Was ist der Jahres-Primärenergiebedarf?
Den Energiebedarf einer Immobilie von der Herstellung bzw. Gewinnung der Energiequelle sowie den Transport und den Verbrauch wird im Jahres-Primärenergiebedarf beschrieben. Sogenannte regenerative Energiequellen oder auch eine effiziente Anlagentechnik sowie ein hoher Wärmedämmstandard werden bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs positiv berücksichtigt.
Die hier dargestellten Zinsen für Hypothekendarlehen gelten bundesweit ab einer Darlehenssumme von 250.000,- €. Regional sind deutlich günstigere Zinsen für Baugeld möglich. Die Monatsrate versteht sich als unverbindliches Beispiel zum Vergleich der Zinssätze mit einer anfänglichen Tilgung von 1 %. Für die hier vorliegenden Angaben übernimmt die DTW GmbH keine Haftung. Stand: 14.10.2025.
Der Heizwärmebedarf definiert den Energieverbrauch einer Immobilie der ab der Heizungsanlage zur Beheizung der Räume aufgewendet wird. Der Primärenergiebedarf beinhaltet zusätzlich die Energiebeschaffung und die Qualität der Heizungsanlage.
Der Primärenergiebedarf betrachtet folglich den „gesamtheitlichen" Energieverbrauch und bietet somit eine weitergehnde Vergleichs- und Bewertungsmöglichkeit.
Rechtliche Einordnung
Im Rahmen eines Bauantragsverfahrens in Deutschland muss nachgewiesen werden, dass der Neubau einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. So regelt jahrelang die Energieeinsparverordnung (EnEV) die vorgegebenen Rahmenbedinungen.
Seit dem 01.11.2020 gilt jedoch das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das GEG regelt u.a. die Anforderungen an die energetische Qualität für Neubauten und Bestandsgebäuden. Wenn Sie einen Neubau planen oder eine Sanierung bei Ihrer bestehenden Immobilie ansteht, dann stellt das GEG eine wesentliche rechtliche und planerische Grundlage für Ihr Vorhaben dar.
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Beschaffenheit der Immobilie.