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Cap-Darlehen

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Berechneter Zins

2,89
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 01.10.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,85%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 03.10.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Cap-Darlehen in Kürze:

  • Spezielle Art von variablen Darlehen zur Baufinanzierung, bei dem der Zinssatz variabel ist, aber mit einer Zinsobergrenze versehen ist.
  • Es fällt eine sog. Cap-Gebühr an, da es sich um eine Absicherung des Zinssatzes nach oben hin handelt.
  • Sondertilgungen sind bei einem Cap-Darlehen möglich.
  • Für Darlehensnehmer, die Wert auf eine hohe Planbarkeit der monatlichen Raten legen ist ein Cap-Darlehen nicht geeignet.
  • In Zeiten niedriger Zinsen für Baugeld ist ein Cap-Darlehen eher weniger interessant.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 11.07.2024

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist ein Cap-Darlehen?

Cap-Darlehen sind eine spezielle Art von variablen Darlehen zur Baufinanzierung. Variable Darlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Zinssatz der Immobilien­finan­zierung nicht über einen längeren Zeitraum festgeschrieben ist.

Vielmehr wird er in der Regel alle 3 bis 6 Monate an den jeweils aktuellen Marktzinssatz angepasst. Darlehensnehmer können somit von fallenden Zinssätzen bei der Immobilien­finan­zierung profitieren, haben aber gleichzeitig das Risiko steigender Zinsen zu tragen.

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Bei Cap-Darlehen wird eine Zinsobergrenze (die sogenannte 'Cap') im Darlehensvertrag vereinbart, über die der Zinssatz des Darlehens nicht steigt. Diese Obergrenze verhindert, dass steigende Zinsen zu einer übermäßigen Belastung bei der Darlehensrückzahlung der Baufinanzierung führen. Für diese Sicherung erheben Kreditgeber jedoch eine zusätzliche Gebühr, die sogenannte Cap-Gebühr.

Grundsätzlich unterscheiden sich variable Darlehen somit von Annuitäten­darlehen, bei denen der Sollzins durch die vereinbarte Zinsbindung bei der Immobilien­finan­zierung über mehrere Jahre festgeschrieben ist.

Cap-Darlehen bieten gleichzeitig Chancen und Sicherheit bei der Baufinanzierung

Cap-Darlehen bieten einerseits Profitchancen für Darlehensnehmer, indem bei fallendem Marktzins weniger Zinsen für die Baufinanzierung anfallen. Folglich bleibt ein größerer Betrag zur Darlehenstilgung oder zum Sparen. 

Gleichzeitig erhält man über die eingebaute Zinsobergrenze eine gewisse Planungssicherheit, bei steigenden Zinsen nicht über das zuvor vereinbarte Maß belastet zu werden. Selbst dann nicht, wenn die Marktzinsen unerwartet stark anziehen.

Weitere Pluspunkte: Wie üblich bei variablen Darlehen bieten auch Cap-Darlehen die Option zu Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe. Das kann besonders für Darlehensnehmer interessant sein, die in absehbarer Zukunft mit einer hohen Einmalzahlung, beispielsweise durch eine Abfindung oder Erbschaft, rechnen können.

Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung innerhalb der gesetzlichen Fristen wie auch zur vorzeitigen Rückzahlung des Darlehensbetrags ohne Vorfälligkeitsgebühr.

Ein Cap-Darlehen lässt sich im Zeitverlauf in ein Darlehen mit festem Zinssatz umwandeln, falls sich der Darlehensnehmer mit dieser Finanzierungsvariante sicherer fühlt.

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Gebühren und geringere Planbarkeit

Neben den genannten Vorzügen sollten Bauherren jedoch auch folgende Eigenheiten von Cap-Darlehen bedenken: Darlehensgeber wie Banken und Versicherungen erheben für entsprechende Darlehen recht hohe Gebühren, u.a. die oben genannte Cap-Gebühr.

Als weitere Sicherheit können Darlehensgeber je nach Vertrag einen sogenannten 'Floor' festlegen. Das ist eine Zinsuntergrenze als Gegenstück zur Obergrenze. Dadurch sichern sich Darlehensgeber gegen zu stark fallende Zinsen ab, was ein Cap-Darlehen für Darlehensnehmer jedoch weniger interessant macht.

Von möglichen Zinssenkungen profitieren sie bei Cap-Darlehen mit einem Floor auch nur in begrenztem Maße.

Grundsätzlich sollten sich Bauherren und Immobilienkäufer fragen, ob diese Finanzierungsvariante für sie persönlich infrage kommt. Aufgrund des variablen Zinssatzes verändern sich im Laufe der Zeit die Höhe der Zinszahlungen.

Besonders Darlehensnehmer, die auf hohe Planbarkeit und Voraussagbarkeit ihrer Baufinanzierung Wert legen, sollten auch andere Darlehensarten in Betracht ziehen.

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Der beste Zeitpunkt für ein Cap-Darlehen?

Wann macht ein Cap-Darlehen also besonders Sinn? Im Allgemeinen bei Finanzierungsbedarf in Zeiten hoher Bauzinsen, indem sich Bauherren nicht für eine sehr lange Zeit an das hohe Zinsniveau binden.

Ebenso können sie in Zeiten bereits sinkender Bauzinsen attraktiv sein, wenn Darlehensnehmer von diesem Zinsverlauf weiter profitieren können.

Hingegen sind Cap-Darlehen in Zeiten bereits sehr niedriger, Bauzinsen weniger interessant. Die hohen Gebühren führen häufig zu einem schlechteren Zinssatz als beispielsweise bei der Inanspruchnahme eines Annuitäten­darlehens.

Für Kreditsuchende lohnt es sich also genau gegenzurechnen und Cap-Darlehen mit anderen Darlehensarten wie Volltilgerdarlehen oder endfälligen Darlehen zu vergleichen.

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