Tilgungsverlauf
Ihre Vorteile mit DTW:
- Garantiert niedrige Zinsen
- Kostenlose & kompetente Beratung
- Größte Kundenzufriedenheit
Berechneter Zins
Sollzinssatz
(nach 10 Jahren)
Rechenergebnis im Detail
Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungswertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freibleibend zum Stand 03.10.2024. Die Kreditvergabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objektwertprüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Grundschulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheitenbestellung (z.B. für das Grundbuchamt), Gebäudeversicherung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim
* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.
Die KfW-Programme 151/152/153 wurden am 01.07.2021 durch die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) ersetzt.
Eine Übersicht der neuen KfW Programme gemäß BEG finden Sie hier:
Neue KfW Förderprogramme gemäß BEG
Energieeffizient Bauen (KfW 153) - zum 30.06.21 beendet
Das KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW 153) dient der langfristigen zinsgünstigen Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung von besonders energiesparenden und umweltschonenden KfW-Effizienzhäusern.
Das KfW-Programm Energieeffizient Bauen auf einen Blick:
- Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung für Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses
- KfW-Förderung bei Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu Wohngebäuden
- Staatliche Immobiliendarlehen mit KfW-Förderung bis zu 100 Prozent der Baukosten
- Bis zu 120.000,- € Darlehensbetrag mit KfW-Förderung pro Wohneinheit
- Annuitätendarlehen mit KfW-Förderung mit bis zu 10 Jahren Sollzinsbindung möglich
- Darlehenslaufzeit der Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung von bis zu 20 Jahren möglich
- Tilgungszuschuss von bis zu 30.000,- €, je nach KfW-Effizienzhaus-Standard
- Begleitung durch Experten für Energieeffizienz kann mit bis 4.000,- Euro extra gefördert werden
- Kombination mit anderen KfW-Programmen mit KfW-Förderung möglich
Wer wird mit dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen gefördert?
Förderungsberechtigt durch das KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW 153) sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Contracting-Geber (Investoren), die Investitionsmaßnahmen für selbst genutzte oder zur Vermietung erdachte KfW-Effizienzhäusern 55, 40 oder 40 Plus planen.
Die KfW-Effizienzhäuser werden anhand des Jahres-Primärenergiebedarfs unterschieden. Ein KfW-Effizienzhaus 55 darf somit nicht mehr als 55 Prozent des Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Energieeinsparverordnung 2009 aufweisen. Zudem ist das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau von einem wirtschaftlich unabhängigen Sachverständigen zu bestätigen.
Der Tipp von DTW | Immobilienfinanzierung: Die KfW-Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung ist mit dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (KfW 431) kombinierbar.
Was wird mit dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen gefördert?
Eine Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung können Sie im Rahmen des KfW-Programms Energieeffizient Bauen (KfW 153) für den Neubau oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 55, 40 oder 40 Plus und von vergleichbaren Passivhäusern, die hauptsächlich dem Wohnen dienen, erhalten. Folgende Kosten können bei der KfW-Förderung Energieeffizient Bauen (KfW 153) berücksichtigt werden:
- Neubau: Finanzierung der Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), Beratungs- und Planungskosten, sowie Baubegleitung
- Kauf: Finanzierung des Kaufpreises eines Wohngebäudes (ohne Grundstückkosten)
- Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude (beispielsweise Umbau von einer Scheune zu einem Wohngebäude)
Was wird mit dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen nicht gefördert?
Vom KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW 153) nicht berücksichtigt werden Ferienhäuser und -wohnungen, Umschuldungen bestehender Immobiliendarlehen sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Der Antrag zur KfW-Förderung muss demzufolge vor Beginn des Vorhabens oder spätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Darlehensgeber eingereicht werden. Die KfW agiert allerdings nicht als direkter Darlehensgeber, der die KfW-Darlehen an den Darlehensinteressenten auszahlt. Baugeldvermittler wie Immobilienfinanzierung.de finden für Sie den zu Ihrem Vorhaben passenden Finanzierungspartner, der das KfW-Darlehen an Sie durchleitet und auszahlt. Die meisten Baufinanzierungen mit KfW-Förderung bestehen aus einem geförderten Darlehensteil und einem weiteren Darlehensteil ohne KfW-Förderung.
Wie wird mit dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen gefördert?
Die KfW-Förderbank vergibt im Rahmen des KfW-Programms Energieeffizient Bauen (KfW 153) zinsgünstige Immobiliendarlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten. Der maximale Darlehensbetrag für eine Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung beträgt 120.000,- € pro Wohneinheit mit einer Sollzinsbindung von bis zu 10 Jahren. Je nach Vorhaben ist sogar die Nutzung weiterer KfW-Programme für Ihre Baufinanzierung mit KfW-Förderung möglich.
Beim KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW 153) können bei einer Darlehenslaufzeit zwischen 4 und 10 Jahren die ersten 2 Jahre tilgungsfrei sein, bei einer Laufzeit von 11 bis 20 Jahren können die ersten 3 Jahre tilgungsfrei sein und bei einer Laufzeit von 21 bis 30 Jahren sind sogar bis zu 5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit möglich.
Bis zu 10 Jahre Laufzeit sind bei einem endfälligen Immobiliendarlehen möglich. Der Sollzinssatz beim KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW 153) wird für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Sondertilgungen innerhalb der Sollzinsbindung sind im Rahmen des KfW-Programms Energieeffizient Bauen (KfW 153) ab 1.000,- € ohne zusätzliche Kosten möglich.
Wie ein persönlicher Zins- und Tilgungsplan für Ihre Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung aussehen könnte, können Sie mit dem KfW-Tilgungsrechner ganz einfach berechnen.
Tipp von DTW | Immobilienfinanzierung:
Reduzieren Sie die Darlehenshöhe Ihrer Immobilienfinanzierung und sparen Sie bares Geld, indem Sie sich zusätzlich zu Ihrer Baufinanzierung mit KfW-Förderung einen Tilgungszuschuss von bis zu zu 30.000,- € bei der KfW sichern.
KfW-Rabatt auf Programme mit KfW-Förderung
Bis zu 0,20% KfW-Rabatt auf Programme mit KfW-Förderung erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Kauf oder Neubau mit einer Mindestdarlehenssumme von 100.000,- €
- Die Mindestdarlehenssumme für das KfW-Darlehen beträgt 25.000,- €
- Eine Zinsbindung des Bankddarlehens von mindestens 5 Jahren
- Die maximale Finanzierungssumme beträgt 90 % des Kaufpreises
- Die Finanzierung muss unter den Darlehensvergabekriterien des
Aktionspartners darstellbar sein
DTW | Immobilienfinanzierung findet für Sie den passenden Finanzierungspartner!
Für Ihre Fragen zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW 153) oder den anderen KfW-Programmen, stehen Ihnen die Berater und Beraterinnen von DTW | Immobilienfinanzierung gern zur Verfügung. Wir prüfen, ob ein KfW-Darlehen für Sie in Frage kommt und helfen Ihnen bei der Beantragung der KfW-Förderung. Mit DTW | Immobilienfinanzierung finden Sie den passenden Partner für Ihre Immobilienfinanzierung oder Ihr Baudarlehen mit KfW-Förderung.
Finanzierungsangebot mit KfW-Förderung