Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
In der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass bei einem Immobilienkauf der neue Besitzer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Sie ist Voraussetzung dafür, dass er im Grundbuch als Grundstückseigentümer eingetragen werden kann. Daher spielt diese Bescheinigung auch eine wichtige Rolle bei einer Immobilienfinanzierung. Denn meist dient den Banken als Sicherheit für das Baudarlehen eine Grundschuld. Erst nachdem das Grundbuchamt die Grundschuld eingetragen hat, erfolgt die Auszahlung der Darlehenssumme durch das Kreditinstitut.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Grundbucheintrag
Im Rahmen der rechtlichen Abwicklung eines Eigentümerwechsels bei einer Immobilie muss der beauftragte Notar der Grunderwerbsteuerstelle den Rechtsvorgang melden. Die Pflicht zu dieser sogenannten „Veräußerungsanzeige“ besteht nicht nur bei einem Immobilienkauf, sondern auch bei einer Erbschaft oder Schenkung, die gegebenenfalls nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen. Üblicherweise beantragt der Notar in diesem Zusammenhang die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung für den neuen Eigentümer.
Verpflichtung gemäß Grunderwerbsteuergesetz
Die rechtlichen Einzelheiten zur Unbedenklichkeitsbescheinigung sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. Obschon die Zahlung der Grunderwerbsteuer für eine Umschreibung von Grundbesitz gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, dürfen die Grundbuchämter gemäß § 22 GrEStG nur bei Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung den entsprechenden Grundbucheintrag vornehmen. Sie wird dem neuen Besitzer vom Finanzamt ausgestellt, wenn die Grunderwerbsteuer tatsächlich gezahlt, sichergestellt oder gestundet wurde bzw. keinerlei Steuerschulden bestehen.
Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt das Finanzamt Gebühren. Sie liegen bei etwa zehn bis 15 Euro. Diese Ausgaben gehören ebenso wie die Kosten für den Notar und beim Grundbuchamt zu jenen Aufwendungen, die man bei der Immobilienfinanzierung „Kaufnebenkosten“ nennt. In diese Kategorie fallen alle Unkosten, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis der Immobilie gezahlt werden müssen. Auch eventuelle Maklerprovisionen zählen hierzu. Im Vorfeld eines Immobilienerwerbs sollte man die Nebenkosten bei einer Baufinanzierung ungefähr mit 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises veranschlagen.
Erforderliche Unterlagen für die Immobilienfinanzierung
Neben der Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt man als Darlehensnehmer noch einige weitere Unterlagen für eine Immobilienfinanzierung, die sich in drei Bereiche aufteilen lassen:
- Erforderliche Unterlagen zur Bonität,
- Unterlagen zum Baudarlehen bzw. den Zahlungsverpflichtungen
- Unterlagen zur Immobilie.
Diese haben wir für Sie in einer übersichtlichten Checkliste „Erforderliche Unterlagen“ als PDF zum einfachen Download zusammengefasst.