Ihre Vorteile mit KfW & DTW:
Ihre Vorteile mit DTW:
Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungswertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freibleibend zum Stand 26.09.2023. Die Kreditvergabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objektwertprüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Grundschulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheitenbestellung (z.B. für das Grundbuchamt), Gebäudeversicherung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim
* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.
Hinter dem KfW-Förderprogramm Zuschuss (KfW 424) verbirgt sich das Baukindergeld, mit dem die Bundesregierung Familien und Alleinerziehende bei der Bildung von Wohneigentum fördert. Sie können das Baukindergeld sowohl bei einem Neubau ihres Eigenheims als auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie zur Eigennutzung beantragen. Sofern Sie als Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren das Baukindergeld in Höhe von bis zu insgesamt 12.000 Euro pro Kind.
Das Baukindergeld können Sie allerdings bei der Immobilienfinanzierung für den Neubau, den Kauf des Hauses oder der Eigentumswohnung nicht als Eigenkapital geltend machen. Denn das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die Immobilie beantragt und bewilligt werden. Die Baufinanzierung hingegen muss im Vorfeld des Vorhabens stehen. Sie können aber selbstverständlich das ausgezahlte Baukindergeld später sehr gut für die schnellere Tilgung der Immobilienfinanzierung einsetzen - entweder durch höhere Tilgungsraten oder in Form von jährlichen Sondertilgungen.
Förderberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, deren jährliches Haushalteinkommen unter 75.000,- € plus 15.000,- € pro Kind liegt. Für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, das mit Ihnen in der Wohnimmobilie lebt und für das Sie kindergeldberechtigt ist, können Sie den KfW-Zuschuss (KfW 424) / Baukindergeld in Höhe von 1.200,- € jährlich für insgesamt 10 Jahre beantragen.
Die Förderung wird ausschließlich für die Bildung von Wohneigentum gewährt. Sie können das Baukindergeld also nur bei Eigennutzung des Neubaus oder der erworbenen Immobilie erhalten. Denn die Baukindergeld-Förderung durch den Bund ist eine Form der Eigenheimzulage. Daher kann der KfW-Zuschuss 424 auch immer erst nach Ihrem Einzug in die Immobilie beantragt werden.
Keine Rolle spielt beim Baukindergeld, ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt. Auch die Größe der Wohnfläche ist irrelevant. Allerdings muss das neue Eigenheim oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung in Deutschland liegen und darf zugleich nur die einzige Wohnimmobilie des Antragstellers sein. Wohneigentum im Ausland und Nebenwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.
Ihnen als Antragsteller muss die Wohnimmobilie aber nicht unbedingt alleine gehören. Ein Eigentum von 100 Prozent ist nicht vorausgesetzt, sondern nur von mindestens 50 Prozent, was durch den Grundbuchauszug zu belegen ist. Bei einem geringeren Eigentumsanteil wird das Baukindergeld nicht bewilligt. Auch nicht, wenn Sie die Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben. Handelt es sich um ein geschenktes oder ererbtes Grundstück, das nun bebaut werden soll, so können Sie für das Bauvorhaben das Baukindergeld beantragen.
Nein. Bauvorhaben wie Sanierungen, Umbauten, bauliche Erweiterungen und dergleichen sind von der Baukindergeld-Förderung ausgenommen. Allerdings gibt es hierfür in einigen Fällen alternative Förderprogramme der KfW.
Beim Baukindergeld ist zwischen der Antragsfrist und dem befristeten Förderzeitraum zu unterscheiden:
Die Antragsfrist, in der man das Baukindergeld beantragen kann, läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den Förderzeitraum, der rückwirkend am 1. Januar 2018 begann und ursprünglich am 31. Dezember 2020 endete, um drei zusätzliche Monate verlängert. Das bedeutet, dass für eine Bewilligung des Baukindergelds der Immobilienkaufvertrag nunmehr vor Ablauf des Förderzeitraums am 31. März 2021 unterzeichnet sein muss. Und bei Neubauvorhaben muss die Baugenehmigung bis zum 31. März 2021 erteilt worden sein. Ist das Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig, ist das Datum für den frühestmöglichen Baubeginn maßgeblich. Bei allen späteren Immobilienkäufen und danach genehmigten Bauprojekten wird kein Baukindergeld bewilligt.
Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, haben Sie sechs Monate Zeit, Ihren Antrag für das Baukindergeld zu stellen. Melden Sie sich, Ihren Partner und Ihre Kinder schnellstmöglich bei Ihrer Gemeinde an oder um. Die Meldebestätigung brauchen Sie später um Ihr Einzugsdatum bei der KfW nachzuweisen.
Wenn Ihr Kind noch nicht geboren ist, haben Sie die Möglichkeit die 6-monatige Antragsfrist auszuschöpfen. Denn bei Schwangerschaft werden zum Zeitpunkt der Baukindergeld-Antragstellung ungeborene Kinder von der KfW grundsätzlich nicht berücksichtigt, man kann sie auch später nicht nachmelden. Der Baukindergeld-Antrag ist also nur für die Kinder möglich, die vor dem Datum der Antragstellung geboren wurden.
