Was ist eine Löschungsbewilligung?
Eine Löschungsbewilligung ist ein notariell beglaubigtes Dokument, welches man beantragen kann, wenn man das Baudarlehen für seine Immobilienfinanzierung vollständig zurückgezahlt hat.
Das Dokument wird von der kreditgebenden Bank ausgestellt und ist eine Zustimmung zur Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch, welches als Sicherheit für die Baufinanzierung diente. Die Durchführung der Löschung obliegt einem Notar, der den Löschantrag beim entsprechenden Grundbuchamt einreicht.
Die hier dargestellten Zinsen für Hypothekendarlehen gelten bundesweit ab einer Darlehenssumme von 250.000,- €. Regional sind deutlich günstigere Zinsen für Baugeld möglich. Die Monatsrate versteht sich als unverbindliches Beispiel zum Vergleich der Zinssätze mit einer anfänglichen Tilgung von 1 %. Für die hier vorliegenden Angaben übernimmt die DTW GmbH keine Haftung. Stand: 16.02.2026.
Wie erfolgt die Löschung der Grundschuld?
Die Löschung der Grundschuld erfolgt nicht automatisch, sondern nur dann, wenn sie der Darlehensnehmer über einen Notar beantragt. In der Regel erfolgt beim Abschluss einer Immobilienfinanzierung auch ein Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch. Mit der Grundschuld sichert der Darlehensgeber sein Finanzierungsrisiko ab. Nach der Tilgung des Kredits bleibt der Eintrag der Grundschuld im Grundbuch bis zur Löschung bestehen.
Der Notar ist hierfür zwingend erforderlich, denn nur er kann die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch veranlassen. Dafür benötigt er von seinem Auftraggeber allein die Löschungsbewilligung, welche die Bank erteilt hat. Alle weitere Unterlagen stellt er zusammen und übermittelt sie an das Grundbuchamt. Dieses prüft dann alle vorgelegten Papiere und Urkunden. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen, womit das Grundpfandrecht de facto gelöscht ist.
Fallen Gebühren für das Erteilen einer Löschungsbewilligung an?
Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung darf der Darlehensgeber keine Gebühren oder Entgelte verlangen, da es dazu rechtlich verpflichtet ist.
Bei den meisten Darlehensgebern gibt es Vordrucke, mit denen man die Löschungsbewilligung bei selbigen beantragen kann.
Allerdings ist der Darlehensnehmer seinerseits mitnichten verpflichtet, nach der Tilgung seines Baudarlehens die Löschungsbewilligung zu nutzen und die Löschung der Grundschuld zu veranlassen.
Im Gegenteil, es kann für den Darlehensnehmer durchaus sinnvoll und lohnenswert sein, die Grundschuld im Grundbuch erst einmal stehen zu lassen.
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Was kostet die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch?
Für die eigentliche Löschung des Grundpfandrechtes fallen sowohl beim Notar als auch beim Grundbuchamt Gebühren in Höhe von bis zu 0,2 Prozent der Darlehenssumme an.
Verzichtet man auf die Löschung, spart man sich diese Kosten. Die Grundschuld kann für spätere Darlehen verwendet werden.
Denn wenn man als Eigentümer später eine weitere Finanzierung zum Beispiel für eine Modernisierung benötigt, kann man hierfür eine eingetragene Grundschuld erneut nutzen. Die Gebühren für den Neuantrag einer Grundschuld für die neue Immobilienfinanzierung entfallen.
Lohnt sich beim Immobilienverkauf die Grundschuld zu löschen?
Ja, es kann sich lohnen die Grundschuld vor dem Immobilienverkauf zu löschen. Denn mit einem unbelasteten Objekt lassen sich nicht selten deutlich höhere Verkaufspreise erzielen, welche die Kosten für die Löschung des Grundpfandrechts amortisieren.
Die Beantragung zur Löschung der Grundschuld ist zu jedem späteren Zeitpunkt möglich. Wer nicht plant, sein Grundstück oder seine Immobilie zu verkaufen, kann auf die Verwendung der Löschungsbewilligung unmittelbar nach Tilgung des Baudarlehens aus den genannten Gründen verzichten.