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Rückauflassungs­vormerkung

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Rückauflassungs­vormerkung in Kürze:

  • Die Rückauflassungs­vormerkung ist eine Sonderform der einfachen Auflassungs­vormerkung.
  • Rückauflassungs­vormerkung kommt meist bei Grundstücksverkäufen durch Städte und Gemeinden vor.
  • Bedarf der notariellen Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 13.06.2023

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Rückauflassungs­vormerkung?

Die Rückauflassungs­vormerkung ist eine Sonderform der einfachen Auflassungs­vormerkung.

Während die Auflassungs­vormerkung beim Erwerb eines Grundstücks dem Käufer als rechtsverbindliche Zusicherung für den angestrebten Eigentumswechsel dient, sichert eine Rückauflassungs­vormerkung dem Verkäufer einen Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks zu. Eine Rückauflassungs­vormerkung wird ebenso wie die einfache Auflassungs­vormerkung im Grundbuch eingetragen.

Auflagen bei einer Rückauflassungs­vormerkung

Der Eintrag einer Rückauflassungs­vormerkung kommt meist bei Grundstücksverkäufen durch Städte und Gemeinden vor, die für das Grundstück bestimmte Auflagen gemacht haben.

Solche Auflagen können zum Beispiel eine Vorgabe bei der Bebauung beinhalten, wie etwa die Erstellung einer Mindestwohnfläche. Erfüllt der Grundstückskäufer und Bauherr diese Vorgaben nicht, kann die Kommune ihren Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks geltend machen.

Eine Rückauflassungs­vormerkung kann aber durchaus auch bei einem Grundstücksverkauf oder einer Schenkung zwischen Privatpersonen vereinbart werden.

Beispiel: Ein Eigenheimbesitzer verkauft sein Haus an einen Familienangehörigen oder einen Dritten. Voraussetzung ist jedoch, dass ihm ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht eingeräumt wird. So kann der Eigenheimbesitzer diese Bedingungen über eine Rückauflassungs­vormerkung absichern. Damit ist der ursprüngliche Eigentümer davor geschützt, dass die neuen Eigentümer das Haus ohne seine Zustimmung weiterverkaufen können.

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Notarielle Beurkundung und Eintrag im Grundbuch

Unter welchen Auflagen der Eigentumswechsel beim Verkauf oder einer Schenkung vollzogen werden soll, muss von vornherein bekannt sein bzw. angesprochen und akzeptiert werden.

Die Formulierung der Bedingungen unterliegt dabei keinen gesetzlichen Vorgaben oder Regelungen. Daher ist das Hinzuziehen eines Anwalts anzuraten, wenn man seine Immobilie mit einer Rückauflassungs­vormerkung veräußern möchte.

Unterstützung bei der rechtlich eindeutigen Ausformulierung kann man vom Notar bekommen. Dieser muss in jedem Fall die die Rückauflassungs­vormerkung ebenso wie die Auflassungs­vormerkung beurkunden. Nach Weiterleitung der Urkunden an das Grundbuchamt, nimmt dieses die Einträge im Grundbuch vor. Dabei erheben sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt Gebühren, deren Höhe sich nach dem Wert der Immobilie richten.

Zum DTW | Notar- und Grundbuchrechner

Löschung der Rückauflassungs­vormerkung

Rechtswirksamkeit erlangt die Vormerkung auf Rückauflassung, sobald sie im Grundbuch in der Abteilung 2, unter der Kategorie "Lasten und Beschränkungen" steht.

Man kann sie aus dem Grundbuch auch wieder löschen lassen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen bzw. Gründe vorliegen. Zu ihnen zählen beispielsweise, dass der neue Eigentümer alle Auflagen und Bedingungen des Grundstückskaufs erfüllt hat. Oder der ehemalige Eigentümer verzichtet auf den Anspruch der Rückübertragung. Auch beim Tod des Verkäufers ist der Antrag auf Löschung aus dem Grundbuch möglich.

In allen Fällen benötigt man dazu die sogenannte „Löschungs­bewilligung“. Diese muss man ebenfalls über einen Notar dem Grundbuchamt vorlegen, was wiederum an beiden Stellen mit Kosten verbunden ist.

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