Die Antragsfrist für das Baukindergeld begann am 18. September 2018, wobei Vorhaben rückwirkend bis zum 01.01.2018 Berücksichtigung finden. Haben Sie vor diesem Stichtag die Baugenehmigung erhalten, beziehungsweise den Kaufvertrag geschlossen, ist eine Inanspruchnahme des KfW-Förderprogramms Zuschuss nicht möglich. Sie können das Baukindergeld ebenfalls nicht mehr beantragen, wenn der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung ein Datum nach Ablauf des Förderzeitraums am 31. März 2021 trägt.
Unabhängig vom Datum der Baugenehmigung oder der Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrags können Sie den Online-Antrag auf dem Zuschuss-Portal der KfW für das Baukindergeld aber immer erst dann erfolgreich stellen, wenn Sie und Ihre Kinder in die Immobilie eingezogen sind. Es gilt das Datum der Meldebestätigung, die den Einzugstermin und die Nutzung als Hauptwohnsitz durch den Antragsteller, gegebenenfalls den/die Partner/Partnerin sowie die im Antrag genannten Kinder nachweisen muss.
Sobald Ihr Antrag auf Baukindergeld von der KfW bestätigt wurde, haben Sie ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschuss-Portal hochzuladen. Erst danach kann Ihr Antrag von der KfW geprüft und bewilligt werden.
Die KfW verlangt bei einem Antrag auf Baukindergeld folgende Nachweise:
Nach der Prüfung der Nachweise durch die KfW erhält man im Falle einer Bewilligung im Onlineportal unter der Rubrik Meine Anträge eine Auszahlungsbestätigung mit der Nennung des Termins für die erste Überweisung des Baukindergelds.
Das Baukindergeld wird durch eine Überweisung einmal im Jahr ausgezahlt. Man erhält diese Auszahlung in Höhe von jeweils 1.200,- € pro Kind und Jahr, über 10 Jahre lang, solange man im Wohneigentum lebt. Demnach sind das insgesamt 12.000,- € bei einem Kind, 24.000,- € bei zwei Kindern, 36.000,- € bei drei Kindern und so weiter. Die Anzahl der Kinder pro Familie, für die man das Baukindergeld beantragen kann, ist nicht begrenzt.
Ja. Für jedes Kinder, das bei der Antragstellung die geforderten Voraussetzungen erfüllt hat, erhält man das volle Baukindergeld in Höhe von insgesamt 12.000 Euro. Das gilt auch für die Kinder, die im Laufe des zehnjährigen Auszahlungszeitraums das 18. Lebensjahr erreichen.
Ja. Denn man bekommt das Baukindergeld nur solange man im Wohneigentum lebt. Bei einem vorzeitigen Auszug oder Verkauf der Immobilie ist man verpflichtet, die KfW-Bank darüber unverzüglich zu informieren. Da man in diesen Fällen die Förderungsbedingungen nicht mehr erfüllt, erfolgen danach auch keine weiteren jährlichen Baukindergeld-Auszahlungen mehr. Mit anderen Worten: Wer vorzeitig aus seiner Wohnimmobilie auszieht oder sie verkauft, verliert von da an den Anspruch auf die Förderung mit Baukindergeld.
Nein, Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Baukindergeld. Der Bund hat nur ein begrenztes Budget für das KfW-Förderprogramm Zuschuss (KfW 424) / Baukindergeld bereitgestellt. Das bedeutet, dass die entsprechenden Anträge nach aktuellem Kenntnisstand nur so lange gewährt werden, bis diese Mittel aufgebraucht sind. Und dies kann folgende Konsequenzen für Sie haben: Selbst wenn Sie einen Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist stellen und alle Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllen würden, aber der Fördertopf inzwischen leer ist, gingen Sie in Sachen Baukindergeld leer aus.
Ja. Die Baukindergeld-Förderung schließt die Kombination zum Beispiel mit weiteren KfW-Förderprogrammen nicht aus. Wer in Bayern seinen Wohnsitz hat, kann das Baukindergeld des Bundes außerdem mit dem bayrischen Baukindergeld, das der Freistaat zusätzlich zahlt, kombinieren.
Da das Baukindergeld erst nach dem Bau oder Kauf sowie den Einzug in die Immobilie beantragt und bewilligt werden kann, können Sie es bei der Immobilienfinanzierung nicht als Eigenkapitalanteil geltend machen. Die Baufinanzierung muss im Vorfeld des Vorhabens stehen. Nur die Aussicht auf den Erhalt der Förderung können die Banken bei ihren Finanzierungsangeboten nicht berücksichtigen. Allerdings können Sie das ausgezahlte Baukindergeld später selbstverständlich sehr gut für die schnellere Tilgung der Immobilienfinanzierung einsetzen - entweder durch höhere Tilgungsraten oder in Form von jährlichen Sondertilgungen.
Für Ihre Fragen zum Baukindergeld / KfW-Programm Zuschuss (KfW 424) oder den anderen KfW-Programmen, stehen Ihnen die Berater und Beraterinnen von DTW | Immobilienfinanzierung gern zur Verfügung. Wir prüfen, ob ein KfW-Darlehen für Sie in Frage kommt und helfen Ihnen bei der Beantragung der KfW-Förderung.
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