhe von bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, aber maximal bis zu 100.000,- € pro Vorhaben.

Je nach Vorhaben ist sogar die Einbindung weiterer KfW-Programme für Ihre Baufinanzierung mit KfW-Förderung möglich.

Expertentipp: Welche Sonder­tilgungs­möglichkeiten gibt es bei dem Wohneigentums­programm KFW 124?

Während der Zinsfestschreibung sind Sondertilgungen beim Förderdarlehen KfW 124 nicht möglich. Nach Absprache mit der KfW kann der ausstehende Kreditbetrag im Einzelfall gegen Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden.

Gerne können Sie uns Ihren Wunsch einer Sondertilgung mitteilen. In der Regel kann eine Sondertilgung im Rahmen der Hauptfinanzierung berücksichtigt werden.

Im Expertenmodus von unserem Baufinanzierungsrechner können Sie Ihren Tilgungsplan mit Sondertilgung berechnen und als PDF speichern.

Ihre Wünsche und Ziele rund um Ihre Baufinanzierung sind uns wichtig. Gerne unterstützen Sie unsere Kundenberater*innen von DTW bei Ihrer Baufinanzierung mit KfW-Förderung!

Welche Laufzeit und Zinsbindung hat das Wohneigentums­programm KfW 124?

Bei einer Darlehenslaufzeit zwischen 4 und 25 Jahren können im Rahmen des KfW-Wohneigentums­programms (KfW 124) die ersten 3 Jahre tilgungsfrei sein.

Bis zu 10 Jahre Laufzeit sind bei einem endfälligen Immobiliendarlehen möglich. Der Sollzinssatz bei einer Immobilienfinanzierung in Kombination mit dem KfW-Wohneigentums­programm (KfW 124) wird wahlweise für die ersten 5 bis 10 Jahre festgeschrieben.

Expertentipp: Wie schnell muss ich eine noch vermietete Immobilie selbst nutzen, um den Anspruch auf das Wohneigentums­programm nicht zu verlieren?

Die Immobilie die Sie kaufen ist noch vermietet und Sie haben KfW 124 beantragt? Dann muss die Immobilie von Ihnen innerhalb von 12 Monate selbst genutzt werden! Spätestens 12 Monate nach Abruf des Kredits muss der förderberechtigte Kreditnehmer in seinem Eigenheim eingezogen sein, sonst verfällt der der Anspruch auf die Förderung.

Wie beantrage ich das Wohneigentums­programm KfW 124?

Das Wohneigentums­programm KfW 124 können Sie nicht direkt bei der KfW beantragen. Sie benötigen dafür eine „durchleitende Bank“. Den passenden Finanzierungspartner mit günstigen Bauzinsen und Konditionen finden wir von DTW | Immobilienfinanzierung gemeinsam mit Ihnen.

In den meisten Fällen besteht eine Baufinanzierung mit KfW-Förderung aus zwei Darlehensteilen. Ein Darlehensteil ist zum Beispiel das Wohneigentums­programm KfW 124 und der andere Darlehensteil ist eine Baufinanzierung mit einem Finanzierungspartner von DTW | Immobilienfinanzierung.

Die "durchleitende Bank" ist dann zum Beispiel der Darlehensgeber der Hauptfinanzierung. Die KfW kooperiert in Deutschland mit den meisten namhaften Darlehensgebern. Dieser wickelt dann den kompletten Antragsprozess für Ihr KfW-Förderdarlehen ab.

Sprechen Sie unsere Beraterinnen und Berater von DTW | Immobilienfinanzierung auf eine mögliche KfW-Förderung an. Unsere Baugeldspezialisten unterstützen Sie bei der Beantragung eines KfW-Förderdarlehens und finden gemeinsam mit Ihnen das auf Ihre Wünsche und Ziele ausgerichtete Hypothekendarlehen.

Expertentipp

Kombinieren Sie das KfW Wohneigentums­programm mit weiteren KfW-Förder­programmen

Wann muss ich die KfW Förderung beantragen?

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen. Als Vorhabensbeginn gilt:

  • Beim Bau zählt der 1. Spatenstich
  • Beim Kauf der Abschluss des notariellen Kaufvertrages
  • Bei einer Zwangsversteigerung das "Zuschlagsdatum"

Gerne helfen Ihnen die Berater*innen von DTW | Immobilienfinanzierung bei der Suche nach der passenden KfW-Förderung mit Top-Konditionen.

Was muss ich bei der Beantragung von KfW 124 beachten?

Wird ein Objekt von einem Bauträger erworben, wird ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen. Der Abschluss des Kaufvertrages gilt in diesem Fall als Beginn des Vorhabens.

Im Gegensatz dazu wird bei Abschluss eines Werkvertrages mit einem Bauunternehmen das Vorhaben mit dem "ersten Spatenstich" begonnen.

Als Kreditantrag in diesem Sinne gilt auch ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch inklusive KfW-Förderung bei einem Finanzierungspartner oder Vermittler zum geplanten Vorhaben.

Der formgerechte Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Vorhabens bei der KfW eingehen.

Bei Eingang nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist eine Förderung möglich, wenn das Vorhaben zu weniger als 50 % realisiert ist (Baufortschritt kleiner 50 %, bei Erwerb Kaufpreiszahlung geringer 50 %).

Rechtsanspruch

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

So einfach funktioniert ein KfW-Darlehen mit DTW

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