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Fristen beim Kündigungsrecht § 489 BGB?

Frage
Guten Tag, ich habe eine Frage zum Kündigungsrecht § 489 BGB: Kann eine Kündigung nach § 489 BGB auch nach 11, 12 oder 13 Jahren erfolgen? Oder muss diese zwingend nach 10 Jahren (+6) gekündigt werden? Für eine kurze Mitteilung wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von DTW | Immobilienfinanzierung
Vielen Dank für Ihre Anfrage zum wichtigen Kündigungsrecht gemäß § 489 BGB bei der Immobilien­finan­zierung. Dieses „Sonder­kündi­gungs­recht“ kann bei einem Baudarlehen mit einem gebundenen Sollzinssatz von über zehn Jahren in Anspruch genommen werden. Hierbei ist der früheste Kündigungstermin zehn Jahre nach der Vollauszahlung des Darlehens plus einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Infolgedessen ist die vollständige oder teilweise Kündigung der Immobilien­finan­zierung kostenfrei möglich, weil in diesem Fall nach der gesetzlichen Regelung die Darlehensgeber keine Vorfälligkeits­entschädigung verlangen dürfen.

Mindestfristen für Kündigungsrecht nach § 489 BGB bei der Immobilien­finan­zierung

Bei den genannten Fristen für das Kündigungsrecht gemäß § 489 BGB handelt es sich um Mindestfristen, demzufolge man das Sonder­kündi­gungs­recht geltend machen kann. Daher können Sie das Baudarlehen mit entsprechend langer Sollzinsbindung selbstverständlich auch nach 11, 12, 13 oder mehr Jahren kostenfrei kündigen. Sie brauchen also nicht einen bestimmten Termin abpassen, da das Kündigungsrecht § 489 BGB nach Erreichen der Mindestfrist nicht erlischt.

Hintergrundinformationen zum Sonder­kündi­gungs­recht

Wir haben zum Thema Kündigungsrecht § 489 BGB zwei ausführliche Artikel in unserem DTW-Blog veröffentlicht. Im ersten werden auch die Voraussetzungen für das Sonder­kündi­gungs­recht nach § 489 BGB bei der Immobilien­finan­zierung erläutert. Und der zweite Artikel beschäftigt sich mit dem Spezialfall des Sonder­kündi­gungs­rechts bei Forward-Darlehen.

Wenn Sie noch weitere Fragen zum Kündigungsrecht oder im Allgemeinen zur Immobilien­finan­zierung haben, können Sie uns selbstverständlich jederzeit erneut kontaktieren. Unsere Baufinanzierungsexperten beraten Sie sehr gerne individuell zu allen Themen rund um die Baufinanzierung.

Hierzu zählt zum Beispiel auch eine vorteilhafte Umschuldung nach der Kündigung eines bestehenden Baudarlehens. Oder sollten Sie eine günstige Anschluss­finanzierung benötigen, können wir Ihnen sicherlich ein passendes Angebot unterbreiten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
Christoph Müller

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