Guten Tag, ich habe eine Frage zum Kündigungsrecht § 489 BGB: Kann eine Kündigung nach § 489 BGB auch nach 11, 12 oder 13 Jahren erfolgen? Oder muss zwingendlich nach 10 Jahren (+6) gekündigt werden? Für eine kurze Mitteilung wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen |
Vielen Dank für Ihre Anfrage zum wichtigen Kündigungsrecht gemäß § 489 BGB bei der Immobilienfinanzierung. Dieses „Sonderkündigungsrecht“ bei der Baufinanzierung kann daher bei einem Baudarlehen mit einem gebundenen Sollzinssatz von über zehn Jahren in Anspruch genommen werden. Hierbei ist der früheste Kündigungstermin zehn Jahre nach der Vollauszahlung des Darlehens plus einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Infolgedessen ist die vollständige oder teilweise Kündigung der Immobilienfinanzierung kostenfrei möglich, weil in diesem Fall nach der gesetzlichen Regelung die Darlehensgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen.Mindestfristen für Kündigungsrecht nach § 489 BGB bei der ImmobilienfinanzierungBei den genannten Fristen für das Kündigungsrecht gemäß § 489 BGB handelt es sich um Mindestfristen, demzufolge man das Sonderkündigungsrecht geltend machen kann. Daher können Sie das Baudarlehen mit entsprechend langer Sollzinsbindung selbstverständlich auch nach 11, 12, 13 oder mehr Jahren kostenfrei kündigen. Sie brauchen also nicht einen bestimmten Termin abpassen, da das Kündigungsrecht § 489 BGB nach Erreichen der Mindestfrist nicht erlischt. Hintergrundinformationen zum SonderkündigungsrechtWir haben übrigens zwei ausführliche Artikel zum Kündigungsrecht § 489 BGB in unserem DTW-Blog veröffentlicht. Im ersten werden ebenso die Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB bei der Immobilienfinanzierung erläutert. Und der zweite Artikel beschäftigt sich dabei mit dem Spezialfall des Sonderkündigungsrechts bei Forward-Darlehen. Wenn Sie noch weitere Fragen zum Kündigungsrecht oder im Allgemeinen zur Immobilienfinanzierung haben, können Sie uns selbstverständlich jederzeit erneut kontaktieren. Unsere Baufinanzierungsexperten beraten Sie hierzu sehr gerne individuell zu allen Themen. Hierzu zählt zum Beispiel auch eine vorteilhafte Umschuldung nach der Kündigung eines bestehenden Baudarlehens. Oder sollten Sie eine günstige Anschlussfinanzierung benötigen, können wir Ihnen sicherlich ein passendes Angebot unbreiten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim |