Titelbild Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Unbedenklichkeits­bescheinigung

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Unbedenklichkeits­bescheinigung in Kürze:

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt im Zuge eines Grundstücksgeschäfts.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung.
  • Die Grundbucheintragung ist ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer laut Anweisung an die Grundbuchämter nicht möglich.
  • Ein Darlehen wird vom Kreditgeber erst dann ausgezahlt, wenn die Immobilienfinanzierung mit einer Grundschuld besichert ist.
  • Das bedeutet letztendlich, dass ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Finanzierung für einen Kauf oder Bau einer Immobilie möglich ist.
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Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 11.07.2024

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Unbedenklichkeits­bescheinigung?

In der Unbedenklichkeits­bescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass bei einem Immobilienkauf der neue Besitzer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Sie ist Voraussetzung dafür, dass er im Grundbuch als Grundstückseigentümer eingetragen werden kann. Daher spielt diese Bescheinigung auch eine wichtige Rolle bei einer Immobilien­finan­zierung. Denn meist dient den Banken als Sicherheit für das Baudarlehen eine Grundschuld. Erst nachdem das Grundbuchamt die Grundschuld eingetragen hat, erfolgt die Auszahlung der Darlehenssumme durch das Kreditinstitut.

Unbedenklichkeits­bescheinigung für den Grundbucheintrag

Im Rahmen der rechtlichen Abwicklung eines Eigentümerwechsels bei einer Immobilie muss der beauftragte Notar der Grunderwerbsteuerstelle den Rechtsvorgang melden. Die Pflicht zu dieser sogenannten „Veräußerungsanzeige“ besteht nicht nur bei einem Immobilienkauf, sondern auch bei einer Erbschaft oder Schenkung, die gegebenenfalls nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen. Üblicherweise beantragt der Notar in diesem Zusammenhang die Ausstellung der Unbedenklichkeits­bescheinigung für den neuen Eigentümer.

Verpflichtung gemäß Grunderwerbsteuergesetz

Die rechtlichen Einzelheiten zur Unbedenklichkeits­bescheinigung sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. Obschon die Zahlung der Grunderwerbsteuer für eine Umschreibung von Grundbesitz gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, dürfen die Grundbuchämter gemäß § 22 GrEStG nur bei Vorlage einer Unbedenklichkeits­bescheinigung den entsprechenden Grundbucheintrag vornehmen. Sie wird dem neuen Besitzer vom Finanzamt ausgestellt, wenn die Grunderwerbsteuer tatsächlich gezahlt, sichergestellt oder gestundet wurde bzw. keinerlei Steuerschulden bestehen.

Kosten für die Unbedenklichkeits­bescheinigung

Für die Ausstellung der Unbedenklichkeits­bescheinigung verlangt das Finanzamt Gebühren. Sie liegen bei etwa zehn bis 15 Euro. Diese Ausgaben gehören ebenso wie die Kosten für den Notar und beim Grundbuchamt zu jenen Aufwendungen, die man bei der Immobilien­finan­zierung „Kaufnebenkosten“ nennt. In diese Kategorie fallen alle Unkosten, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis der Immobilie gezahlt werden müssen. Auch eventuelle Maklerprovisionen zählen hierzu. Im Vorfeld eines Immobilienerwerbs sollte man die Nebenkosten bei einer Baufinanzierung ungefähr mit 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises veranschlagen.

Erforderliche Unterlagen für die Immobilien­finan­zierung

Neben der Unbedenklichkeits­bescheinigung benötigt man als Darlehensnehmer noch einige weitere Unterlagen für eine Immobilien­finan­zierung, die sich in drei Bereiche aufteilen lassen:

  1. Erforderliche Unterlagen zur Bonität,
  2. Unterlagen zum Baudarlehen bzw. den Zahlungsverpflichtungen
  3. Unterlagen zur Immobilie.

Diese haben wir für Sie in einer übersichtlichten Checkliste „Erforderliche Unterlagen“ als PDF zum einfachen Download zusammengefasst.

Expertentipp

Unbedenklichkeitsbescheinigung möglichst zeitnah

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung zeitnah benötigen, dann gibt es diese Möglichkeiten:

a) Legen Sie die Bestätigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer dem betreffenden Finanzamt vor.

b) Die Zahlungsbestätigung der Bank kann auch direkt beim Grundbuchamt eingereicht werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird danach zeitnah vom Finanzamt ausgestellt.

Wichtig:

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf vom Finanzamt nicht elektronisch übermittelt werden. Diese erfolgt schriftlich und wird daher auf dem Postweg versendet. Berücksichtigen Sie daher auch den Postversand.

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